Existenzgründer brauchen eine gute Absicherung. Doch welche Versicherungen brauchen sie wirklich?

Die richtige Versicherung zur Existenzgründung: 9 Tipps zur perfekten Absicherung

Warum die richtige Absicherung wichtig ist

Mit steigender Arbeitslosigkeit nehmen in Deutschland auch die Zahlen der Existenzgründungen zu. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gründerreports der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Damit der Weg in die Selbständigkeit auch klappt, sollten Gründer gut informiert und besser doppelt abgesichert sein. Nur: Welche Versicherungen sind notwendig und welche verzichtbar, wenn jeder Cent zum Aufbau des Geschäfts benötigt wird?

1. Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige müssen sich krankenversichern und haben die Wahl: Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür 14,3 (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder 14,9 (inklusive Krankengeld ab der 4Krankheitswoche) Prozent seines Einkommens. Da die Kassen aber zunächst davon ausgehen, dass Selbständige mehr als 4050 Euro im Monat verdienen, sind derzeit mindestens 579,15 Euro monatlich zu zahlen. Wer nachweist, dass er weniger als 1890 bzw. 1260 Euro verdient, kann die Beiträge auf 180,18 bis 227,27 Euro drücken. Wer nebenberuflich selbständig ist – das bedeutet, dass man nicht mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten darf – und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, zahlt nur 120,12 Euro. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 1,95 Prozent vom maßgeblichen Einkommen; Kinderlose zahlen nochmals einen Zuschlag von 0,25 Prozent.

Wem das zu teuer ist oder wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war, kann sich privat versichern. Ist die Pflichtversicherungszeit in der gesetzlichen Kasse noch nicht länger als sechs Monate vorüber, bietet sich der günstigere Basistarif an. Der Beitrag darf dann monatlich 605,54 Euro nicht übersteigen.

Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: Solange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Ehepartner und Studierende bis 25 Jahren können kostenlos in der Familienversicherung bleiben, wenn Sie weniger als 360 Euro im Monat erwirtschaften.

2. Rentenversicherung

Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründer Pflicht: Selbstständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker sowie Unternehmer, die mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausnahme: Ihr Gewinn ist nicht höher als 4800 Euro im Jahr oder sie beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung können sie durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung erwerben. Die private Altersvorsorge ist oft lukrativer als die staatliche Rentenversicherung, die jedoch mehr Sicherheit verspricht, aber nur magere Renditen abwirft und zumeist hohe Gebühren kostet. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am Besten in gebührensparenden Fondssparplänen. Das ist jedoch nicht risikofrei. Für wen sich welche Altersvorsorge lohnt, sollte bei einem oder besser mehreren unabhängigen Versicherungsberatern in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Auch für den Fall, das man nicht mehr seinem Broterwerb nachgehen kann, gibt es verschiedene Versicherungen. Ein Überblick:

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie gilt als eine der sinnvollsten Absicherungen, denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn ein Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt das Risiko zumeist kaum ab.

Die Beitragshöhe variiert stark und hängt vom Alter des Versicherten und den vereinbarten Leistungen ab. Kritisch an der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte abstrakte Verweisung. Steht sie im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer trotz einer Berufsunfähigkeit eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – und zwar unabhängig davon, ob es überhaupt entsprechende Jobs gibt.

4. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

5. Unfallversicherung

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die private Unfallversicherung nur bei Unfällen und zwar weltweit und meist zu niedrigen Beiträgen. Krankheiten, die statistisch gesehen häufiger vorkommen als Unfälle, sind in dieser Versicherung jedoch nicht enthalten.

Die Berufsgenossenschaft, in der sich Selbstständige auch freiwillig absichern können und bei manchen, je nach Branche, sogar müssen, zahlt aber auch bei Berufskrankheiten. Hier gilt es, genau zu checken, welche Berufskrankheiten im Katalog der Genossenschaft abgedeckt sind.

6. Arbeitslosenversicherung

Selbstständige können sich freiwillig relativ günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Sie zahlen dafür einen festen Monatsbeitrag von 17,64 Euro (West) oder 14,95 Euro (Ost).

Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für viele Kleinunternehmer sinnvoll. Leider können nur diejenigen eine abschließen, die vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sind. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht.

7. Haftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die anderen im Rahmen des Geschäftsbetriebes zustoßen – etwa wenn sich jemand in den eigenen Büroräumen verletzt. Für echte Vermögensschäden, beispielsweise wenn die Arbeit nicht rechtzeitig fertig wird und der Kunde finanzielle Einbußen hat, gibt es die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Die Produkthaftpflicht übernimmt neben Sach- und Personenschäden durch fehlerhafte Produkte auch Vermögensschäden. Bei bestimmten Berufen, zum Beispiel Rechtsanwälten oder Vermögensberatern, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. In manchen Fällen lassen sich berufliche und private Haftpflichtversicherung günstig miteinander kombinieren.

8. Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zumeist weder Schadensersatzansprüche noch eine vorbeugende Rechtsberatung.

Dafür müssen meist teure und nicht immer nötige Leistungen mitgezahlt werden. Eine günstige Alternative für Selbstständige können Rechtsberatung und -schutz über einen Berufsverband sein.

9. Betriebsversicherungen

Betriebskosten-, Betriebsunterbrechungs- oder Forderungsausfallversicherungen lohnen sich nur für größere Firmen. Sinnvoll kann es sein, Unternehmensanlagen abzusichern.

Teure Spezialversicherungen, etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer rentieren sich zumeist nicht. Eher sollte man eine Gesamtversicherung der wahrscheinlichsten Risiken abschließen.

Rat und Hilfe bei der Auswahl der richtigen Versicherung

Die Wahl der richtigen privaten Versicherung ist kompliziert. Daher ist es sinnvoll, sich unabhängig beraten zu lassen. Vorsicht ist bei kostenlosen Online-Vergleichen oder der Beratung durch einen Makler geboten:

Oft spielen hier die Höhe der Provisionen bei den Empfehlungen eine wesentliche Rolle. Besser sind unabhängige, neutrale Versicherungsberater. Diese dürfen sich nur so nennen, wenn sie eine entsprechende gerichtliche Zulassung haben, die jegliche Vermittlung verbietet. Eine Übersicht findet man beim Bundesverband der Versicherungsberater. Leider ist die Beratung auch sehr teuer. Eine preiswerte Alternative sind daher die kostenpflichtigen Tabellen der Verbraucherzentralen oder die Tests der Stiftung Warentest.

Kundenzufriedenheit

Wer sich vorab über die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung informieren will, sollte einen Blick in die Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werfen.

Bei Streitfällen mit der Versicherung kann man sich auch an einen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer.