Auf Best of HR – Berufebilder.de® formiert sich seit einiger Zeit Widerstand gegen Amazon. Denn leider gibt es beim Verkauf via Amazon Marketplace einige rechtliche Unsicherheiten, die ich nachfolgend kurz beschreiben möchte.

Best of HR – Berufebilder.de®

Wichtige Verkaufs-Informationen fehlen bei Amazon

Ein Großteil der Probleme, wie Sie auf Best of HR – Berufebilder.de® diskutiert werden, resultieren daraus, dass der externe Verkäufer in der Systemarchitektur von Amazon dem Verbraucher wichtige Informationen nicht ausreichend kenntlich machen kann.

Beispielsweise sind nach § 5 des Telemediengesetzes Onlinehändler auch auf Amazon verpflichtet, die Anbieterkennung (Impressum) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Rechtssicheres Impressum nicht möglich

Dieser Verpflichtung kann der Onlinehändler auf der Bestellübersichtsseite nicht Rechnung tragen, da an keiner Stelle eine Verlinkung zum Impressum des Verkäufers vorhanden ist.

Der einzig vorhandene Link “Impressum” führt zum Impressum von Amazon, wodurch der Eindruck entstehen kann, dass nicht der Onlinehändler, sondern Amazon Verkäufer ist.

AGB und Informationen bei Fernabsatzverträgen nicht möglich

Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Verkehr kann ein Verkäufer bei Amazon dem Verbraucher nur unzureichen zur Verfügung stellen.

Der Onlinehändler kann die entsprechenden Informationen zwar in seinem Shop hinterlegen, dieser wird jedoch vom Käufer bei Bestellung von Waren nicht zwingend durchlaufen.

Ähnlich sieht es übrigens auch mit eigenen AGB aus und auch die Bestellübersichtsseite erfüllt die Voraussetzungen der deutschen Rechtssprechung nicht.

Amazon sitzt in Luxembourg

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass die deutschsprachige Internetseite Amazon.de von Amazon EU S.a r.l. in Luxemburg betrieben und daher für die deutsche Rechtssprechung schwieriger greifbar ist.

Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass beim Verkauf via Amazon juristisch gesehen nicht etwa der Kunde der Vertragspartner ist, sondern Amazon, das wiederum ein Vertragsverhältnis auch mit dem Käufer eingeht.

Ungeahnte Komplikationen

Auch diese Konstruktion kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu ungeahnten Komplikationen führen. Nicht zuletzt wegen solcher Probleme, dem insgesamt eher schlechten Support oder Vorfällen, bei denen Amazon ohne Angabe von Gründen plötzlich Benutzerkonten schließt, regt sich mittlerweile Widerstand gegen Amazon Marketplace.

Für seriöse eCommerce-Geschäftsmodelle ist der Amazon-Marketplace eher nicht zu empfehlen.