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Von Reinhard Schinkel (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.02.2022 • Zuerst veröffentlicht am 17.08.2020 • Bisher 7147 Leser, 1802 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Digitalisierung der Wirtschaft ist in vollem Gange und der Staat hat dazu eine Reihe von Fördermöglichkeiten für verschieden Business-Modelle geschaffen. Ein Überblick.
Bevor ich hier einige Fördermöglichkeiten beleuchte, gestatten Sie mir eine kleine Bestandsaufnahme zum digitalen Wandel. Am Anfang steht die Frage: Wer kann sich die erstmalige Nennung des Begriffs „digitale Transformation“ an das Revers heften?
Das liegt wohl im Dunkeln der Zeitgeschichte. Heutzutage ist diese Wortschöpfung in aller Munde, besonders gerne in denen von Unternehmensberatern. Kurz gesagt geht es dabei um die tiefgreifenden Veränderungen, die durch die Entwicklung von digitalen Technologien ausgelöst wurden. Wir befinden uns mitten in dem wirtschaftlichen Wirbelsturm der durch Ökonomen lapidar als Industrie 4.0 bezeichnet wird.
Ein Katalysator dieser Entwicklung begann ganz harmlos auf einen Fischmarkt in Wuhan. Einige Wochen später wurden weltweit die Jalousien herabgezogen. Menschen blieben zu Hause, Schulen wurden geschlossen, der Konsum an aktuellen Nachrichten rund um das Virus nahm Ausmaße an, die zumindest im Osten Deutschlands an die Wendezeiten erinnerten.
Was vorher unmöglich schien, wurde Realität: Flächendeckendes Homeoffice, Homeschooling im Kinderzimmer, Businessmeetings fanden in Pantoffeln vor dem heimischen PC statt, Geschäfte blieben geschlossen. Nach diesem Lock Down normaliserte sich das Leben im eingeschränkten Rahmen wieder. Und die Gesellschaft stellte erstaunt fest:
In den Förderprogrammen wird des Öfteren auf die De-minimis Verordnung Bezug genommen. Eingeweihte werden verständnisvoll mit dem Kopf nicken, doch für die meisten ist dieser Begriff nicht durchschaubar. Daher eine kurze Erläuterung dieses Fremdworts.
De Minimis bedeutet aus dem Lateinischen übersetzt „Dinge von geringer Bedeutung“. Das heißt: Unternehmen können bis zu einer bestimmten Höhe gefördert werden ohne Prüfung durch die Europäischen Kommission auf Wettbewerbsverzerrung. Ein deutsches Unternehmen kann also ohne gesonderte Prüfung auf Eingriffe ins Marktgeschehen Fördermittel von bis zu 200.000 Euro vom Staat erhalten . Dieser Höchstbetrag wird maximal innerhalb von drei Steuerjahren gewährt. Werden nun Förderprogramme beantragt, muss man als Unternehmer erklären, dass eben diese Grenze von 200.000 Euro innerhalb der letzten drei Jahre nicht erreicht wurde.
Doch welche Förderprogramme gibt es eigentlich genau und wie unterscheiden Sie sich? Bereits vor einigen Jahren kam zu dem Thema ein Förderprogramm heraus, das sich „Go digital“ nennt.
In den Startlöchern steht eine weitere umfassende Fördermaßnahme, die sich namentlich nur marginal von erstgenannter Förderung unterscheidet: „Digital jetzt“ . Diese Maßnahmen möchten wir Ihnen hier vorstellen und tauchen daher nun ab in den deutschen Förderdschungel.
Der Adressat für diese Förderungen sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter und weniger als 20 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Die Unternehmen müssen in Deutschland ansässig sein und aus der gewerblichen Wirtschaft kommen.
Handwerksbetriebe mit technologischen Potenzial sind auch förderfähig. Handelt es sich um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen dürfen die Kriterien für innerhalb diesen Zusammenschlusses nicht überschritten werden.
Die Beratung dürfen nur autorisierte Beratungsunternehmen vornehmen. Die entsprechenden Unternehmen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft gelistet. Es existieren drei förderfähige Module:
Gefördert wird ein Beratertagessatz von bis zu 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer). Die Förderquote beträgt 50 Prozent. Das beratende Unternehmen erhält eine Abrechnung über den Eigenanteil und die Zahlung der kompletten Umsatzsteuer für die Beratungsleistung.
Gewählt werden muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des beantragten Fördervolumens: Da in diesem Förderprogramm auf die IT-Sicherheit großen Wert gelegt wird, sind dafür (unabhängig von der Modulwahl und Präferenz) mindestens zwei Beratungstage zu veranschlagen. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, in einem oder beiden Nebenmodulen bis zu 10 Beratertage
Der Förderantrag wird durch das Beratungsunternehmen gestellt und erst nach Erhalt des Förderbescheides beginnt die Beratungsleistung und Umsetzung. Für das Projekt ist eine Laufzeit von maximal 6 Monaten vorgeschrieben.
Dieses Programm kann ab dem 07 September 2020 beantragt werden und – im Gegensatz zu dem Programm „Go digital“ – kommen auch Angehörige der freien Berufe (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) und sonstige selbständige Unternehmer in den Genuss dieser Förderung. Auch wurde die gefördert Firmengröße auf maximal 499 Mitarbeiter erweitert.
Zu beachten ist, dass wirklich nur Investitionen in innovative Hard- und Software gefördert werden, die einen zukünftigen Mehrwert schaffen. Investitionen in Standardsoft- und Hardware werden nicht gefördert. Das Programm besteht aus zwei Fördermodulen:
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein „Digitalisierungsplan“. Dieser muss folgende Kernaussagen treffen:
Smart ist zudem, dass die Programme „Go digital“ und „digital jetzt“ aufbauend kombiniert werden können. Im ersten Schritt wird also die Planung der Investition gefördert und im zweiten Schritt die darauf aufbauende Investition.
Auch hier ist Bedingung, dass mit der Umsetzung vor Bewilligung der Förderung nicht begonnen werden darf und ein gelistetes Beratungsunternehmen Projektpartner ist. Eine große Verbesserung gegenüber dem Programm „Go digital“ ist die Projektdauer: Das Projekt darf über zwölf Monate (statt sechs Monate) abgewickelt werden.
Die höchste Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die minimale Fördersumme für Investitionen beträgt 17.000 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen 3.000 Euro.Aufgrund der weitgefassten Unternehmensgröße ist der maximale Zuschuss nach Größe der Firma gestaffelt:
Achtung: Für Förderanträge die nach dem 30.06.2021 gestellt werden reduzieren sich die Förderquoten auf 40/35/30 Prozent. Erfolgen Investitionen in die IT Sicherheit erhöht sich die Förderquote um 5 Prozent. Befindet sich das Unternehmen in einer strukturschwachen Region gibt es als Bonus 10 Prozent Förderung zusätzlich.
Beschäftig sich der interessierte Unternehmer näher mit der Förderung, wird er unweigerlich über die obigen Begriffe stolpern. Diese Verbunde genießen einen Sonderstatus. Als Unternehmen einer Wertschöpfungskette gelten Unternehmen, die von der Zulieferung von Rohstoffen bis maximal zum Endprodukt zusammenarbeiten.
Ein Wertschöpfungsnetzwerk ist dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmen eigenständige Beiträge für ein Endprodukt liefern (z.B. Zulieferer in der Automobilproduktion). Und wozu ist das gut? Befinden Sie sich als Unternehmen in einer Kette bzw. einem Netzwerk, erhöht sich die Fördersumme auf maximal 100.000 Euro.
Auch die Förderquote wird um jeweils 5 Prozent erhöht. Kleiner Nachteil hierbei. Jedes Unternehmen in dieser Kette/Netzwerk muss einen eigenständigen Antrag mit Digitalisierungsplan stellen. Die Antragsstellung mit erhöhten Quoten gilt erst dann als abgeschlossen, wenn alle beteiligten Unternehmen ihre Anträge erfolgreich gestellt haben. Ein Sammelantrag ist nicht möglich.
Übrigens Ihr notwendiger Eigenanteil kann quer über andere Programme finanziert werden. So bietet die kfw diverse zinsgünstige Darlehen an, die den Ausbau digitaler Infrastruktur bzw. das Wachstum im Unternehmen fördern.
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Reinhard Schinkel ist laut Handelsblatt einer von Deutschlands besten Steuerberatern und Fachautor für Steuerrecht. Schinkel wurde 1970 in Berlin geboren. Zwei Tage nach der Bestellung zum Steuerberater gründete er 2007 seine eigene Kanzlei und stürzte sich in das Abenteuer Selbstständigkeit. Seit 2009 hat er als Fachbuchautor diverse Bücher veröffentlicht. Seit 2011 schreibt er im monatlichen Rhythmus für die renommierte Unternehmerzeitschrift Fuchsbriefe aus Berlin, seit 2016 erscheinen seine Urteilskommentierungen in der Zeitschrift Agrarbetrieb. Er ist geschäftsführender Gesellschafter in der Steuerberatungsgesellschaft HSP STEUER Berlin Südost ganz nach dem Credo “Steuerberater aus Leidenschaft” Mehr Informationen unter www.hsp-steuerberater-berlin-suedost.de Alle Texte von Reinhard Schinkel.
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