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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 27.07.2010 • Zuerst veröffentlicht am 27.07.2010 • Bisher 6376 Leser, 1323 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Zum 1. August 2010 wird in Deutschland der Mindestlohn in der Pflegebranche eingeführt. Was sich in den Medien liest wie eine Verordnung von oben, die das Kabinett mal eben beschließt, ist in Wirklichkeit ein komplizierter Prozess von unten. Ein Überblick zum Mindestlohn.
In diversen EU-Staaten wie Großbritanien, Irland, Bulgarien oder Luxemburg gibt es bereits einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
In Deutschland fordern ihn die Gewerkschaften seit langem, allerdings ist hier die Tarifautonomie fest im Grundgesetz verankert: Das bedeutet, dass alleine die Tarifparteien – Arbeitnehmer- und Arbeitgebervetreter – einer Branche die Höhe der Löhne regeln dürfen.
Wer sich aber nun die Medienberichterstattung zum Thema Mindestlohn durchliest, gewinnt einen anderen Eindruck. In der ARD, auf der Seite von Plusminus, beschränkt man sich darauf, die zugegeben wirklich miese Situation von Niedriglohn-Empfängern möglichst emotional darzustellen. Abgesehen von ein paar netten Zahlen gibt es kaum Fakten.
Davon abgesehen dass ich zu dem Thema auch noch ein gutes Beispiel hätte, bringt das zwar Klicks, ist aber sachlich nicht ganz korrekt: Hier werden Niedriglöhne und Mindestlöhne in einen Topf geworfen, auch die Beispiele sind schlecht gewählt. Denn das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes regelt seit 2009, dass die Tarifparteien in neun Branchen Mindestlöhne für die gesamte Branche aushandeln können – Pilzpflücker und Friseure fallen nicht unter das Gesetz.
Und Spiegel Online freut sich zwar über die Mindestlöhne, die ab 1. August 2010 in der Pflegebranche gelten: Der Artikel dazu klingt aber so, als habe das Kabinett mal eben kurz beschlossen. Dass in Wahrheit ein relativ komplexer Entscheidungsprozess steht, verschweigt SPON mal eben.
Dadurch entsteht aber schnell der falsche Eindruck, die Mindestlöhne werden von der Regierung vorgegeben – was in Deutschland einfach nicht der Fall ist. Bei allem Verständnis für die Arbeitsbedingungen von Journalisten wünsche ich mir doch manchmal etwas mehr Nachdenken und relativ kurzes Recherchieren.
Denn Informationen zu dem Thema gibt es im Netz, wenn auch nicht unbedingt per Knopfdruck schnell verfügbar, übersichtliche und mundgerecht: Die Seite http://www.mindestlohn.de des Deutschen Gewerkschaftsbundes beispielsweise enthält allerlei Informationen und aktuelle News zum Thema. Voraussetzung ist aber, dass man sich bereits mit dem Thema beschäftigt hat, sonst bekommt man so schnell keinen Überblick.
Ähnlich sieht das mit der Website des? Bundsministeriums für Arbeit und Soziales aus: Zahlreiche aktuelle Meldungen zum Thema, die aber einen Bezug zueinander vermissen lassen. Erst nach Anruf bei der Pressestelle finde ich auch etwas fundiertere Dokumente, die die Zusammenhänge näher verdeutlichen. Einzig Wikipedia gibt einen hervorragenden Überblick, der aber unglaublich langatmig ist.
In Deutschland können alleine die Tarifparteien auch Mindestlöhne für die gesamte Branche festlegen, die dann auch für Arbeitgeber verbindlich sind, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen – z.B. weil der Firmensitz im Ausland ist. Den rechtlichen Rahmen bietet seit 2009 die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).
Neun Branchen wurden in den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen, darunter das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder die Gebäudereinigung. Ein Sonderfall ist die Pflegebranche, weil hier kirchliche und nichtkirchliche Arbeitgeber nebeneinander agieren.
Hier tritt an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nicht-kirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören.
Die Kommission kann im Rahmen des AEntG entscheiden, ob sie einen Mindestlohn vorschlägt und ob sie dabei nach der Art der Tätigkeit, Qualifikation oder auch regional differenziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den von der Kommission gefassten Beschluss durch eine Rechtsverordnung für die gesamte Pflegebranche verbindlich machen.
Genau das ist nun geschehen:
Das Kabinett hat kürzlich eine entsprechende Verordnung gebilligt,. Die feste Lohn-Untergrenze von 8,50 Euro im Westen bzw. 7.50 Euro im Osten gilt bereits ab 1. August 2010. Und zwar für alle Arbeitnehmer, die überwiegend “Grundpflegeleistungen” wie Waschen, Anziehen oder Treppensteigen erbringen. Ausgenommen von der Verordnung sind hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten. Bis 2013 soll der Mindestbetrag in zwei Stufen weiter steigen.
Doch trotz der gesetzlichen Verpflichtung werden die Mindestlöhne längst nicht immer gezahlt. Allein in der Bauwirtschaft sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2009 1500 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen den Mindestlohn eingeleitet worden.
Grund: Fehlende Kontrollen. Denn bei der zuständigen Behörde, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), herrscht eklatanter Personalmangel und auch für die Zukunft ist keine Besserung in Sicht.
Das Aufbrechen sozialer Kälte oder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Das Arbeitnehmer-Entsendegestz verzeichnet bislang 9 Branchen, in denen ein genereller Mindestlohn möglich ist. In einigen wurde das bereits umgesetzt, in anderen nicht. Diese Übersicht zeigt, wie hoch ist der Mindestlohn in welcher Branche wirklich ist.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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