Video der EU zum Arbeiten im Ausland: Sozialversicherung für Grenzgänger {Trend!-Studie}
Zunehmende Mobilität der Arbeit – das bedeutet, dass es auch immer mehr Grenzgänger gibt. Steuerlich, zumindest mit Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, kein Problem. Aber wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Dazu gibt es ein umfangreiches Informations-Angebot der europäischen Kommission – samt Infografik-Video.
Zum Hintergrund
Die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL) der Europäischen Kommission hat löblicherweise gerade eine Online-Werbekampagne gestartet, die sich um die Rechte von Grenzarbeitnehmern im Bereich der sozialen Sicherheit dreht – und zu der dieses Video gehört.
Was aber tut die Generldirektion genau? Nun, sie informiert über die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung. Denn in der EU gelten einheitliche Vorschriften, die dem Schutz Ihrer Sozialversicherungsansprüche dienen, wenn Sie sich innerhalb Europas (EU 27 + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) aufhalten.
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Wann gelten welche Vorschriften?
Die europäischen Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung ersetzen allerdings nicht die einzelstaatlichen Systeme. Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll, und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden. Im Einzelnen gelten diese Vorschriften für:
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, die in einem dieser Länder versichert sind oder waren, sowie deren Familienangehörige,
- Staatenlose oder Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die in einem dieser Länder versichert sind oder waren, sowie deren Familienangehörige,
- Angehörige von Nicht-EU-Staaten, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten und sich von einem dieser Länder in ein anderes begeben haben, sowie deren Familienangehörige.
Die Grundprinzipien der Sozialversicherung in Europa
- Sie unterliegen zu jedem Zeitpunkt immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und zahlen daher auch nur in einem Land Beiträge. Welchen Rechtsvorschriften Sie unterliegen, entscheiden die Sozialversicherungsträger. Hier besteht für Sie keine Wahlmöglichkeit.
- Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes, in dem Sie versichert sind. Man bezeichnet dies auch als Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung.
- Wenn Sie eine Leistung beanspruchen, werden Ihre früheren Versicherungs‑, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls angerechnet.
- Wenn Sie in einem Land Anspruch auf Geldleistungen haben, können Sie diese grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Sie in einem anderen Land leben. Dies wird als Grundsatz der Exportierbarkeit bezeichnet.
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6 Antworten zu „Video der EU zum Arbeiten im Ausland: Sozialversicherung für Grenzgänger {Trend!-Studie}“
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Rückkehr nach Deutschland: Welches Bruttoeinkommen für meine Familie: Hallo, ich bin der Jürg und habe den Übe… – Spannender BeitragHX8OZsjiqv
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Hallo, ich bin der Jürg und habe den Überblick in Deutschland verloren. Ich bin leitender Ingenieur und bin vor 12 Jahren aus Deutschland nach dem Studium als Single ausgewandert.
Ich habe erst in der Schweiz und dann in China gelebt. Nun lebe ich seit 3 Jahren in Hong Kong und habe zwei Kleinkinder. Ein Kind wird im nächsten Jahr eingeschult.
Ich habe einen Job in Frankfurt für 120 000 Euro angeboten bekommen. In HK haben wir zwar 20% weniger aber trotzdem mehr wegen der niedrigen Abgabenlast in Hong Kong (15%). Es reicht deshalb für 107m2, zwei Haushaltshilfen zu jeweils 50% (Stundenlohn umgerechnet etwa 3 Euro), 1 kleines Auto, 1 Sportboot, 2 Ferien im Jahr und gute Krankenversicherung. Meine Frau arbeitet nicht, hat mit den Kindern genug zu tun und möchte das auch nicht machen. Wir haben eine Sparquote von 20%.
Frage 1: Braucht man wirklich in Deutschland eine private Grundschule?, die Qualität der Schulen soll massiv schlechter geworden sein in Rhein Main?
Frage 2: Ein private Krankenversicherung soll ein MUSS sein? die normale Kassenversicherung reicht nicht?
Frage 3: Die Steuerbelastung konnte ich im Internet für mich ermitteln. Wie sieht es aber mit dem Sozialversicherungsabzug bei 120 000 Euro im Jahr aus (Alleinverdiener mit 2 Kindern) ? konnte hier nicht genaue Anhaltspunkte finden.
Frage 4: Was verdient eine Putzangestellte pro Stunde jetzt legal im Rhein-Main ?Danke für etwaige Informationen vielen Dank
Gruss
Jürg
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Hallo Jürg,
danke für deine Frage. Was private vs. staatliche Leistungen angeht, ist das sicherlich vor allem eine Frage auch der persönlichen Ansichten, welche Leistungen man unbedingt braucht. Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Allerdings stimmt es, dass staatliche Leistungen immer mehr zurückgeschraubt werden und man immer mehr Zuzahlungen selbst leisten muss – bspw. bei der Zahngesundheit.
Auch das deutsche Schulsystem ist aus meiner Sicht grundsätzlich kritikwürdig und hängt auch gerade in der technischen Ausbildung hinterher. Ich weiß natürlich nicht, wie das in Honkong aussieht.Bei der Frage nach der Sozialversicherung darf ich leider keine Rechtsberatung im Einzelfall geben, würde mich aber an die Beratungsstellen der http://www.deutsche-rentenversicherung.de oder an einen Berufsverband bzw. Gewerkschaft wenden, wobei diese vermutlich auch keine Nicht-Mitglieder beraten dürfen.
Was die Haushaltshilfe angeht: Ab 10-12 Euro die Stunde kannst du rechnen. Es gibt Services wie https://www.helpling.de, auf denen du weitere Recherchen machen kannst.Vielleicht gibt es noch weitere Rückkehrer, die Ihre Erfahrungen posten können.
M.E. wird es am Ende nicht an den 20% mehr hängen sondern an der Frage, ob du zurück möchtest. Erzähl doch bei Gelegenheit, wie du dich entschieden hast und warum – das kann anderen in ähnlichen Situationen helfen.
Viel Erfolg
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