Die günstigste Lösung, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, ist bislang der Standardtarif.

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Was ist der Standardtarif?

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) und erfüllt seit seiner Einführung 1994 eine soziale Schutzfunktion. Er richtet sich vorrangig an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen.

Der Wechsel in den Standardtarif ist für privat Versicherte – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – nur innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beitragshöhe ist abhängig von der Vorversicherungszeit und dem Alter des Versicherten, darf aber für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV beziehungsweise für Ehepaare 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags nicht übersteigen.

Pflichten privater Versicherer

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Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet worden, speziell für diese Person, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren, ab dem Juli 2007 einen neuen Standardtarif anzubieten – den so genannten modifizierten Standardtarif.

Für diesen modifizierten Standardtarif gilt: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Unternehmen die Versicherung im modifizierten Standardtarif nicht ablehnen.

Bedingungen

Umstellung in den Basistarif

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Zum 1. Januar 2009 werden die Verträge, die die Rückkehrer im modifizierten Standardtarif abgeschlossen haben, auf den neuen umgestellt. Dann gelten auch für den Bereich der privaten Krankenversicherung volle Wechselmöglichkeiten zugunsten der Versicherten und eine allgemeine Pflicht zur Versicherung.

Die Versicherten können in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln. Dazu werden die Alterungsrückstellungen der Versicherten bei einem Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifs mit übertragen.

Wechsel zwischen den Versicherungen

Bislang beschränkte sich der Wettbewerb der privaten Versicherungsunternehmen im Wesentlichen auf die Neuanwerbung von jungen (gesunden) Versicherten, während für ältere Versicherte ein Versicherungswechsel häufig mit erheblichen Prämienerhöhungen verbunden war und damit faktisch nur sehr selten stattfand.

Der Grund: Bei einem Wechsel konnte die so genannte Alterungsrückstellung – das ist der Betrag, den Versicherte zur Glättung des (sonst höheren) Beitrags im Alter aus ihren Prämien beim Versicherer ansparen – nicht zum neuen Versicherungsunternehmen mitgenommen werden. Wechsler mussten also ihre Alterungsrückstellung wieder völlig neu aufbauen, was ihre Beiträge für die neue Versicherung erheblich verteuert hat. Faktisch war der Wechsel damit für langjährig PKV-Versicherte unmöglich.

Künftig kann damit ein PKV-Versicherter seine Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs beim Wechsel in ein anderes privates Unternehmen mitnehmen. Er wird dann im neuen Unternehmen so gestellt, als ob er dort in dem Alter eingetreten wäre, in dem er den ursprünglichen Versicherungsvertrag im alten Unternehmen abgeschlossen hat. Für Tarife, die im Leistungsumfang über den Basistarif hinausgehen, die also Leistungen beinhalten, die zum Beispiel auch in Zusatzversicherungen zur GKV enthalten sind, wird die Portabilität in Höhe des Basistarifs eingeführt.

Ab 2009 gelten für die Altersrückstellung im Basistarif folgende Regelungen:

Für PKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, gilt die Portabilität im beschriebenen Umfang uneingeschränkt. Für Versicherte, die einen Krankenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, ist eine befristete Wechselmöglichkeit vorgesehen: Sie können nur in einem Zeitraum von sechs Monaten ab 1. Januar 2009 unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen wechseln. Unter gewissen Voraussetzungen können diese “Altversicherten” zudem zeitlich unbeschränkt innerhalb ihres Unternehmens unter Mitnahme der Alterungsrückstellung in den Basistarif wechseln.


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