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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.03.2011 • Zuerst veröffentlicht am 04.03.2011 • Bisher 5856 Leser, 1224 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die gesetzliche Sozialversicherung schließt in Deutschland Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung ein. Die wichtigste Versicherung ist jedoch die Krankenversicherung. Denn Sie ist für alle eine Pflichtversicherung.
Bis vor einigen Jahren konnten Sie auch auch ohne Krankenversicherung bleiben, wenn Sie z.B. selbständig waren oder einen Minijob hatten.
Seit dem April 2007 ist das leider andes: Jetzt muss sich absolut jeder ohne Ausnahme krankenversichern. Denn die Krankenversicherung soll bei Bedarf jeden wie einen Fallschirm auffangen. Die Konsequenzen jedoch können entsprechend hart sein.
Seit April 2007 sind Menschen, die bislang nicht krankenversichert waren, pflichtversichert. Nur: Nicht alle wissen bislang davon. Doch: Unwissenheit schützt vor Zahlung nicht.
Auch wer nicht weiss, dass er inzwischen krankenversicherungspflichtig ist, muss, sobald er „erwischt“ wird, seit April 2007 die Beiträge rückwirkend zahlen. Das gilt auch, wenn man sich jetzt noch freiwillig versichert. Da kommen schnell einige hundert oder sogar weit mehr als 1000 Euro zusammen.
Abgesehen von diesen Regeln haben Sie nun die freie Wahl unter allen Versicherungen. Suchen Sie sich also die beste Versicherung und den günstigsten Tarif für sich aus und füllen Sie den Aufnahmeantrag aus – bei vielen Versicherung geht das mittlerweile ganz unkompliziert online.n
Ganz klamheimlich wurde die Gesetzeslage mal wieder geändert – wenn auch nur temporär. Eigentlich sollten ja seit 2007 alle, ja wirklich alle krankenversichert sein.
Seit April all diejenigen, die es bis dahin noch nicht waren, die aber zuvor irgendwann mal in einer gesetlichen Krankenversicherung waren – und sei es als Baby… Im Juli sollte sich auch der Rest, der nie, ja wirklich nie in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen war, in einer privaten versichern – gezwungenermaßen per Gesetz.
Die privaten Krankenversicherungen sollten sich dazu einen speziellen Standardtarif ausdenken und den 2009 nochmal in einen Basistarif ändern. Ein Tarif, der nicht teuerer ist als eine gesetzliche Krankenversicherung, so dass er bezahlbar ist.
Das war wohl zu kompliziert für die privaten Versicherungen – oder ihnen zu teuer, da die Privaten natürlich kein Interesse daran haben, schlecht verdienende und kranke Menschen zu versichern. Offenbar scheint es ein paar Komplikationen gegeben zu haben, denn mittlerweile gilt:
Wer jemals in einer privaten Krankenversicherung war und niemals in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann (oder muss?) noch bis 2009 unversichert bleiben und muss erst dann aufgenommen werden.
Nur wer bislang noch nie krankenversichert war, hat die Wahl, sich nun gesetzlich oder privat zu versichern, bzw. das entscheidet sich danach, welchen Job er hat.
Wer dann in die private Krankenversicherung muss oder will, muss von dieser seit Juli 2007 in den vergleichsweise günstigen Standardtarif aufgenommen werden. Dieser Standardtarif soll dann 2009 in den Basistarif umgewandelt werden.
Bei einigen Krankenkassen sollen jetzt Wahltarife die Versicherten bei den Kosten entlasten.Mit Stand von Mitte Juni 2007 sind erst bei sechs überregionalen Krankenkassen Wahltarife von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden.
Landesaufsichtsbehörden haben außerdem Angebote der jeweils regionalen AOK genehmigt. Weitere Tarife sollen folgen. Viele Angebote sind jedoch verwirrend. Welche Sparmöglichkeiten bestehen tatsächlich und worauf müssen Krankenversicherte achten?
Viele Angebote klingen verlockend. Nach Aussage von Info.markt, dem Verbrauchermagazin des SWR, kann es jedoch ganz schnell ganz schön teuer werden – dann nämlich, wenn man doch zum Artzt musste und seinen Bonus verliert.
Mit einem Wechsel in eine günstigere Kasse können die meisten teuer Versicherten mehr sparen. Bei Wahltarifen muss außerdem genau gerechnet werden, was wirklich einzusparen ist. Wer regelmäßig ärztliche Behandlung benötigt, kann von den Wahltarifen kaum profitieren.
Einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn man keinen Arzt aufsuchen muss. Dabei entstehen für die Versicherten keine Zusatzkosten. Andere Kassen machen die Rückerstattungen von der Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen abhängig, wie zum Beispiel die Gmünder Ersatzkasse (GEK).
Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bekommt, für den kann im Härtefall der Zusatzbeitrag übernommen werden. Wie geht das?
Der Zusatzbeitrag kann für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch die Grundsicherungsstellen übernommen werden, wenn der Wechsel zu einer Krankenkasse, welche keine zusätzlichen Beiträge erhebt, eine besondere Härte darstellt.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse spezielle erforderliche Behandlungsformen anbietet, Anwartschaftszeiten für Prämienzahlungen verloren gehen oder der Leistungsbezug in absehbarer Zeit beendet wird.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden nun weitere Härtefälle beschrieben, die einen Krankenkassenwechsel nicht zwingend erfordern. Dies gilt demnach unter anderem auch, wenn:
Die besondere Härte ist durch den Leistungsempfänger nachzuweisen. Antragsformulare werden durch die Grundsicherungsstellen zur Verfügung gestellt oder sind im Internet der BA unter „Formulare für Bürgerinnen und Bürger“ abrufbar.
Erzielt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Einkommen, welches auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kann der Zusatzbeitrag, wie die allgemeinen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, vom Einkommen abgesetzt werden. Daher erfolgt in diesen Fällen keine Erstattung durch die Grundsicherungsstellen.
Eine Übernahme der Kosten bei Arbeitslosengeld I-Empfängern durch die Agentur für Arbeit ist generell nicht möglich. Der Zusatzbeitrag ist deshalb direkt von dem Versicherten an die Krankenkasse zu zahlen.
Ein eigene Krankenversicherung braucht man, sobald die Gesamteinkünfte (eventuelle Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen mitgerechnet!) regelmäßig mehr als 350 € im Monat betragen oder sobald man mehr als nebenberuflich (=mehr als halbtags) arbeitet.
In einem Minijob darf man 400 € im Monat verdienen, als selbständiger Künstler oder Publizist dagegen nur 325 €. Und Vorsicht: Die Familienversicherung erlischt automatisch, sobald man eine dieser Grenzen überschreitest. Und das gilt auch rückwirkend, falls die Krankenkasse es erst später mitbekommt! In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung.
Was ist eigentlich die Krankenversicherung für Rentner und wer kann Ihr beitreten? Die KVdR ist die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Pflichtversichert sind Rentner, die während ihres Arbeitslebens überwiegend (= 9/10 der zweiten Hälfte der Zeit seit der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren.
Als Zeiten der Pflichtmitgliedschaft zählt auch eine Familienversicherung (bei einem pflichtversicherten Ehegatten).
Selbständige haben nur dann eine Chance, wenn Sie z.B. über die KSK pflichtversichert waren. Rentner und der Rentenversicherungsträger tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.
Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Kosten.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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