{Replik} Anti-Amazon-Inititative gegründet: Rechtliche Aspekte beim Verkauf auf Amazon-Marketplace

Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt IT-aktualisiert am • Zuerst veröffentlicht am 14.12.2012 • Bisher 4285 Leser, 1157 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben • Offenlegung & Urheberrechte:  Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock. 

Auf Best of HR – Berufebilder.de® formiert sich seit einiger Zeit Widerstand gegen Amazon. Denn leider gibt es beim Verkauf via Amazon Marketplace einige rechtliche Unsicherheiten, die ich nachfolgend kurz beschreiben möchte.

Best of HR – Berufebilder.de®

Wichtige Verkaufs-Informationen fehlen bei Amazon

Ein Großteil der Probleme, wie Sie auf Best of HR – Berufebilder.de® diskutiert werden, resultieren daraus, dass der externe Verkäufer in der Systemarchitektur von Amazon dem Verbraucher wichtige Informationen nicht ausreichend kenntlich machen kann.

Beispielsweise sind nach § 5 des Telemediengesetzes Onlinehändler auch auf Amazon verpflichtet, die Anbieterkennung (Impressum) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Rechtssicheres Impressum nicht möglich

Dieser Verpflichtung kann der Onlinehändler auf der Bestellübersichtsseite nicht Rechnung tragen, da an keiner Stelle eine Verlinkung zum Impressum des Verkäufers vorhanden ist.

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Der einzig vorhandene Link „Impressum“ führt zum Impressum von Amazon, wodurch der Eindruck entstehen kann, dass nicht der Onlinehändler, sondern Amazon Verkäufer ist.

AGB und Informationen bei Fernabsatzverträgen nicht möglich

Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Verkehr kann ein Verkäufer bei Amazon dem Verbraucher nur unzureichen zur Verfügung stellen.

Der Onlinehändler kann die entsprechenden Informationen zwar in seinem Shop hinterlegen, dieser wird jedoch vom Käufer bei Bestellung von Waren nicht zwingend durchlaufen.

Ähnlich sieht es übrigens auch mit eigenen AGB aus und auch die Bestellübersichtsseite erfüllt die Voraussetzungen der deutschen Rechtssprechung nicht.

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Amazon sitzt in Luxembourg

Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass die deutschsprachige Internetseite Amazon.de von Amazon EU S.a r.l. in Luxemburg betrieben und daher für die deutsche Rechtssprechung schwieriger greifbar ist.

Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass beim Verkauf via Amazon juristisch gesehen nicht etwa der Kunde der Vertragspartner ist, sondern Amazon, das wiederum ein Vertragsverhältnis auch mit dem Käufer eingeht.

Ungeahnte Komplikationen

Auch diese Konstruktion kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu ungeahnten Komplikationen führen. Nicht zuletzt wegen solcher Probleme, dem insgesamt eher schlechten Support oder Vorfällen, bei denen Amazon ohne Angabe von Gründen plötzlich Benutzerkonten schließt, regt sich mittlerweile Widerstand gegen Amazon Marketplace.

Für seriöse eCommerce-Geschäftsmodelle ist der Amazon-Marketplace eher nicht zu empfehlen.

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3 Antworten zu „{Replik} Anti-Amazon-Inititative gegründet: Rechtliche Aspekte beim Verkauf auf Amazon-Marketplace“

  1. Das ist vielleicht mal ein Text, super wichtig, was Amazon da macht ist echt ein Unding. Vielen dank dafür!

  2. simon the sorcerer

    Hallo gemeinde, hab mein iphone bei amazon in UK verkauft warum in UK weil das iphone o2 UK simlock hatte und ich aus deutschland nicht unlocken konnte. der typ war begeistert, , das ding war recht gut und die prepaid karte für unlock hb ich auch beigelegt. dann hat es angefangen zuerst hat er mich nach mein password für itunes gefragt, angeblich er account e-mail nicht ändern konnte Iphone war resettet. dann meinte er akku hält nicht also zu lange , ja also die 3gs sind dafür bekannt dann hat er mir eine begeisterte bewertung verpasst , dachte ich endlich ruhe. und gestern am 26.03 ging er zu appel store weil das ding angeblisch kein murks gemacht hat … und für 55 GBP gegen ein refurbished gerär getauscht und heute kam Garantie A-z Antrag ich habe stellung nahme verschickt in artikelbeschreibung war 14 tage rückgaberecht eingeräumt ist schon über ein monat vergangen amazon meint lapidar der käufer hat recht das geld zu bekommen ohne artihel zurück schicken zu müssen. geil oder ? ist schon klar was weter passiert das a*****ch bekommt sein Geld und ich habe mein iphone verschenkt und dem bastard ermöglicht ein neuwertiges gerät mit 3 monaten garantie für 55gbp zu bekommen ist es nicht toll ?

    1. Simone Janson

      Hallo Simon, das ist bitter. Nunja, es kann wirklich sein, dass das Handy dann kaputt gegeangen ist, aber dennoch hat Amazon sich verhalten wie ja auch im Artikel beschrieben. Rechtshilfe darf ich leider nicht leisten, m.E. hilft auch hier nur der Rechtsweg, der leider hier noch zusätzlich erschwert wird, weil der käufer im Ausland sitzt. Viel Glück.

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