{Replik} Anti-Amazon-Inititative gegründet: Rechtliche Aspekte beim Verkauf auf Amazon-Marketplace
Auf Best of HR – Berufebilder.de® formiert sich seit einiger Zeit Widerstand gegen Amazon. Denn leider gibt es beim Verkauf via Amazon Marketplace einige rechtliche Unsicherheiten, die ich nachfolgend kurz beschreiben möchte.

- Wichtige Verkaufs-Informationen fehlen bei Amazon
- Rechtssicheres Impressum nicht möglich
- AGB und Informationen bei Fernabsatzverträgen nicht möglich
- Amazon sitzt in Luxembourg
- Ungeahnte Komplikationen
- Top Bücher zum Thema
- Text als PDF lesen
- eKurs on Demand buchen
- Individuelles eBook nach Wunsch
- Persönliche Beratung für Ihren Erfolg
Wichtige Verkaufs-Informationen fehlen bei Amazon
Ein Großteil der Probleme, wie Sie auf Best of HR – Berufebilder.de® diskutiert werden, resultieren daraus, dass der externe Verkäufer in der Systemarchitektur von Amazon dem Verbraucher wichtige Informationen nicht ausreichend kenntlich machen kann.
Beispielsweise sind nach § 5 des Telemediengesetzes Onlinehändler auch auf Amazon verpflichtet, die Anbieterkennung (Impressum) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Rechtssicheres Impressum nicht möglich
Dieser Verpflichtung kann der Onlinehändler auf der Bestellübersichtsseite nicht Rechnung tragen, da an keiner Stelle eine Verlinkung zum Impressum des Verkäufers vorhanden ist.
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Der einzig vorhandene Link „Impressum“ führt zum Impressum von Amazon, wodurch der Eindruck entstehen kann, dass nicht der Onlinehändler, sondern Amazon Verkäufer ist.
AGB und Informationen bei Fernabsatzverträgen nicht möglich
Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Verkehr kann ein Verkäufer bei Amazon dem Verbraucher nur unzureichen zur Verfügung stellen.
Der Onlinehändler kann die entsprechenden Informationen zwar in seinem Shop hinterlegen, dieser wird jedoch vom Käufer bei Bestellung von Waren nicht zwingend durchlaufen.
Ähnlich sieht es übrigens auch mit eigenen AGB aus und auch die Bestellübersichtsseite erfüllt die Voraussetzungen der deutschen Rechtssprechung nicht.
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Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass die deutschsprachige Internetseite Amazon.de von Amazon EU S.a r.l. in Luxemburg betrieben und daher für die deutsche Rechtssprechung schwieriger greifbar ist.
Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass beim Verkauf via Amazon juristisch gesehen nicht etwa der Kunde der Vertragspartner ist, sondern Amazon, das wiederum ein Vertragsverhältnis auch mit dem Käufer eingeht.
Ungeahnte Komplikationen
Auch diese Konstruktion kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu ungeahnten Komplikationen führen. Nicht zuletzt wegen solcher Probleme, dem insgesamt eher schlechten Support oder Vorfällen, bei denen Amazon ohne Angabe von Gründen plötzlich Benutzerkonten schließt, regt sich mittlerweile Widerstand gegen Amazon Marketplace.
Für seriöse eCommerce-Geschäftsmodelle ist der Amazon-Marketplace eher nicht zu empfehlen.
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Hier schreibt für Sie
Simone Janson ist Journalistin, Verlegerin, Beraterin und eine der wichtigsten deutschen Erfolgs-Bloggerinnen laut ZEIT und Blogger-Relevanz-Index. Sie initiierte die Marken Best of HR – Berufebilder.de® und Travel2s.de sowie das Institut Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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für die Post-KI-Ära
Menschen und Orte verbinden: Staatlich geförderter Verlag, beteiligt an EU-Programmen, kuratiert Wissen entitätsbasiert für die Post-KI-Ära in Print- wie Digital-Medien mit globalem Vertrieb, u.a. direkt an führende Unternehmen (Liste). Öffentliche Wirkung seit über 20 Jahren, dokumentiert durch eigenen Wikipedia-Eintrag, Kunden wie Samsung, DELL, Telekom oder Hochschulen, Partner wie das frühere Bundesbildungsministerium, engagiert für Klimaschutz und nachhaltige Innovation, Presse-Echo u.a. in ARD, FAZ, ZEIT, WELT. Gegründet von Simone Janson.
3 Antworten zu „{Replik} Anti-Amazon-Inititative gegründet: Rechtliche Aspekte beim Verkauf auf Amazon-Marketplace“
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Das ist vielleicht mal ein Text, super wichtig, was Amazon da macht ist echt ein Unding. Vielen dank dafür!
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Hallo gemeinde, hab mein iphone bei amazon in UK verkauft warum in UK weil das iphone o2 UK simlock hatte und ich aus deutschland nicht unlocken konnte. der typ war begeistert, , das ding war recht gut und die prepaid karte für unlock hb ich auch beigelegt. dann hat es angefangen zuerst hat er mich nach mein password für itunes gefragt, angeblich er account e-mail nicht ändern konnte Iphone war resettet. dann meinte er akku hält nicht also zu lange , ja also die 3gs sind dafür bekannt dann hat er mir eine begeisterte bewertung verpasst , dachte ich endlich ruhe. und gestern am 26.03 ging er zu appel store weil das ding angeblisch kein murks gemacht hat … und für 55 GBP gegen ein refurbished gerär getauscht und heute kam Garantie A-z Antrag ich habe stellung nahme verschickt in artikelbeschreibung war 14 tage rückgaberecht eingeräumt ist schon über ein monat vergangen amazon meint lapidar der käufer hat recht das geld zu bekommen ohne artihel zurück schicken zu müssen. geil oder ? ist schon klar was weter passiert das a*****ch bekommt sein Geld und ich habe mein iphone verschenkt und dem bastard ermöglicht ein neuwertiges gerät mit 3 monaten garantie für 55gbp zu bekommen ist es nicht toll ?
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Hallo Simon, das ist bitter. Nunja, es kann wirklich sein, dass das Handy dann kaputt gegeangen ist, aber dennoch hat Amazon sich verhalten wie ja auch im Artikel beschrieben. Rechtshilfe darf ich leider nicht leisten, m.E. hilft auch hier nur der Rechtsweg, der leider hier noch zusätzlich erschwert wird, weil der käufer im Ausland sitzt. Viel Glück.
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