In Italien zu leben, zu arbeiten oder zumindest zu studieren ist der Traum vieler Menschen. Doch wie ist das italienische Hochschulsystem überhaupt aufgebaut?

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Das italienische Schulsystem

Artikel 34 der Italienischen Verfassung von 1948 regelt, dass Schulbildung für mindestens acht Jahre lang verpflichtend und kostenlos sein muss. Im Februar 2000 wurde das Rahmengesetz Nr. 30 Legge-quadro in materia di riordino dei cicli dell’istruzione zur Neuordnung der Schullaufbahn verabschiedet. Mit ihm wurde die Schulpflicht um zwei Jahre (vom Beginn des sechsten bis zum Ende des 15. Lebensjahres) verlängert, darüber hinaus verfügt es, dass Schüler noch mindestens bis zum 18. Lebensjahr zusätzliche berufsbegleitende Bildungsangebote – im Rahmen der Formazione professionale – wahrnehmen müssen. Dieses Recht auf Berufsbildung ist durch Artikel 35 der italienischen Verfassung festgeschrieben. Mit der Durchführung sind die Regionen betraut, über die Inhalte lässt sich jedoch wenig allgemeingültiges sagen: Nur wenige Regionen haben verbindliche Standardrichtlinien für die Bildungsmaßnahmen verfügt, so dass Stundenpläne und Unterrichtsstoff meist von den Bildungsträgern, den Istituti di formazione professionale, die von den Regionen akkreditiert wurden, festgelegt werden. Es kommt daher vor, dass das selbe Bildungsziel mit unterschiedlichen Inhalten und verschiedener Dauer verwirklicht wird.

Diese relativ große Autonomie für die Regionen ist im italienischen Bildungssystem neu, da dieses wie der Staat auch eher zentralistisch geprägt ist. Seit 2000/2001 überträgt das Ministerium für Bildung, Universität und Forschung (Ministero dell’Istruzione, del’Università e della Ricerca – MIUR) allerdings umfangreiche Kompetenzen an seine lokalen und regionalen Repräsentanten: Diese Uffici scolasti regionali haben nun weitreichende Rechte in der Verwaltung, Organisation oder bei pädagogischen Belangen. So können die Schulen entweder als Halbtags- oder Ganztagsschulen organisiert sein. Die Anzahl der Unterrichtsstunden liegt je nach Schulart zwischen 30 und 36, die auf fünf oder sechs Tage in der Woche verteilt sein können, allerdings muss ein bestimmtes Quantum erreicht werden (z.B. je nach Alter zwischen 800 und 933 während des primo ciclo, zukünftig mehr). Auch die Länge der Unterrichtsstunden ist unterschiedlich. In einem Schuljahr, das (je mach Region variabel) von September bis Mitte Juni dauert, müssen mindestens 200 Unterrichtstage liegen.

Während die Lehrpläne, bzw. Fachziele vom Ministerium vorgegeben werden, können die Schulen den Stundenplan, die Bücher, pädagogischen Methoden und auch die Leistungsprüfungen (abgesehen von den staatlichen Prüfungen, siehe dazu unten) selbst festlegen. Diese Prüfungen werden normalerweise alle drei oder vier Monate durchgeführt, wer das Klassenziel nicht erreicht, kann das Schuljahr wiederholen.

Leider klaffen vor allem in der italienischen Schulbildung Theorie und Praxis weit auseinander: Ein Beispiel hierfür mag die Qualität des Fremdsprachenunterrichts sein, die erheblich von der Kompetenz des Lehrers abhängt. Gerade Grundschullehrer sind Generalisten, die entweder Sprachen, Mathematik oder Sozialwissenschaften übernehmen. Sie benötigen einen Universitätsabschluss (diploma di laurea) um unterrichten zu dürfen. Lehrer an einer Sekundarstufe müssen darüber hinaus eine zweijährige Scoula di specialisazzione besuchen und sind dann auf ein bestimmtes Fach spezialisiert.

Um die Qualität der Lehre und des gesamten Bildungssystems zu verbessern, wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Reformen durchgeführt und sind zur Zeit noch im Gang. Dass dabei einige Bereiche gleich zweimal reformiert wurden, mag vor allem mit der politischen Situation zusammenhängen: So wurde mit dem oben erwähnten Rahmengesetz von 2000 statt des Primo Ciclo eine siebenjährige Einheitsschule geschaffen. Dieses Modell wurde jedoch durch das Reformgesetz Nr. 53 aus dem Jahr 2003 durch wieder rückgängig gemacht. Diese Reform beinhaltet weitere Veränderungen, die allerdings nur schrittweise durch Dekrete vorangetrieben werden. Immerhin wurde das erste Dekret, dass die Grundschulen betrifft, im Januar 2004 erlassen.

Die Italienische Schullaufbahn

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