Es gibt bei Geldanlagen viele Skandale. Daher: Sagen Sie entschieden “Nein” bei zu riskanten Geschäften. Ein Überblick.

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Geldanlagen, von denen Sie besser die Finger lassen

Mit Ihrem Geld sind Sie ein willkommenes Opfer für allerlei fragwürdige Berater und Vermittler, die Sie zu einer angeblich lukrativen Geldanlage überreden und an Provisionen und Gebühren kräftig mitverdienen wollen. Da GeldanlageSkandale in der Vergangenheit alles andere als selten waren, sollten Sie sich unbedingt zunächst einen Überblick über diejenigen Investments verschaffen, die auf keinen Fall infrage kommen.

Denn ein entschiedenes »Nein!« an der richtigen Stelle bewahrt Sie manches Mal vor hohen Verlusten. Die BörsenLegende Warren Buffett hat es auf den Punkt gebracht, als er gefragt wurde, was die wichtigsten AnlageRegeln sind: »Regel Nr. 1: Verlieren Sie kein Geld! Regel Nr. 2: Vergessen Sie niemals Regel 1!«

1. ÖkoInvestments in Windkraft, Solarparks, GeothermieProjekte und Blockheizkraftwerke

»Geld verdienen mit gutem Gewissen«, damit bewerben viele Anbieter ihre Geldanlagen. Sprich: Sie wollen Ihr Geld in Windkraft oder Solarparks stecken – oder alternativ in GeothermieProjekte und Blockheizkraftwerke. Warum sind in der Vergangenheit speziell bei den »ÖkoInvestments« so viele Projekte geplatzt und haben allein in Deutschland Milliardensummen ausgelöscht?

Zum einen waren einige Macher Spezialisten im Bereich Ökologie, haben jedoch im Bereich Ökonomie versagt. Nicht jede gute Idee wirft auch gute Renditen ab. Zum anderen haben einige Betrüger (leider erfolgreich) darauf gesetzt, dass Anleger und Sparer nicht ganz so genau nachrechnen, wenn das Motto lautet »ÖkoInvestments – Geld verdienen mit gutem Gewissen«. Wer will schon als Erbsenzähler gelten, wenn es um eine gute Sache geht? Mit diesem Trick wurde der gesunde Menschenverstand bei Geldanlagen ausgeschaltet.

Gängig sind vor allem vier Arten von Investments:

  1. Außerbörsliche Anleihen: Als Anleger leihen Sie dem Betreiber mit dem Kauf Geld und bekommen dafür ein Stück Papier (oder ein elektronisches Dokument). Dieses Geld wird dann – vorgeblich oder tatsächlich – in ein Windkraft, Solaroder GeothermieProjekt gesteckt. Aber Achtung: Ob die versprochenen Zinsen pünktlich und in voller Höhe bezahlt werden, können Sie nicht wirklich beurteilen. Sie sind auf die Angaben des Anbieters angewiesen. Anders als bei börsengehandelten Papieren gibt es hier auch keine Veröffentlichungspflichten und zudem meist keine Ratings (also keine Beurteilung durch Agenturen, die die Zahlungskraft unter die Lupe nehmen). Da es für außerbörsliche Anleihen auch keine täglichen Kursstellungen an der Börse gibt, kriegen Sie allenfalls mit großer Zeitverzögerung mit, wenn das Geschäftsmodell nicht so funktioniert wie versprochen. Und noch etwas spricht gegen außerbörsliche Papiere jeglicher Art (auch Aktien und Genussscheine): Sie bekommen diese nicht los, wenn Sie verkaufen wollen. Denn als Käufer kommt praktisch nur der Anbieter in Betracht, und der wird auf die vereinbarte Laufzeit pochen. Ob er dann allerdings noch flüssig genug ist, das geliehene Geld zurückzuzahlen, darf bezweifelt werden. Oft genug stellt sich während der Laufzeit heraus: Das angeblich so profitable Geschäftsmodell Windkraft, Solar & Co. hat leider nur Verluste produziert und deswegen ist nicht mehr genug Geld für die Rückzahlung der Anleihen da.
  2. Außerbörsliche Genussscheine: Genussscheine sind ein Mittelding zwischen Eigen und Fremdkapital – oder man könnte auch sagen: zwischen Aktien und Anleihen. Das heißt, als Anleger rücken Sie mit dem Kauf ein bisschen stärker in die Stellung eines Eigentümers. Das jedoch macht sich hauptsächlich beim Risiko bemerkbar, das Ihnen als Käufer solcher Genussscheine aufgebürdet wird. Denn oft hängen die jährlichen Ausschüttungen am Gewinn des Unternehmens. Sind die Gewinne niedrig, sind auch die Ausschüttungen niedrig, bleiben sie ganz aus, dann fallen auch die Ausschüttungen aus. Ansonsten gilt für diese Form des Investments das Gleiche wie bei außerbörslichen Anleihen. Zudem ist Ihr Schutz als Gläubiger eines solchen Anbieters bei dessen Insolvenz noch schlechter als der Schutz für AnleihenInhaber. Vielleicht erinnern Sie sich noch an das ProkonDebakel? Genau: Dabei ging es um Genussrechte im Wert von mehr als einer Milliarde Euro, die der WindkraftanlagenFinanzierer Prokon mit seiner Insolvenz 2014 in den Sand setzte. Die ehemaligen GenussscheinInhaber müssen jetzt mehrere Jahre warten, bis zumindest ein Teil der Verluste ausgeglichen wird. Der Insolvenzverwalter zahlt in unregelmäßigen Abständen Teilbeträge aus Verkaufserlösen des ehemaligen Vermögens zurück. Prokon wurde übrigens »saniert« und geht inzwischen als Genossenschaft wieder auf Anlegerfang.
  3. Geschlossene Fonds beziehungsweise stille Beteiligungen: Bei dieser Form der Geldanlage werden Sie zum Unternehmer, genauer gesagt meist zum Gesellschafter. Hat der Fonds genügend Geld beisammen, werden keine weiteren Anteile verkauft, daher der Begriff »geschlossen«. Allerdings haben Sie als Gesellschafter in den meisten Fällen kein Mitspracherecht, was die Führung des Unternehmens angeht. Sie sollen lediglich an den Gewinnen beteiligt werden. Dafür aber tragen Sie das volle unternehmerische Risiko. Wie bei außerbörslichen Anleihen und Genussscheinen gilt: So leicht können Sie sich nicht von Ihrem Unternehmensanteil trennen, schon gar nicht vor Ende der Laufzeit. Ein weiterer großer Minuspunkt: Die »FondsMacher« und die Vertriebsstellen kassieren hohe Gebühren, die durchaus im zweistelligen Prozentbereich der Anlagesumme liegen können. Es wird also nur ein Teil Ihres Geldes tatsächlich in das Projekt investiert. Und dann kann auch nur dieser Teil Gewinne erwirtschaften. Das macht viele RenditeVersprechen von Anfang an völlig unrealistisch. Also lautet auch hier der Rat: Finger weg!
  4. Direktkauf von Solarmodulen, Blockheizkraftwerken & Co.: Hier kaufen Sie keine Papiere, sondern (angeblich) bestehende Sachwerte. Zum Beispiel eine bestimmte Quadratmeterzahl an Solarmodulen auf dem Dach einer Produktionshalle. Oder ein ganzes Blockheizkraftwerk. Ihre Gewinne erzielen Sie dann vorgeblich aus dem Verkauf des Stroms oder auch der Fernwärme, die damit produziert wird. Oder aus der Verpachtung der betreffenden Anlagen etwa an den Betreiber. Aber auch davon raten wir Ihnen dringend ab. Solche Beteiligungsmodelle gab es auch in der Vergangenheit schon – oft mit katastrophalen Folgen für die Anleger. So zum Beispiel bei der Nürnberger Firma GFE, die im Jahr 2010 höchst erfolgreich »PflanzenölBlockheizkraftwerke« an private Investoren verkaufte – für 40 000 Euro pro Stück. Diese Anlagen sollten für 1000 Euro pro Monat verpachtet werden. Die Pacht sollte direkt den Anlegern zugutekommen. Ende des Jahres schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Denn die Firma­ hatte nichts als heiße Luft verkauft. Die angepriesenen Blockheizkraftwerke gab es gar nicht. Ein klarer Fall von Anlagebetrug: Mehr als 1400 Anleger waren dabei um 62 Millionen Euro geprellt worden.

Das Problem bei solchen Angeboten: Sie können nichts von alledem überprüfen, was die Anbieter Ihnen sagen: Sie wissen nicht, wie rentabel ein angepriesenes Geschäftsmodell wirklich ist. Sie kennen die Risiken nicht – der Hinweis, dass Totalverluste möglich sind, muss heutzutage zu praktisch jedem GeldanlageAngebot gegeben werden und ist daher nichtssagend. Sie kennen noch nicht einmal die Szenarien, die der Anbieter bei seinen Prognoserechnungen verwendet hat – bei Ökostrom beispielsweise die Einspeisevergütung, die übrigens in den vergangenen Jahren rapide gefallen ist. Und bei »realen« Sachgütern wissen Sie nicht, wie viele davon tatsächlich existieren und welche genau Ihnen zugeordnet sind. Daher sollten Sie um solche Investments einen großen Bogen machen!

2. Wald und Holz

Hier geht es wohlgemerkt nicht um ein vom Großvater geerbtes Stück Wald. Behalten Sie es ruhig, wenn Sie Freude daran haben. Denn es kann zumindest Ihren winterlichen Brennholzbedarf (teilweise) decken, und womöglich gefällt es Ihnen, von Zeit zu Zeit draußen in der freien Natur mit Motorsäge und Axt beziehungsweise Holzspalter zu werkeln.

Anders sieht es aber mit GeldanlageAngeboten aus dem Bereich der Forst und auch der Landwirtschaft aus. Egal ob TeakInvestments in Brasilien, TeebaumPlantagen in Australien, SandelholzAnpflanzungen in Indien oder Ahorn, Kirschbaum oder RobinienForste in der Schweiz: Vertrieben werden (wieder mal) außerbörsliche Anleihen, stille Beteiligungen oder Genussscheine. Manche Anbieter verkaufen Ihnen auch direkt die einzelnen Stämme oder bestimmte Flächen.

Hier gelten die gleichen Bedenken wie bei den oben angeführten ÖkoInvestments: Das Ganze ist extrem undurchsichtig. Sie wissen weder, wie rentabel das Geschäftsmodell ist, noch kennen Sie die Risiken. In der Forst und Landwirtschaft schwanken die Preise extrem stark, und das ist nur ein Risiko unter vielen. Denn Schädlingsbefall, Dürren, Stürme oder Überschwemmungen können eine Anpflanzung schnell komplett zunichtemachen. Dann ist das investierte Geld weg. Zudem tummeln sich auf diesem Gebiet der Geldanlagen besonders viele schwarze Schafe, die das Geld der Anleger erst mal einsammeln, sich davon großzügige Provisionen genehmigen und später eben untertauchen, wenn sich das Projekt bestenfalls als unrentabel und schlimmstenfalls als betrügerisch herausstellt. Und mal ehrlich: Wie wollen Sie ohne Mithilfe des Anbieters vor brasilianischen Gerichten beweisen, dass die für viel Geld gekaufte TeakAnpflanzung wirklich teilweise Ihnen gehört? Lassen Sie sich darauf bloß nicht ein!

3. Geschlossene und offene Immobilienfonds sowie WohnungsbauGenossenschaften

Es klingt zunächst plausibel: Wer nicht gleich eine ganze Immobilie kaufen kann, der kauft eben eine ImmobilienBeteiligung. Möglich machen das sogenannte geschlossene Immobilienfonds, offene Immobilienfonds und WohnungsbauGenossenschaften.

Geschlossene Immobilienfonds

Kommen wir zunächst zu den geschlossenen Immobilienfonds. Sie finanzieren jeweils ein einzelnes Immobilienprojekt, beispielsweise ein Hochhaus mit zig Wohneinheiten oder einen Gewerbepark. Dass diese Fonds als »geschlossen« bezeichnet werden, hat einen guten Grund: Nur während der sogenannten Zeichnungsphase können Anleger Anteile erwerben. Wenn das zur Realisierung notwendige Geld erst beisammen ist, wird der Fonds geschlossen, und es werden keine weiteren Anteile mehr verkauft. Das Geld ist dann allerdings für die komplette Laufzeit gebunden, und diese beträgt nicht selten zehn oder gar 20 Jahre.

Mal ganz abgesehen davon verraten schon die aufwändig gestalteten Plakate und Unterlagen auf diversen Anlegermessen, dass der Anbieter sich vermutlich ein großes Stück von dem Kuchen aus Anlegergeld selbst abschneidet. Warum sollte er sonst so offensiv auf Kundenfang gehen? Jeder Euro, der in bunte Werbung, Messestände oder Vertriebsmitarbeiter investiert wird, wird vom Anlegergeld abgezogen.

Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind im Gegensatz zu den geschlossenen Fonds börsengehandelt und auch nicht auf einzelne Immobilienprojekte beschränkt. Die Anbieter sind oft namhafte Fondsgesellschaften wie etwa Union Investment (UniImmo), Deka (Deka Immobilien) oder eine InvestmentTochter der Commerzbank (hausInvest). Als Anleger können Sie jederzeit Anteile dieser Fonds an der Börse kaufen. Das Fondsmanagement investiert das Anlegergeld in verschiedenste Immobilien, je nach Fondssatzung etwa in Wohnanlagen, Bürokomplexe oder Gewerbeimmobilien verschiedenster Metropolen in Europa oder der ganzen Welt.

Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften

Zum Schluss bleibt noch die Frage, ob Anteile an einer WohnungsbauGenossenschaft eine sinnvolle Alternative sein könnten. Darüber können beziehungsweise müssen Sie sicherlich nachdenken, wenn Sie auf Wohnungssuche in einer Großstadt sind und in eine genossenschaftliche Wohnung ziehen wollen. Der Erwerb solcher Anteile wird nämlich häufig als Bedingung für den Einzug als Mieter vorausgesetzt. Es gibt aber auch einige Genossenschaften, die auf Anlegermessen nach privaten Investoren suchen. Doch den Kauf solcher GenossenschaftsAnteile lassen Sie lieber bleiben.

Denn oft ist das Geschäftsmodell kaum seriöser als bei geschlossenen Immobilienfonds, und die Provisionen für die Anbieter sind hoch. Außerdem droht bei solchen Genossenschaften noch eine andere Gefahr: die sogenannte Nachschusspflicht. Sollte das via Genossenschaft realisierte Immobilienprojekt ins Minus laufen und die Geldlücke sich nicht mit Bankkrediten stopfen lassen, dann müssen Sie als Genossenschaftsmitglied neues Geld nachschießen, wenn die Satzung der Genossenschaft das vorsieht. Das passiert üblicherweise ausgerechnet dann, wenn ohnehin schon klar ist, dass sich diese Geldanlage niemals rentieren wird. Unterm Strich ist also auch die Mitgliedschaft in einer WohnungsbauGenossenschaft keine empfehlenswerte Geldanlage.