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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 13.04.2024 • Zuerst veröffentlicht am 09.03.2016 • Bisher 4389 Leser, 1702 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Gewissheit, dass wir als Arbeitnehmer geschätzt werden, kann uns oft nur unser Gespür geben. Deshalb lesen wir alle gerne schwarz auf weiß, dass wir einen guten Job machen – ob in fachlicher oder sozialer Hinsicht.
Meist bedeutet es daher Anlass zur Freude, wenn das Arbeitszeugnis ins Haus flattert. Wir sehen schwarz auf weiß, was wir geleistet haben.
Oft sind auch positive Überraschungen dabei, da wir hier noch einmal lesen können, wie vielfältig die Aufgaben sind, die uns übertragen wurden.
Das Zeugnis sollte kein Grund zur Besorgnis sein, sondern uns in erster Linie eine enorme Chance bieten – nämlich die, auf uns selbst stolz zu sein.
Denn Feedback zu unseren Stärken und Schwächen ist oft noch nicht an der Tagesordnung. Manche werden es deshalb kennen, dieses leise, immer wieder nörgelnde Stimmchen, das beständig in uns nachfragt: „Bin ich gut in dem, was ich tue?“
Doch Nicht selten ist das Zeugnis ein Anlass, zum Anwalt zu gehen, auch wegen der berüchtigten „Formulierungs-Codes“, die nicht immer wohlwollend von Arbeitgebern eingebaut werden.
Daneben es gibt auch einige andere Basics, die zu diesem offiziellen Dokument interessant sind. Für diesen Beitrag hat Dr. Job einige allgemeine Fragen beantwortet, die rund um das Thema Arbeitszeugnis immer wieder auftauchen.
Hierfür gibt es tatsächlich keine bindende Regel. In größeren Unternehmen, die dann auch oft eine HR-Abteilung ihr Eigen nennen, übernimmt diese Aufgabe im Normalfall Ihr zuständiger Personalbetreuer.
In kleineren Firmen kommt es dagegen ab und an vor, dass Sie gebeten werden, Ihr Zeugnis – oder Teile davon – selbst zu schreiben. Das Ergebnis wird dann von Ihrem Chef überprüft. Sollte das passieren, steht für Sie zwar einiges an Arbeit an. Ihr Zeugnis selbst zu schreiben, bietet jedoch Vorteile. Denn damit können Sie das Ergebnis des Zeugnisses von Anfang an in positive Bahnen lenken.
Die Antwort ist: jein. Der Arbeitgeber ist nicht per se verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen. Jedoch hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein solches, wenn er es konkret einfordert. Die Frist für die Forderung ist auf eine Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses festgesetzt und verfällt nach Ablauf dieser Zeit.
Es wird zwischen einem einfachen, einem qualifizierten und einem Zwischenzeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis lässt die persönliche Bewertung aus, es ist eine kurze Beschreibung über Zeitraum und Umfang der Beschäftigung.
Im qualifizierten Zeugnis finden sich alle unter Frage vier genannten Punkte – es schließt die Bewertung des Sozialverhaltens und der Leistungen ein. Das Zwischenzeugnis schließlich kann noch während des Andauerns der Beschäftigung ausgestellt werden und erfolgt meist aus innerbetrieblichen Gründen, wie zum Beispiel einem Wechsel des Vorgesetzten.
Definitiv ja. Das Zeugnis muss im Format DIN A4 und auf Firmenpapier gehalten sein, mit Datum versehen werden und nebst Überschrift eine Einleitung zur Person, die das Zeugnis erhält, enthalten.
Es folgt eine Tätigkeitsbeschreibung – in einem qualifizierten Arbeitszeugnis eine Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Anschließend wird der Grund genannt, aus dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. Zu guter Letzt erfolgen Wünsche für die Zukunft und eine Unterschrift mit Datum und gegebenenfalls Firmenstempel.
Zuallererst gilt: Ein schlechtes Zeugnis ist besser als gar kein Zeugnis! Das bedeutet: Personalmitarbeiter werden misstrauisch, wenn eine Tätigkeit nicht mit einem Zeugnis belegt werden kann – nicht so gute Zeugnisse hingegen können im persönlichen Gespräch erklärt werden. In den vorliegenden Belegen achten Personalverantwortliche besonders auf Formulierungen zu den Themen Leistung und Sozialverhalten.
Und auch WIE der Arbeitnehmer verabschiedet wird, kann eine deutliche Aussage sein: Wie überschwänglich wird der Beschäftige „entlassen“? Lässt sich aus den Wünschen herauslesen, ob das Unternehmen den Mitarbeiter gerne oder ungerne entlässt? Sätze wie: „Er war stets nach Kräften bemüht, die Arbeit zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen“, die eigentlich bedeuten: „Er hat sich zwar angestrengt, aber erfolgreich war er dabei nicht“, können zu gedämpfter Freude im Hinblick auf das nächste Zeugnis führen.
Laut Rechtsprechung müssen Arbeitszeugnisse mindestens „befriedigend“ sein. Wird ein schlechteres Zeugnis ausgestellt, muss dies vom Arbeitgeber mit Beweisen begründet werden können.
Verlangen Sie hingegen ein Zeugnis, das das Prädikat „befriedigend“ oder besseres trägt, sind Sie selbst gefragt: Hier müssen Sie nachweisen können, dass Sie eine solche Bewertung verdient haben.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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