Ablauf der Steuerprüfung Betriebsprüfung Schritt für Schritt
Der Ablauf von Prüfungen stellt sich folgendermaßen dar:
- In der Regel telefonische Abstimmung
- Prüfungsanordnung mit Anforderung der elektronischen Daten
- Zusendung der Daten auf CD
- Prüfungsbeginn (bei Erscheinen wird sich der Prüfer ausweisen)
- Eröffnungsgespräch
- Eigentliche Prüfung nach Schwerpunkten/Ermittlungsgrundsätzen
- Schlussphase
- Schlussgespräch
- Prüfungsbericht
- Eventuelle Stellungnahmen zu den Prüfungsfeststellungen
- Erlass der geänderten Steuerbescheide
- Eventuell Einspruch
- Wird der Einspruch zurückgewiesen ist Klage vor dem Finanzgericht möglich (Klagefrist beachten)
Erfolgt kein Einspruch/keine Klage bzw. wird die Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt so sind nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist die zusätzlichen Steuern und Nebenleistungen (Zinsen) zu bezahlen.
Welche Unternehmen werden geprüft?
Die zu prüfenden Unternehmen, bei denen eine Betriebsprüfung möglich ist, werden in die Größenklassen eingeordnet. Das sind:
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- Großbetriebe
- Mittelbetriebe
- Kleinbetriebe und
- Kleinstbetriebe
Der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung werden jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt.
Wie oft wird geprüft?
Statistisch ist es so, dass je nach Betriebsart in bestimmten Abständen geprüft wird:
- Großbetriebe lückenlos
- Mittelbetriebe alle 10 Jahre
- Kleinbetriebe alle 15 Jahre
- Kleinstbetriebe alle 20 Jahre
Doch auch wenn die Zeit statistisch heran ist, heißt es nicht zwangsläufig, dass eine Prüfung stattfindet. Gleichzeit kann aber kein Unternehmen gegen eine sture zufällige Auswahl gefeit sein!
Prüfer sind auch nur Menschen
Die Prüfer sind auch Menschen. Der menschliche Aspekt sollte bei einer Prüfung nie außer acht gelassen werden.
Also auch, wenn vor Angst oder Aufregung die Halsschlagader anschwillt, bleiben Sie freundlich, schieben Sie den Prüfer nicht in das letzte Kellerverlies ab und kommunizieren Sie auf Augenhöhe!
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Nur keine Nebenkriegsschauplätze
Die Kopierarbeiten sollten durch eigene Mitarbeiter ausgeführt werden. So behalten Sie den Überblick, welche relevanten Unterlagen der Prüfer bereits erhalten hat und welche Prüfungsschwerpunkte sich herauskristallisieren könnten.
Eröffnen sie Keine Nebenkriegsschauplätze! Fordert der Prüfer zum Beispiel Unterlagen an, die man selbst nicht als steuerrechtlich relevant einstuft, lieber diese Unterlagen rausgeben als Recht zu haben und ein emotionales Duell führen.
Und außerdem: Auch die Prüfung dieser Unterlagen kostet Zeit. Zeit die an anderer Prüfungsstelle durch den Prüfer eingespart werden muss.
Verzögerungsgeld – Druckmittel der Finanzbehörden
Das Verzögerungsgeld wird ein immer beliebteres Druckmittel der Finanzbehörden. Die Festsetzung des Verzögerungsgeldes ist zulässig, wenn der Steuerpflichtige bei einer Betriebsprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist angeforderte Unterlagen vorlegt, verlangte Auskünfte nicht erteilt, bzw. den Datenzugriff nicht gewährleistet. Das Verzögerungsgeld kann zwischen 2.500 und 250.000 € betragen.
Einmal festgesetzt und bestandskräftig ist es zu zahlen, unabhängig davon ob die angeforderten Unterlagen/ Informationen zu einer Steuernachzahlung führen oder im Nachhinein die gewünschten Informationen bereitgestellt wurden.
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Präventive Maßnahmen gegen die Festsetzung des Verzögerungsgeldes
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, eine genaue Bezeichnung der angeforderten Unterlagen/Informationen zu erbitten, im Zweifel eine Fristverlängerung zu beantragen und gegen zu kurz gesetzte Fristen begründete Einwendungen vorbringen.
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