Ob Hitzschlag am Strand, Beinbruch beim Bergwandern oder exotische Virusinfektionen: Die Liste der Blessuren, die einem die schönste Zeit des Jahre so richtig vermiesen können, ist lang. Doch Krankheiten im Urlaub sind nicht nur lästig, sie können auch schnell sehr teuer werden.

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Krankenversicherung im Ausland

Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist in der Regel auch in den meisten europäischen Staaten mitversichert. Die Krankenkassen geben dazu die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) aus.

Doch Vorsicht: Die EHIC gilt nur mit Einschränkungen. Normalerweise wird nämlich nur erstattet, was im jeweiligen Land auch den dort versicherten Bürgern zusteht – und das ist oft weniger als in Deutschland. So werden teilweise Medikamente, Zahnbehandlungen oder ein Not-Transport per Hubschrauber von der Skipiste ins nächste Krankenhaus nicht erstattet. Bei Kosten bis 1.000 Euro kann die Krankenkasse in Deutschland wahlweise zwar auch nach deutschen Sätzen abrechnen, bei höheren Kosten gelten aber immer die ausländischen Regelungen. Auch teuere Rücktransporte vom Urlaubsort nach Hause übernehmen die Krankenkassen nicht.

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Wer in Länder außerhalb der EU reist, hat fast immer keinen Versicherungsschutz über die normale Krankenkasse. Ausnahme sind Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben – u.a. Japan, China, Australien, die USA der Kanada. Hier muss sich der Erkrankte aber mit den öffentlichen Versorgungseinrichtungen und oft bescheidenen Versorgungsleistungen begnügen, die meist erheblich unter den deutschen Standards liegen.

Abhilfe schafft in allen Fällen eine private Auslandskrankenversicherung – und die ist meist schon für wenige Euro im Jahr zu haben. stern.de zeigt, wer sie braucht, was sie kostet und worauf es beim Abschluss ankommt.

Wer braucht eine spezielle Krankenversicherung fürs Ausland?

Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist aufgrund der geringen Kosten für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll, die ins Ausland reisen. Als privat Versicherter sollten Sie sich vor einer Auslandsreise bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, ob sie einen Rücktransport erstatten würde.

Die meisten tun dies, aber nicht alle. Wenn Sie sich vorab informieren wollen, welche Leistungen Ihre normale Krankenversicherung für Ihr Reiseland abdeckt, sollten Sie einen Blick in die Merkblätter werfen, die die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) für verschiedene Länder bereit hält. Hier ist je nach Land aufgelistet, welche Leistungen im normalen Versicherungsschutz enthalten sind und welche Zuzahlungen fällig werden. Wenn Ihnen der Versicherungsschutz zu gering ist, sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen.

Was kostet die Auslandskrankenversicherung?

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Die Stiftung Warentest hat im Mai 2008 43 Versicherungen auf Preis und Leistung getestet: Die besten Vertragsbedingungen zum günstigsten Preis für Einzelpersonen gibt es bei der Debeka für sechs Euro im Jahr, die Versicherung deckt dabei 70 Reistage ab. Wenn Sie länger weg wollen, zahlen Sie bei Reisen von 90 Tagen bei der Concordia mit 77 Euro am wenigsten für die Reisekrankenversicherung. Für Familien ist die Huk-Coburg am besten geeignet. Der Tarif mit den besten Vertragsbedingungen kostet hier 19,50 Euro im Jahr. Ältere Reisende müssen bei einigen Versicherungen mehr zahlen – zum Beispiel bei der LMV ab 60 Jahre 15 und ab 75 Jahren 30 Euro im Jahr. Und: Manche Tarife stehen nur Mitgliedern bestimmter Krankenkassen zur Verfügung.

Andere Versicherung sind wegen der Selbstbeteiligungsklauseln so günstig. Beispiel: Wurde eine Selbstbehalt von 50 Euro vereinbart, werden bei allen Abrechnungen jeweils die ersten 50 Euro nicht erstattet.

Welche Leistungen sind inklusive?

Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist hauptsächlich für Notfälle gedacht und zahlt in der Regel für ambulante und stationäre Behandlungen (inklusive Röntgen und Operationen), die verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen oder Reparaturen von Zahnersatz. Ebenfalls enthalten sind der Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt sowie bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung. Auch ein Rücktransport nach Hause ist abgedeckt, sofern dieser vom Arzt verordnet wurde. Versicherungen mit sehr guten Tarifen bezahlen den Transport aus dem Urlaubsland auch dann, wenn dieser sinnvoll und vertretbar ist oder die Behandlung länger als 14 Tage dauert – und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit.

Stirbt der Versicherte während der Reise, übernehmen die meisten Unternehmen auch die Kosten für die Überführung oder die Bestattung des Toten im Ausland (üblicherweise bis zu einer Höhe von 10 000 Euro, allerdings kann das nach Versicherungsvertrag variieren). Darüber hinaus helfen viele Versicherer in besonderen Situationen weiter – etwa wenn der Versicherte ein Medikament im Ausland nicht erhält oder wichtige Dokumente verliert.

Was leistet die Auslandskrankenversicherung nicht?

Allerdings ist eine Auslandskrankenversicherung auch kein Rundum-Sorglos-Paket. Wenn Sie sich bei einem Unfall einen Zahn ausschlagen, werden nur die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz übernommen, nicht aber für den Zahnersatz selbst. Denn die Kosten dafür soll die Versicherung zu Hause übernehmen. Auch Psychotherapien, Vorsorgeuntersuchungen oder Entzugsbehandlungen werden nicht bezahlt, ebensowenig wie die Kosten für Kuren, Massagen oder für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte.

Die Versicherungen zahlt auch nicht, wenn die Behandlung im Ausland von vorneherein geplant war. Achten Sie daher auf Kleingedruckte, damit nicht wichtige Versicherungen ausgeschlossen werden.

Wie geht das mit der Abrechnung?

Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie zunächst selbst. Das Geld bekommen Sie vom Versicherer zurück. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik. In EU-Ländern verlangen manche Auslandskrankenversicherungen außerdem, dass Sie die Behandlung in zuerst mit Ihrer normalen Krankenkasse abrechnen.

Erst nach dieser Abrechnung können die Unterlagen bei der Reise-Krankenversicherung eingereicht werden, um den Differenzbetrag zu erstatten. Andere Versicherungen rechnen hingegen selbst mit der normalen Krankenkasse ab, was Ihnen den Aufwand erspart.

Extraleistungen

Heben Sie daher auf jeden Falle die Rechnung und alle schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie auf. Auf den Arztrechnungen sollte immer das Rechnungsdatum, Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der behandelten Person, die Diagnose und die einzelnen ärztlichen Leistungen und deren Daten stehen. Außerdem sollte die Zahlung bestätigt werden. Rezepte müssen Name und Adresse des Ausstellers, die verordneten Medikamente, Preise, Quittungsvermerke und den Namen der behandelten Person enthalten. Bei Zahnbehandlungen müssen die behandelten Zähne klar bezeichnet werden und auch, was an diesen behandelt wurde.

Wenn die Daten unvollständig sind, werden die Rechnungen möglicherweise nicht anerkannt – auch von der normalen deutschen Krankenversicherung nicht. Sie müssen sich dann von Deutschland aus um eine Korrektur der Rechnungen bemühen, was schwierig sein kann. Auch ein Knackpunkt: Die Versicherung kann eine Übersetzung der Rechnung durch einen vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher verlangen. Das kann zusätzliche Kosten verursachen und lohnt sich bei kleineren Versicherungbeiträgen oft nicht. Achten Sie daher auf entsprechende Klauseln im Vertrag.

Wie lange gilt die Versicherung?

Sie schließen eine Auslandskrankenversicherung zwar für ein Jahr aber, die Versicherung gilt in Wirklicheit aber nur für einen begrenzten Zeitraum innerhalb dieses Jahres, also je nach Vertrag für 30, 42 oder 70 Tage pro Reise.

Sie können dann beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, benötigen Sie eine spezielle Versicherung, die deutlich teuer ist: Bei einer Reisedauer von 180 Tagen können die Kosten auch mehrere hundert Euro betragen. Wenn Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, können Sie dafür je nach Alter zwischen 500 und 3000 Euro bezahlen.

Arztwahl – aber richtig!

Lassen Sie sich unbedingt die freie Arztwahl von Ihrer Versicherung bestätigen. Denn natürlich ist es praktisch, wenn der Arzt vor Ort Deutsch spricht. Leider haben sich an beliebten Urlaubsorten oft deutsch sprechende Privatärzte angesiedelt, die gerne auch überhöhte Honorare nehmen.

Fragen Sie daher vorher nach den Behandlungskosten und achten Sie darauf, dass die Rechnung nicht überhöht ist. Fragen Sie gegebenenfalls bei der Hotline des Versicherers nach, ob die Kosten voll übernommen werden oder ob man Ihnen einen günstigeren Arzt vor Ort empfehlen kann.

Versicherung wechseln lohnt sich

Die meisten Versicherungs-Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Vielleicht haben auch Sie daher noch Ihren alten Vertrag. Oft sind die Tarife aber besser geworden, dann lohnt sich ein Wechsel. Bei vielen Versicherungsgesellschaften müssen Sie allerdings eine Kündigungsfrist von drei Monaten in Kauf nehmen. Gilt die Frist zum Jahresende, ist der Wechsel in diesem Sommer nicht mehr möglich.

Je nach Tarif kann aber auch das Datum des Vertragsschlusses entscheidend sein: Wenn sie Beispielsweise im letzten Jahr Mitte November eine Auslandsreisekranken-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie noch bis Mitte August zu einem anderen Anbieter wechseln.

Reisefähigkeit

Wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Daher kann es für ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein, sich vor dem Urlaub von einem Arzt die Reisefähigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn Sie dagegen chronisch krank sind, kommen viele private Versicherungen nicht für Ihre Behandlung im Ausland auf.

Sagen Sie deshalb vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, dass Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen. Die Kosten einer solchen Behandlung übernimmt dann die Krankenkasse – auch in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören oder mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Die Behandlungskosten werden aber maximal bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen erstattet, und dies nur für bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von der Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.


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