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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 20.08.2006 • Zuerst veröffentlicht am 20.08.2006 • Bisher 4926 Leser, 1615 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Zu den herkömmlichen Ausgaben für Lebenshaltung und Essen kommen mittlerweile an vielen Hochschulen in Deutschland Studiengebühren unterschiedlicher Formen und Höhe. Zum Beispiel für Langzeitstudenten – oder für alle!
Meist werden Langzeitstudenten nach Überschreiten der Regelstudienzeit – meist um vier bis sechs Semester – zur Kasse gebeten. Etwas gerechter ist das Studienkontenmodell: Studenten bekommen ein bestimmtes Kontingent an kostenlosen Lehrveranstaltungen gutgeschrieben.
Wer dieses Konto überzieht, also mehr Lehrveranstaltungen belegt, muss zahlen, unabhängig von der Semesterzahl. Dieses System ist für jene vorteilhaft, die ihr Studium durch jobben finanzieren und daher nur in Teilzeit studieren können. Dazu kommen verschiedene Formen von Verwaltungsgebühren und die Staffelung der Semesterbeiträge je nach Studiendauer, wie z.B. in Berlin.
Mittlerweile werden allerorten aber auch Allgemeine Studiengebühren ab dem ersten Semester diskutiert, denen bislang noch ein Verbot durch das Hochschulrahmengesetz im Wege stand. Die meisten Länder, die Allgemeine Studiengebühren auch ab dem Erststudium einführen wollen, gehen von 500 Euro pro Semester aus. Die Gelder sollen allerdings, anders als die bisher erlassenen Gebühren, den Fachbereichen direkt zur Verfügung gestellt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass bei der Einführung von Gebühren die Situation einkommensschwacher Familien berücksichtigt wird. So werden Darlehensmodelle diskutiert, nach denen die Gebühren erst nach Arbeitsbeginn zurückgezahlt werden.
Am 26.01.2005 hat das Bundesverfassungsgericht das durch das Hochschulrahmengesetz festgeschriebene Verbot von Studiengebühren in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die Unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten gegen das Hochschulrahmengesetz geklagt.
Die Bundesländer können nun eigenständig über die Einführung von Studiengebühren entscheiden. Das 2002 durch die Bundesregierung erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und wurde durch das Gericht für nichtig erklärt.
Der Bund kann nach diesem Urteil sein generelles Gebührenverbot nicht auf die – ihm grundsätzlich zustehende – Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen stützen, da bundesweit einheitliche Regelungen weder zur „Herstellung leichwertiger Lebensverhältnisse“ noch zur „Wahrung der Wirtschaftseinheit“ erforderlich seien.
Allerdings soll der Bund eingreifen können, wenn die Einwohner von Bundesländern, in denen ein Hochschulstudium Gebühren kostet, erheblich benachteiligt würden oder wenn ein Großteil der Studierenden in andere Bundesländer abwandert. Grundsätzlich ging es allerdings nicht um die Frage, ob Studiengebühren politisch vernünftig sind, daher wollen die Karlsruher Richter ihr Urteil auch nicht als Freibrief für Studiengebühren verstanden wissen.
Bundesland: | Eingeführte und geplanete Studiengebühren: | Verwaltungsgebühren: |
Baden-: Württemberg: | Eingeführt: Langzeitstudiengebühren (ab vier Hochschulsemester über Regelstudienzeit) von 511 € pro Semester. In Planung: Studiengebühren von 500 € ab dem ersten Semester, zahlbar während oder (durch ein Darlehen) nach dem Studium. | 40 € |
Bayern: | Eingeführt: Gebühren für das Zweitstudium von 511 € pro Semester, Zwangsexmatrikulation bei zu langem Studium. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester. | 50 € |
Berlin: | Geplant: 500 € Langzeitstudiengebühren. | 51 € pro Semester, um zwischen 16 und 36 € höhere Semesterbeiträge bei Überschreitung der Regelstudienzeit um drei Semester oder mehr. |
Brandenburg: | In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten, 500 € pro Semester, bzw. Studiengebühren gleicher Höhe für alle. | 51 € |
Bremen: | In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten, 500-565 € pro Semester, Allgemeine Studiengebühren für Nicht-Landeskinder | 50 € |
Hamburg: | Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester. In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester. | geplant: 50 € |
Hessen: | Langzeitstudiengebühren von 500 bis 900 € pro Semester (gestaffelt nach Überschreitung der Regelstudienzeit ab 4 Hochschulsemestern darüber), Zweitstudiengebühren von 500 € pro Semester. Geplant, wenn es die Landesverfassung zulässt: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester. | 50 € |
Mecklbg.-V. | In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester für Nicht-Landeskinder | – |
Nieder-: sachsen: | Langzeitstudiengebühren von 500 € ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit. In Planung: Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 300 € – 700 € pro Semester. | 51 €, geplant: 75 € |
Nordrhein-: Westfalen: | Eingeführt: Studienkonten, 565 € pro Semester bei Überziehen des Studienkontos (nach 14 bis 16 Semestern, Teilzeitstudium etwas länger möglich), Zweitstudiengebühren von 565 € pro Semester. In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren in unbekannter Höhe. | – |
Rheinland-: Pfalz: | Eingeführt: Studienkonten, 565 € pro Semester bei Überziehen des Studienkontos (nach 14 bis 16 Hochschulsemestern, Teilzeitstudium etwas länger möglich). In Diskussion: Allgemeine Studiengebühren von 500 € für Nicht-Landeskinder. | – |
Saarland: | Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester. | – |
Sachsen: | Eingeführt: Zweistudiengebühren von 307 € pro Semester, Zwangsexmatrikulation bei zu langem Studium. In Diskussion: Weiterbildendes Studium bis zu 5000 € je Angebot, Hochschul- und Studienkolleg bis zu 2200 € pro Semester für ausländische Studierende. | In Vorbereitung: Prüfungsgebühren von 25 – 150 € pro Semester |
Sachsen-: Anhalt: | In Diskussion: Langzeitstudiengebühren/ Studienkonten von 500 € pro Semester ab 4 Semester über Regelstudienzeit oder Ablauf des Studienkontos. In Planung: Allgemeine Studiengebühren von 500 € pro Semester. | geplant: 25-150 € |
Schleswig-: Holstein: | In Diskussion: Studienkonten, 500 € pro Semester ab 2 Hochschulsemester über Regelstudienzeit, Allgemeine Studiengebühren für Nicht-Landeskinder. | – |
Thüringen: | Eingeführt: Langzeitstudiengebühren von 500 € pro Semester ab 4 Hochschulsemester über Regelstudienzeit. | – |
Teuer kann es für Studenten indessen auch auf andere Weise werden: So wurden und werden in einigen Ländern die Zuschüsse für die Studentenwerke gekürzt, mit dem Ergebnis, dass der Semesterbeitrag, den alle Studierenden zahlen müssen, steigt, das Mensaessen, Wohnheimplätze und andere Angebote des Studentenwerks (z.B. Rechtsberatung, Psychotherapeutische Beratung). teurer oder gestrichen werden.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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