Zunehmende Mobilität der Arbeit – das bedeutet, dass es auch immer mehr Grenzgänger gibt. Steuerlich, zumindest mit Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, kein Problem. Aber wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Dazu gibt es ein umfangreiches Informations-Angebot der europäischen Kommission – samt Infografik-Video.

Video-Hinweis: Wenn Sie hier kein Video sehen, müssen Sie am Ende der Seite unter “Privacy und Cookies” die Option “Videos sehen” aktivieren!

Zum Hintergrund

Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL) der Europäischen Kommission hat löblicherweise gerade eine Online-Werbekampagne gestartet, die sich um die Rechte von Grenzarbeitnehmern im Bereich der sozialen Sicherheit dreht – und zu der dieses Video gehört.

Was aber tut die Generldirektion genau? Nun, sie informiert über die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung. Denn in der EU gelten einheitliche Vorschriften, die dem Schutz Ihrer Sozialversicherungsansprüche dienen, wenn Sie sich innerhalb Europas (EU 27 + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) aufhalten.

Wann gelten welche Vorschriften?

Die Bücher zum Thema (Werbung)

Tipp: Sie können diesen Text auch als PDF oder einen eKurs zum Thema herunterladen. Im Shop finden Sie zudem spannende Inspirationen, um Ihren Erfolg zu erleben, dazu Angebote & News im Newsletter! (Werbung)

Die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung ersetzen allerdings nicht die einzelstaatlichen Systeme. Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll, und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden. Im Einzelnen gelten diese Vorschriften für:

Die Grundprinzipien der Sozialversicherung in Europa

  1. Sie unterliegen zu jedem Zeitpunkt immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und zahlen daher auch nur in einem Land Beiträge. Welchen Rechtsvorschriften Sie unterliegen, entscheiden die Sozialversicherungsträger. Hier besteht für Sie keine Wahlmöglichkeit.
  2. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes, in dem Sie versichert sind. Man bezeichnet dies auch als Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung.
  3. Wenn Sie eine Leistung beanspruchen, werden Ihre früheren Versicherungs‑, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls angerechnet.
  4. Wenn Sie in einem Land Anspruch auf Geldleistungen haben, können Sie diese grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Sie in einem anderen Land leben. Dies wird als Grundsatz der Exportierbarkeit bezeichnet.


Top Bücher zum Thema

Rabatte für Ihren Erfolg (Werbung)!

Text als PDF lesen

Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.

4,99Kaufen

Beratung zu Erfolg, Ziel-Erreichung oder Marketing

Sie haben Fragen rund zu Karriere, Recruiting, persönliche Entwicklung oder Reichweitensteigerung? Unser KI-Berater hilft Ihnen für 5 Euro im Monat – für Buchkäufer kostenlos. Für weitere Themen bieten wir spezielle IT-Services

5,00 / pro Monat   Buchen

eKurs on Demand buchen

Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!

29,99Kaufen

Individuelles eBook nach Wunsch

Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de

79,99Kaufen