Italien wird zentralistisch regiert, 15 seiner 20 Regionen haben, obgleich mit Parlamente und Landesregierungen ausgestattet, weder Steuerhoheit noch Autonomie. Nur langsam schreitet Dezentralisierung voran. Wie kann man hier leben und studieren?

Best of HR – Berufebilder.de®

Leben in Italien

Die Regionen Sardinien, Sizilien, Aostatal, Trient-Südtirol und Friaul-Julisch-Venetien haben aufgrund der dort lebenden sprachlich-kulturellen Minderheiten (Katalanen, Albaner, Griechen, Franzosen, Deutsche, Ladiner und Slowenen) einen Sonderstatus.

Allerdings hat man diesen nur in Südtirol auch bildungspolitisch umgesetzt: 1997 wurde hier die Freien Universität Bozen gegründet, an der Studiengänge wie BWL, BWL-Tourismus, Erziehungswissenschaften, Agrarwirtschaft mit Vorlesungen in deutscher und englischer Sprache angeboten werden – Italienisch muss dann allerdings im Laufe des Studiums erlernt werden.

Informationen zu Leben und Studium in Europa bieten:

Auslandsstudium – wann und wie lange?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um einen Studienaufenthalt in Italien zu realisieren. Der ideale Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist in der Regel das Studienjahr nach Abschluss des Grundstudiums. Man hat dann bereits einen guten Überblick über den eigenen Fachbereich gewonnen und einen wichtigen Studienabschnitt abgeschlossen. Es wird dann auch leichter fallen zu beurteilen, an welchen ausländischen Hochschulen geeignete Studiengänge und -schwerpunkte angeboten werden. Zahlreiche europäische Programme (z.B. Socrates) und Hochschulpartnerschaften erleichtern den Sprung an die ausländische Hochschule. Die in Italien üblichen Studiengebühren entfallen dann. Außerdem regeln gegenseitige Abkommen die Anerkennung von Studienleistungen.

Natürlich ist auch der Beginn eines Studiums in Italien denkbar und möglich. Vor der Zulassung zum Studium steht jedoch eine längere Vorbereitungsphase, die auch die Verbesserung der italienischen Sprachkenntnisse zum Ziel haben muss. Leistungen nach dem Bafög-Gesetz können bei einem Studienstart in Italien nicht in Anspruch genommen werden.

Studium an den Ausländeruniversitäten

Die Ausländeruniversitäten in Perugia und Siena sowie die Università di Roma tre  bieten spezielle Sprachkurse für Anfänger und Fortgeschrittene sowie ein umfangreiches Rahmenprogramm zur italienischen Sprache und Kultur an. Die Adressen von Sprachinstituten findet man über den Verband ASILS, ein Zusammenschluss vieler italienischer Sprachschulen oder in der Broschüre “Italienisch lernen in Italien” (zu bestellen bei der Aktion Bildungsforum e.V. unter http://www.abi-ev.de).

Bewerbung und Zulassung zum Studium

Zum Hochschulstudium in Italien ist berechtigt, wer das Diploma di superamento dell’esame di stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore oder einen vergleichbaren ausländischen Schulabschluss erworben hat. Die Konsulate, bzw. Kulturinstitute stellen eine Bescheinigung über die Anerkennung des Schulabschlusses (dichiarazione di valore) aus.

Zulassungsvoraussetzungen und – verfahren

Die Zulassung zum Studium von Bewerbern mit Fachhochschulreife ist hingegen nicht eindeutig geregelt, da es einen vergleichbaren Schulabschluss in Italien ebenso wenig gibt wie Fachhochschulen oder vergleichbare Einrichtungen. Daher kann es vorkommen, dass Bewerber mit Fachhochschulreife von den italienischen Hochschulen abgelehnt werden. Dies ist allerdings nicht zulässig: Nach einer EU-Richtlinie soll den Studienbewerbern in allen EU-Ländern der Zugang zu den gleichen Studiengängen möglich sein wie im Herkunftsland. Ein Beispiel: Wer in Deutschland ”Soziale Arbeit/Sozialpädagogik” an einer Fachhochschule studieren kann, sollte bei einer Bewerbung für die Studienrichtung ”scienze del servizio sociale” nicht einfach abgelehnt werden. Ob jedoch eine rechtliche Auseinandersetzung sinnvoll ist oder man es einfach an einer anderen Hochschule versucht, muss jeder für sich entscheiden.

Wer in Italien studieren will, kann seine Bewerbung direkt an der gewünschten Hochschule einreichen. Einheitliche Bewerbungstermine gibt es nicht. Die Hochschulen legen die Bewerbungsfristen eigenhändig fest, daher sollte man rechtzeitig Kontakt mit der Hochschule aufnehmen und sich nach Terminen und benötigten Unterlagen erkundigen. Bewerbungsschluss für zulassungsfreie Studiengänge ist Ende September. Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen muss die Bewerbung bis Anfang August bei der gewünschten Hochschule eingehen. Wer an einer Accademia di belle arti studieren möchte, muss darüber hinaus noch besondere Voraussetzungen erfüllen, die direkt bei der Hochschule zu erfragen sind.

Antragsformular

In der Regel sind dem ausgefüllten Antragsformular folgende Dokumente beizufügen:

Zeitplan für die Bewerbung

Insgesamt sollte man mindestens ein Jahr vor dem Studienstart mit der Planung und Organisation beginnen:

In einigen Fächern besteht italienweit ein ein Numerus clausus (numero chiuso), so in Architektur, Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sowie den paramedizinischen Studiengängen, z.B. Physiotherapie (in Italien keine Ausbildung sondern ein Studium!). In diesen Studiengängen wird die Zahl der Studienanfänger in den einzelnen Studienorten durch das Bildungsministerium (MIUR) festgelegt.

Für alle anderen Studiengänge können die Universitäten in eigener Regie die Einführung von Zulassungsbeschränkungen (numero programmato) beantragen. Zur Zeit gibt es an zahlreichen, wenn auch nicht allen, Hochschulen Beschränkungen für Ingenieurswissenschaften, Psychologie, Kommunikationswissenschaften und für einige wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge. Ein numero programmato findet sich zudem häufig dann, wenn Praktika verbindlich vorgeschrieben sind. Eine Liste der Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Universitäten findet sich in der jährlich erscheinenden Publikation “Guida alla scelta della facoltá universitaria”, die jährlich bei Il Mulino, Bologna, erscheint.

Studienbewerber aus den EU-Ländern sind den italienischen Bewerbern gleichgestellt. D.h. bei den Auswahltests konkurrieren sie unmittelbar mit den Bewerbern aus Italien. Sog. ”Ausländerquoten” gibt es nur noch für Bewerber aus den Ländern außerhalb der EU.

Die Form des Auswahlverfahrens können die Universitäten selbst festlegen. Oft müssen die Bewerber einen Auswahltest (esame di concorso) bestehen. Für jedes zulassungsbeschränkte Fach gibt es spezifische Tests, die die Eignung für das Studium feststellen sollen. Das Testergebnis (meist 80 %) und Abiturnote (meist 20 %) werden zu einem Gesamtwert zusammengefasst. Zugelassen werden die Bewerber in der Reihenfolge des Gesamtergebnisses.

Eine fundierte Vorbereitung auf die Aufnahmetests ist absolut notwendig. Für das Bearbeiten der einzelnen Testaufgaben sind sehr gute Kenntnisse der italienischen Sprache die Grundvoraussetzung. Bei einzelnen Studiengängen (z.B. Kommunika-tionswissenschaften o.ä.) sind auch Kenntnisse der italienischen Geschichte, bzw. der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sowie gute englische Sprachkenntnisse notwendig. Im italienischen Buchhandel findet man Studienführer und Testaufgaben, einzelne Organisationen und Hochschulen bieten auch Kurse zur Testvorbereitung an – mehr dazu erfährt man beim Centro Culturale “Italkontakt e.V.”

Die Prüfung findet für alle Bewerber und für alle Fakultäten meist Anfang September, an einigen Hochschulen auch schon im Juli, an der jeweiligen Universität statt. Zu der Prüfung müssen die Kandidaten die Aufenthaltsbescheinigung oder, wenn diese noch nicht erteilt worden ist, die dichiarazione consolare per Upermesso disoggiorno vorlegen, die sie bei Antragsabgabe im Generalkonsulat erhalten.

Bis Ende September werden an den Universitäten die Listen der Kandidaten bekanntgegeben, die die Prüfung bzw. die Prüfungen bestanden haben und zum Studium zugelassen sind. Die Kosten für Reise und Aufenthalt in Zusammenhang mit der Aufnahmeprüfung sind von den Bewerbern zu tragen. Manche Universitäten, wie etwa Bozen, erstatten sie neuerdings unter bestimmten Bedingungen zurück. Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, kann sie für das betreffende Jahr nicht wiederholen. Bewirbt er sich für das darauffolgende Studienjahr, muss er sich wieder dem gesamten Bewerbungs- und Prüfungsverfahren unterziehen.

Studienfortsetzer

Hat ein deutscher Studierender in Deutschland im Verlaufe eines mehrsemestrigen Hochschulstudiums bereits Prüfungen abgelegt oder Leistungsnachweise erworben und beabsichtigt, das Studium in Italien fortzusetzen und dort auch abzuschließen, kann er beim Wechsel an eine italienische Universität eine Reduzierung der regulär abzulegenden Prüfungen beantragen (immatricolazione con abbreviazione di corso). Unter Bewertung der eingereichten Unterlagen trifft die zuständige Fakultät autonom ihre Entscheidung, die vom akademischen Senat ratifiziert werden muss.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind neben dem Ergebnis des Auswahltests die Studienleistungen an der deutschen Hochschule entscheidend.

Man kann sich aber auch als Gasthörer (iscrizione a corsi singoli) an italienischen Universitäten einschreiben, wenn man nur ein Studienjahr in Italien verbringen und nach der Rückkehr an einer deutschen Hochschule sein Examen ablegen möchte.

Auch Studierende, die sich in Italien nur als Gasthörer einschreiben wollen, sind unter Umständen verpflichtet, die Aufnahmeprüfung abzulegen. Da an den einzelnen Hochschulen unterschiedliche Regelungen bestehen, ist eine Nachfrage bei den italienischen Konsulaten dringend anzuraten. Gasthörer können fünf bis zehn Veranstaltungen (corsi) pro akademisches Jahr belegen, nicht aber an den entsprechenden Prüfungen am Ende des Studienjahres teilnehmen. Für die corsi, die bereits bei der Einschreibung festgelegt werden müssen, können sie auf Antrag Teilnahmebescheinigungen und Leistungsnachweise bei dem Sekretariat der Fakultät erhalten. Man sollte sich allerdings vor dem Studienaufenthalt in Italien bei seinen Dozenten an der Heimathochschule erkundigen, ob und wie diese Teilnahmebescheinigungen angerechnet werden können. Beispielsweise kann es möglich sein, nach Absprache über das Thema des corso eine Hausarbeit anzufertigen, die man dann zu Hause einreicht.

Immatrikulation

In beiden Fällen sind dem ausgefüllten Antragsformular neben den bereits im Abschnitt über Studienanfänger aufgeführten Dokumenten beizufügen:

Wer nur einen kurzen Zeitraum in Italien studieren, sich aber die Aufnahmeprüfungen und Anträge ersparen will, sollte sich in Deutschland um einen Platz bei einem Austauschprogramm (z.B. Sokrates/Erasmus) oder sonstiger Institutionen bewerben – hier ist häufig neben finanzieller Hilfen (mehr dazu in Kapitel 3) auch schon die Anerkennung von Studienleistungen geregelt. Die genauen Bewerbungsmodalitäten sowie Termine erfährt man vom Stipendiengeber. Auch hier sollte man sich frühzeitig, etwa 6 – 9 Monate vor dem geplanten Aufenthalt informieren, etwa beim Akademischen Auslandsamt seiner Hochschule.

Graduierte

Hochschulabsolventen, die eine Anerkennung ihres in Deutschland erworbenen akademischen Grades im Hinblick auf ein Weiterstudium in Italien anstreben, wenden sich an die in Frage kommende Fakultät. Dies entscheidet individuell, etwa über die Zulassung zu einem Doktorat oder Master. Dabei kann es Sonderbestimmungen geben für:

Einschreibung

Nach bestandener Aufnahmeprüfung und unter der Voraussetzung, dass ein Studienplatz zur Verfügung steht, kann der Immatrikulationsantrag (domanda di immatricolazione) beim Rektor der gewählten Universität gestellt werden, d.h. man schreibt sich zu einem bestimmten Termin im Studentensekretariat persönlich ein. Die Einschreibetermine liegen zwischen Juli und September, können aber je nach Studiengang und Hochschule stark variieren. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Hochschule nach allen Modalitäten zu erkundigen. An einigen Universitäten wie Bologna ist die Einschreibung neuerdings auch online möglich.

Der Immatrikulation sind in der Regel beizufügen:

Sprachliche Voraussetzungen

Wer ohne große Schwierigkeiten in Italien Studieren möchte, sollte schon frühzeitig seine Italienischkenntnisse verbessern. Zwar werden die früher obligatorischen Sprachtests für EU-Bürger inzwischen nicht mehr durchgeführt, doch spätestens bei den ersten schriftlichen oder mündlichen Prüfungen während des Studiums zeigen sich die Vorteile einer guten sprachlichen Vorbereitung. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es spezielle Aufnahmeprüfungen (Medizin, Architektur, u.a.), die natürlich nur mit guten Sprachkenntnissen – und dem entsprechenden Fachwissen – zu bestehen sind. Die auch international anerkannten Zertifikate der italienischen Sprache sind das Certificato di Italiano come lingua straniera (CILS), das Certificato di conoscenza della lingua Italiana (CELI) und das Italiano università di Roma tre (IT), die in verschiedene Niveaus – im europäischen Referenzrahmen von Anfänger (A1) bis Master (C2) – gestaffelt sind.

Anerkennung von Studienleistungen

Generell sollte die Anerkennung von Studienleistungen innerhalb der EU durch den Bologna-Prozess wesentlich erleichtert sein. So wurde mit dem European Credit Transfer System (ECTS) ein einheitliches System zur Bewertung von Prüfungsleistungen geschaffen: Die Hochschulen vergebenen crediti (credit points) – für jedes Studienjahr maximal 60. Jeder credito entspricht einem Zeitaufwand von ca. 25 Arbeitsstunden. Die Universitäten müssen daher bei der Vergabe auch den tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand der Studierenden für bestimmte Studienleistungen und Prüfungen berücksichtigen. Dieses Bewertungsschema wurde zunächst nur im Rahmen des ERASMU-Programms angewendet, in Italien wurde es dann im Jahr 2000 generell eingeführt.

Das System gestufter Studiengänge, dass sich europaweit auf dem Vormarsch befindet, soll die internationale Anerkennung von Abschlüssen garantieren. Diese Entwicklung ist, auch in Deutschland mit seinen Bachelor- und Masterstudiengängen noch längst nicht abgeschlossen.

Wenn es dann im konkreten um die Anerkennung von Leistungen geht, entscheiden dann meist nicht gesetzlichen Regelungen, sondern bestimmte Stellen oder Dozenten. Das Bild, dass sich in der Praxis bietet, mehr als uneinheitlich – auch im Rahmen von Austauschprogrammen.

Finanzierung und Studiengebühren

Seit 1995 gelten in ganz Italien die selben Regelungen für Studiengebühren: Studierende müssen eine landesweit einheitliche Einschreibgebühr (Tasse), Beiträge für die Aufgaben der regionalen Einrichtungen für Studienförderung (Tassa regionale diritto allo studio – ähnlich dem Sozialbeitrag des deutschen Studentenwerkes) sowie Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (Contributo).

Dieser wird von den Hochschulen selbst jährlich festgesetzt, wobei 20 % der staatlichen Zuwendungen nicht überschritten werden dürfen. Bei der Höhe der Summe werden die finanziellen Verhältnisse der Studenten berücksichtigt. Je nach Universität und Studiengang muss man für Humanmedizin bis zu 1200 €, für Geisteswissenschaften nur etwa 900 € pro Jahr entrichten.

Stipendien und andere Förderungsmöglichkeiten

Der Pädagogischer Austausch-Dienst (PAD) der Kultusministerkonferenz ermöglicht Lehramts-Studierenden Auslandsaufenthalte als Fremdsprachenassistent und organisiert die Vermittlung von Lehrern an deutsche Auslandsschulen weltweit.

Die Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH (INWENT), Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung und Dialog (aus der Fusion von Carl Duisberg Gesellschaft e.V. und Deutscher Stiftung für internationale Entwicklung hervorgegangen) bietet Programme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (z.B. Sprachkurse, Studiencolleges, Praktika usw.).für Fach- und Führungskräfte, Absolventen und Studenten. Daneben gibt es in Deutschland zahlreiche Stiftungen, die unter Umständen auch ein Auslandsstudium fördern.

Stipendien der italienischen Regierung

Stipendien der italienischen Regierung für Sprachkurse, Studien- und Postgraduiertenaufenthalte werden entweder über den DAAD (siehe oben) oder das italienische Außenministerium bzw. die ihm untergeordneten Kulturabteilungen der Botschaften vergeben.

Aufgrund eines Kulturabkommens können Schüler (Bewerbung bei der Schule) ein Stipendium (inklusive Unterkunft, Verpflegung, Anreise ab München) für einen dreiwöchigen Sprachkurs in der Region Trentino erhalten. Darüber hinaus können sich alle Interessierten bei den Istituti Italiani di Cultura für Teil- und Vollzeitstipendien an italienischen Sprachschulen bewerben. Für Anreise, Verpflegung und Unterkunft muss man allerdings selbst aufkommen.

Die Stipendien für Studenten und Postgraduierte dauern normalerweise zwischen sechs und neun Monaten und gelten für alle Fachrichtungen. Wer Romanistik mit Schwerpunkt Italienisch studiert, hat hingegen die Möglichkeit, am sogenannten “Italianistenprogramm” mit Aufenthalt an der Universität Florenz teilzunehmen. In beiden werden ein abgeschlossenes Grundstudium sowie mindestens gute Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Daneben gibt es in Italien eine komplexe Studienförderung, die seit 1979 (Gesetz Nr. 642) von den Regionen über Regionalämter (Ente regionale per il diritto allo studio universitario) an den Hochschulorten vergeben wird. Sie umfasst Leistungen wie die Ermäßigung oder Befreiung von Studiengebühren (dies ist bei entsprechender Bedürftigkeit und guten Leistungen auch ohne Borsa möglich), regelmäßige Zahlungen (Borse di studio) in unterschiedlicher Höhe (maximal etwa 3500 € pro Jahr, je nachdem ob man am Wohnort der Familie oder außerhalb studiert, bzw. pendelt) oder Darlehen (prestito d’onore), die leistungsabhängig vergeben werden und später je nach Einkünften zurückzuzahlen sind. Darüber können die Studenten ermäßigt oder kostenlos die Mensen, die Gesundheitsvorsorge, Beratungen, Sport- und Kulturangebote und Wohnheimplätze in Anspruch nehmen – letztere werden bevorzugt an Bewerber mit einer Borsa di studio vergeben. Eine möglichkeit

Von diesen Leistungen können ausländische Studienbewerber allerdings nur in Ausnahmefällen profitieren, etwa dann, wenn sie aus der EU kommen und ihre Eltern in Italien arbeiten oder früher gearbeitet haben. Die borse di studio werden nach den Studienleistungen und der Höhe des elterlichen Einkommen und vergeben – gerade hier haben Deutsche oft schlechtere Karten, da die italienischen Einkommen meist geringer sind.

Private Fördermöglichkeiten

Und schließlich gibt es auch in Italien zahlreiche private Förderungsmöglichkeiten durch Verbände, Forschungseinrichtungen, Industrie, Verlage und Kirchen.

So bietet die Fondazione Lemmermann Stipendien für Forschungsaufenthalte, die sich mit Rom, seiner Archäologie, Geschichte, Kunst oder Literatur auseinandersetzen. Stipendien für alle Fachrichtungen vergibt die Accademia di Lincei, eine Akademie der Wissenschaften und über die Fondazione Rui kann man neben Geld auch einen Platz in einem religiös orientierten Studentenwohnheim. Verschiedene Banken gewähren darüber hinaus studentenfreundliche Darlehen.

Programme der Europäischen Union

Sokrates/Erasmus ist Das wohl bekannteste europäische Mobilitätsprogramm für Studienaufenthalte (Dauer: 3-12 Monate) innerhalb der EU. Die Förderung beträgt bis zu 250 Euro, häufig weniger, aber man muss keine Studiengebühren zahlen, hat im Gastland feste Ansprechpartner und Vorteile bei der Anerkennung von Studienleistungen. Zielgruppe: Studenten aller Fachrichtungen nach dem ersten Studienjahr, die bislang noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben. Die Bewerbung erfolgt über die Hochschule (z.B. bei speziellen Programmkoordinationen oder im Fachbereich). Dabei sind Fristen zu beachten.

Weitreichender als Sokrates/Erasmus ist Tempus. Gefördert werden gemeinsame Projekte in Bereichen wie Hochschulmanagement, Lehrplanentwicklung, Institution Building und studentische Mobilität. Studenten aller Fächer nach dem ersten Studienjahr können sich für ein Studium oder ein Praktikum (Dauer: 3-12 Monate) im europäischen Ausland fördern lassen. Die Bewerbung erfolgt bei den Tempus-Koordinatoren der Heimathochschule, im Fachbereich oder bei speziellen Beratungsstellen.

Neben den speziellen Programmen für Studierende bietet die EU auch ein Austauschprogramm für die berufliche Bildung an: Auszubildende, junge Arbeitnehmer, Studenten und Hochschulabsolventen werden bei der Durchführung berufsrelevanter Praktika mit monatlich etwa 300 Euro (abhängig von der Höhe des Praktikumgeldes, monatlich muss der Geförderte insgesamt 500 Euro bekommen) unterstützt. Der Hochschulabschluss darf allerdings nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Absolvent nicht berufstätig gewesen sein. Die Praktika (Dauer: 3-12 Monate) müssen in einem Unternehmen in einem anderen EU-Staat absolviert und im Innland anerkannt werden. Die Bewerbung erfolgt übe den Fachbereich oder entsprechende Koordinatoren an den Hochschulen. Informationen erteilen die Fachbereiche der Akademischen Auslandsämter der Hochschulen.

BAföG

Bei einem Studienbeginn in Italien wird kein Bafög gewährt. Wer auf Bafög-Leistungen angewiesen ist, muss zu Beginn des Studiums mindestens zwei Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben. Die Bedingungen sind dann die selben wie beim InnlandsBAföG: BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, aber auch Schüler und ausländische Auszubildende unter 30 für die erste Ausbildung. Auch ein Master-Studiengang der auf einen Bachelor aufbaut, ist förderungsfähig, Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen hingegen nur unter Umständen. Ein Auslandszuschlag wird nicht mehr gewährt. Man kann das Studium dann aber europäischen Ausland abschließen und dabei weiter gefördert werden. Allerdings müssen gute Sprachkenntnisse des Ziellandes nachgewiesen werden.

Ein Praktikum innerhalb Europas kann gefördert werden, wenn es mindestens drei Monate dauert, wenn es für das Studium vorgeschrieben ist, anerkannt wird und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.

Die Sprachkenntnisse sind nachzuweisen durch ein Prüfungszeugnis, das den Vermerk “zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung” enthält. Folgende Stellen vergeben dieses Zeugnis:

Die Sprachnachweise entfällt, wenn man:

Es ist durchaus möglich und empfiehlt sich wegen der teilweise geringen Stipendienleistungen sogar, den Austausch über ein EU-Programm oder eine andere (kleinere) Stiftung zu organisieren und dazu zusätzlich BAföG zu beantragen. Bei DAAD-Stipendien ist das allerdings nicht möglich – im Zweifelsfall sollte man sich beim Stipendiengeber direkt erkundigen. Bei der Einschreibung als Gasthörer in Italien kann man nicht gefördert werden. Wer allerdings in dieser Zeit an der deutschen Hochschule eingeschrieben bleibt, kann unter Umständen das InnlandsBAföG einfach weiterlaufen lassen.

Der BAföG-Regelbedarfssatz (Grundbedarf und Miete) beträgt in Deutschland und im EU-Ausland bei eigener Wohnung pro Monat 466 € (wer noch zu Hause wohnt: 377 €). Wenn die Miete 133 € übersteigt oder eigene Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, kann der BAföG-Förderungsbetrag bis zu 585 € betragen (“Elternwohner” bis zu 432 €).

Ein BAföG-Antrag ist allerdings keine einfache Angelegenheit: Sparguthaben, Zinsen, Einkommen (eigenes und das der Eltern), Eigentum, Kindergeld – alles muss man angeben und alles wird, abzüglich bestimmter Freibeträge, angerechnet: Z.B. darf man als Student 4.206,62 Euro brutto (2.580 Euro + 920 Euro Werbungskosten + 21,5 % Sozialpauschale) im BAföG-Bewilligungszeitraum hinzuverdienen. Häufig scheitern die Anträge jedoch am zu hohen Einkommen der Eltern. Aber: Wer schon fünf bis sechs Jahre berufstätig war, kann gegebenenfalls ein elternunabhängiges BAföG bekommen. Wer sicher gehen will, ob und wie viel BAföG er bekommt, der kann einen BAföG-Rechner bemühen oder beim zuständigen Studentenwerk anfragen.

Der BAföG-Antrag ist mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt bei dem für das Zielland zuständigem BAföG-Amt zu stellen – nicht beim Amt der eigenen Hochschule!. Übernommen werden auch Reisekosten (für einmal hin und zurück) und Studiengebühren bis zu 4600 € im Jahr. Wer sein Studium in Deutschland beendet, kann am Ende um den im Ausland verbrachten Zeitraum länger BAföG bekommen (als verzinstes Darlehen).

BAföG-Anträge für ein Studium in Italien sind zu richten an: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Amt für Ausbildungsföderung-Auslandsamt, Heerstraße 12/14.