Steuerprüfung – der Horror für jeden Unternehmer. Zwar müssen normale Steuerprüfungen angemeldet werden, dennoch ist der Aufwand jedes Mal riesig. Daher muss man sich als Unternehmer so gut wie es geht auf eine Steuerprüfung vorbereiten. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier!

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Was bringen Steuerprüfungen?

Nicht umsonst wird der Reeder Peter Krämer in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten zitiert:

“…Wir haben in Deutschland kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit….”

Mehreinnahmen von 16,8 Mrd. Euro

Denn jährlich werden in Deutschland ca. 200.000 Betriebe steuerlich geprüft. Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2010 zu Mehrsteuern und Zinsen von rund 16,8 Mrd. Euro geführt.

Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.

Steuerprüfung ist nicht gleich Steuerprüfung

Doch Steuerprüfung ist nicht gleich Steuerprüfung. Darüber hinaus kontrolliert auch die Rentenversicherung die korrekte Abführung der Sozialversicherungsabgaben und die Meldepflichten zur Künstlersozialkasse.

Mit welchen Prüfungen kann also ein Unternehmer rechnen? Das sind:

Worauf ist bei Steuerprüfung zu achten

Was bedeuten die einzelnen Prüfungen genau? Und worauf ist dabei zu achten?

Da ist zum Beispiel die Lohnsteuerprüfung. Aber auch die Hauptzollämter können Interesse an einem Unternehmen zeigen.

Lohnsteuerprüfung

Die Lohnsteuerprüfung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf die durch den Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer und Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer).

Die Prüfung erfolgt durch das Finanzamt. Es handelt sich um eine Fallprüfung. Das bedeutet, dass Finanzamt wählt die zu prüfenden Unternehmen aus.

Der Prüfzeitraum kann bis zu vier Jahre betragen.

Prüfungsschwerpunkte sind:

Prüfung der Hauptzollämter

Dabei werden Ein- und Ausfuhrvorgänge (Warenlieferungen) überprüft. Geprüft wird durch die Zollbehörde. Es gelten dabei die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze.

Schwerpunkte dieser Prüfungen sind:

Betriebsnahe Veranlagung

Bei der betriebsnahen Veranlagung handelt es sich um die korrekte Ermittlung von Einzelsachverhalten im Veranlagungsverfahren, zum Beispiel Herstellung von Gebäuden zur betrieblichen Nutzung. Geprüft wird durch das Finanzamt.

Es gelten dabei die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze.