Das Finanzamt greift auf Datenbanken zurück
Zuallererst bildet die Informationsgrundlage natürlich die vom Finanzamt geführte Steuerakte. Anhand der vorliegenden Unterlagen werden die Prüfungsschwerpunkte festgelegt.
Darüber hinaus können die Prüfer auf Datenbanken zurückgreifen. Diese können intern sein und haben allgemeinen Informationscharakter (z.B. LUNA Länderumfassende Namensabfrage wichtig für den Versand von Kontrollmitteilungen).
Oder sind speziell für einzelne Informationen eingerichtet (z.B. Zauber Datenbank zur Speicherung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen), oder werden von anderen Behörden geführt (z.B. Handelsregister).
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Allgemeine Informationen als Bestandteil der Steuerakte
Kontrollmitteilungen werden von anderen Finanzämtern versandt und werden zu einem Bestandteil der Steuerakte. Die bei einer externen Steuerfahndung oder Prüfung gewonnenen Erkenntnisse können sogar Anlass geben, um eine Betriebsprüfung durchzuführen.
Allgemeine Informationen können ebenso als Prüfungsmaterial verwendet werden. Das kann zum Beispiel der Ebay-Account sein, oder die Wetterdaten.
Befragung von Mitarbeitern und Auskünfte von Banken
Eher ungewöhnlich aber nichtsdestotrotz rechtens ist die Befragung von anderen Betriebsangehörigen während der Prüfung um Sachverhalte festzustellen bzw. zu würdigen. Damit naturalmente einhergehend ist die Betriebsbesichtigung und Inaugenscheinnahme.
Ein leidiges Thema ist das Auskunftsersuchen an Banken. Gegenüber der Finanzbehörde existiert kein Bankgeheimnis. Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet Auskunft zu erteilen. Weiterführend ist dann der Kontenabruf zu nennen.
Testkäufe und anonyme Anzeigen
Eher einem Spionagefilm anzusiedeln aber nichtsdestotrotz ein Ermittlungsverfahren sind sogenannte Testkäufe, um zum Beispiel die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Kalkulationsgrundlagen (Gastronomie) zu überprüfen.
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Besonders brisant sind natürlich auch die anonymen Anzeigen, von betrogenen Geliebten, geschiedenen Ehefrauen (oder-männern), oder missgünstigen Geschäftspartnern. Je nach Detailliertheit der in der Anzeige offengelegten Informationen können diese Anzeigen ebenfalls eine Prüfung nach sich ziehen können.
Welche Situationen sollte man vermeiden?
Zunächst sollte man die besonderen Umstände/Anlässe kennen, unter denen das Finanzamt genauer hinschaut – und die daher typische Situationen sind, die man vermeiden sollt. Besondere Umstände bzw. Anlässe für eine Prüfung könnten sein:
- Hohe Geldeinlagen in das Betriebsvermögen bei gleichzeitigem niedrigem Privatvermögen.
- Verluste über mehrere Jahre.
- Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen.
- Der Gewinn deckt nicht die normalen Lebenshaltungskosten.
- Das Einkommen steht in keinem Verhältnis zum (kostspieligen) Lebensstil.
- Der Gewinn entspricht nicht dem Branchendurchschnitt: Gewinnrichtsätze
- Starke Umsatzschwankungen ohne erkennbaren Grund.
- Einlage oder Entnahme von Immobilien (Immobilienbewertung) in bzw. aus dem Betriebsvermögen.
- Aufgabe des Betriebes oder Änderung der Rechtsform.
- Steuerliche Verpflichtungen werden nicht erfüllt bzw. nicht pünktlich, wie z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
- Vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen.
Achtung Risikoanalyse des Finanzamtes
Worauf sollte man als Unternehmer achten, um bei der sogenannten Risikoanalyse des Finanzamtes nicht aufzufallen?
- regelmäßige Abgabe der Erklärungen und Gewinnermittlungen innerhalb des gesetzlichen Abgabezeitraumes
- Keine auffällig hohen Steuernachzahlungen oder Erstattungen im Rahmen der Veranlagung
Tipps zur Risikominimierung
Was kann man noch tun, um eine Steuerprüfung zu vermeiden? Einige Tipps:
- Zum Beispiel Umsatzsteuer, lieber eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember des Jahres einreichen, als mit der Jahreserklärung die Forderung/ das Guthaben ausweisen
- Zum Beispiel Einkommensteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Frühzeitig Anpassungsanträge stellen bzw. bei hohen Nachzahlungen einen Antrag auf zusätzliche Zahlung (5. Vorauszahlung) stellen. Das hat auch den Vorteil einer eventuellen Verzinsungspflicht aus dem Wege zu gehen.
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