Zu den herkömmlichen Ausgaben für Lebenshaltung und Essen kommen mittlerweile an vielen Hochschulen in Deutschland Studiengebühren unterschiedlicher Formen und Höhe. Zum Beispiel für Langzeitstudenten – oder für alle!

BAföG: Studiengebühren & BAföG

Meist werden Langzeitstudenten nach Überschreiten der Regelstudienzeit – meist um vier bis sechs Semester – zur Kasse gebeten. Etwas gerechter ist das Studienkontenmodell: Studenten bekommen ein bestimmtes Kontingent an kostenlosen Lehrveranstaltungen gutgeschrieben.

Wer dieses Konto überzieht, also mehr Lehrveranstaltungen belegt, muss zahlen, unabhängig von der Semesterzahl. Dieses System ist für jene vorteilhaft, die ihr Studium durch jobben finanzieren und daher nur in Teilzeit studieren können. Dazu kommen verschiedene Formen von Verwaltungsgebühren und die Staffelung der Semesterbeiträge je nach Studiendauer, wie z.B. in Berlin.

Vielerorts allgemeine Studiengebühren

Mittlerweile werden allerorten aber auch Allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester diskutiert, denen bislang noch ein Verbot durch das Hochschulrahmengesetz im Wege stand. Die meisten Länder, die Allgemeine Studiengebühren auch ab dem Erststudium einführen wollen, gehen von 500 Euro pro Semester aus. Die Gelder sollen allerdings, anders als die bisher erlassenen Gebühren, den Fachbereichen direkt zur Verfügung gestellt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass bei der Einführung von Gebühren die Situation einkommensschwacher Familien berücksichtigt wird. So werden Darlehensmodelle diskutiert, nach denen die Gebühren erst nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden.

Verbot von Hochschulgebühren aufgehoben – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seiner Begründung

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Am 26.01.2005 hat das Bundesverfassungsgericht das durch das Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot von Studiengebühren in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die Unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten gegen das Hochschulrahmengesetz geklagt.

Die Bundesländer können nun eigenständig über die Einführung von Studiengebühren entscheiden. Das 2002 durch die Bundesregierung erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und wurde durch das Gericht für nichtig erklärt.

Rechte des Bundes

Der Bund kann nach diesem Urteil sein generelles Gebührenverbot nicht auf die – ihm grundsätzlich zustehende – Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen stützen, da bundesweit einheitliche Regelungen weder zur „Herstellung leichwertiger Lebensverhältnisse“ noch zur „Wahrung der Wirtschaftseinheit“ erforderlich seien.

Allerdings soll der Bund eingreifen können, wenn die Einwohner von Bundesländern, in denen ein Hochschulstudium Gebühren kostet, erheblich benachteiligt würden oder wenn ein Großteil der Studierenden in andere Bundesländer abwandert. Grundsätzlich ging es allerdings nicht um die Frage, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind, daher wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil auch nicht als Freibrief für Studiengebühren verstanden wissen.

Übersicht über eingeführte und geplante Studiengebühren nach Bundesländern

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Bundesland: Eingeführte und geplanete Studiengebühren: Verwaltungsgebühren:
Baden-: Württemberg: Eingeführt: Langzeitstudiengebühren (ab vier Hochschulsemester über Regelstudienzeit) von 511 € pro Semester. In Planung: Studiengebühren von 500 € ab dem ersten Semester, zahlbar während oder (durch ein Darlehen) nach dem Studium.40 €
Bayern: Eingeführt: Gebühren für das Zweitstudium von 511 € pro Semester, Zwangsexmatrikulation bei zu langem Studium. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester.50 €
Berlin: Geplant: 500 € Langzeitstudiengebühren.51 € pro Semester, um zwischen 16 und 36 € höhere Semesterbeiträge bei Überschreitung der Regelstudienzeit um drei Semester oder mehr.
Brandenburg: In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten, 500 € pro Semester, bzw. Studiengebühren gleicher Höhe für alle.51 €
Bremen: In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten, 500-565 € pro Semester, Allgemeine Studiengebühren für Nicht-Landeskinder50 €
Hamburg: Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester. In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester.geplant: 50 €
Hessen: Langzeitstudiengebühren von 500 bis 900 € pro Semester (gestaffelt nach Überschreitung der Regelstudienzeit ab 4 Hochschulsemestern darüber), Zweitstudiengebühren von 500 € pro Semester. Geplant, wenn es die Landesverfassung zulässt: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester.50 €
Mecklbg.-V. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester für Nicht-Landeskinder
Nieder-: sachsen: Langzeitstudiengebühren von 500 € ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit. In Planung: Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 300 € – 700 € pro Semester.51 €, geplant: 75 €
Nordrhein-: Westfalen: Eingeführt: Studienkonten, 565 € pro Semester bei Überziehen des Studienkontos (nach 14 bis 16 Semestern, Teilzeitstudium etwas länger möglich), Zweitstudiengebühren von 565 € pro Semester. In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren in unbekannter Höhe.
Rheinland-: Pfalz: Eingeführt: Studienkonten, 565 € pro Semester bei Überziehen des Studienkontos (nach 14 bis 16 Hochschulsemestern, Teilzeitstudium etwas länger möglich). In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren von 500 € für Nicht-Landeskinder.
Saarland: Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester.
Sachsen: Eingeführt: Zweistudiengebühren von 307 € pro Semester, Zwangsexmatrikulation bei zu langem Studium. In Diskussion: Weiterbildendes Studium bis zu 5000 € je Angebot, Hochschul- und Studienkolleg bis zu 2200 € pro Semester für ausländische Studierende.In Vorbereitung: Prüfungsgebühren von 25 – 150 € pro Semester
Sachsen-: Anhalt: In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten von 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit oder Ablauf des Studienkontos. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester.geplant: 25-150 €
Schleswig-: Holstein: In Diskussion: Studienkonten, 500 € pro Semester ab 2 Hochschulsemester über Regelstudienzeit, Allgemeine Studiengebühren für Nicht-Landeskinder.
Thüringen: Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit.

Indirekte Studiengebühren

Teuer kann es für Studenten indessen auch auf andere Weise werden: So wurden und werden in einigen Ländern die Zuschüsse für die Studentenwerke gekürzt, mit dem Ergebnis, dass der Semesterbeitrag, den alle Studierenden zahlen müssen, steigt, das Mensaessen, Wohnheimplätze und andere Angebote des Studentenwerks (z.B. Rechtsberatung, Psychotherapeutische Beratung). teurer oder gestrichen werden.


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