Zum 1. August 2010 wird in Deutschland der Mindestlohn in der Pflegebranche eingeführt. Was sich in den Medien liest wie eine Verordnung von oben, die das Kabinett mal eben beschließt, ist in Wirklichkeit ein komplizierter Prozess von unten. Ein Überblick zum Mindestlohn.

Best of HR – Berufebilder.de®

Mindestlohn? Im Ausland schon längst gültig!

In diversen EU-Staaten wie Großbritanien, Irland, Bulgarien oder Luxemburg gibt es bereits einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

In Deutschland fordern ihn die Gewerkschaften seit langem, allerdings ist hier die Tarifautonomie fest im Grundgesetz verankert: Das bedeutet, dass alleine die Tarifparteien – Arbeitnehmer- und Arbeitgebervetreter – einer Branche die Höhe der Löhne regeln dürfen.

Emotionen statt Fakten

Die Bücher zum Thema (Werbung)

Tipp: Sie können diesen Text auch als PDF oder einen eKurs zum Thema herunterladen. Im Shop finden Sie zudem spannende Inspirationen, um Ihren Erfolg zu erleben, dazu Angebote & News im Newsletter! (Werbung)

Wer sich aber nun die Medienberichterstattung zum Thema Mindestlohn durchliest, gewinnt einen anderen Eindruck. In der ARD, auf der Seite von Plusminus, beschränkt man sich darauf, die zugegeben wirklich miese Situation von Niedriglohn-Empfängern möglichst emotional darzustellen. Abgesehen von ein paar netten Zahlen gibt es kaum Fakten.

Davon abgesehen dass ich zu dem Thema auch noch ein gutes Beispiel hätte, bringt das zwar Klicks, ist aber sachlich nicht ganz korrekt: Hier werden Niedriglöhne und Mindestlöhne in einen Topf geworfen, auch die Beispiele sind schlecht gewählt. Denn das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes regelt seit 2009, dass die Tarifparteien in neun Branchen Mindestlöhne für die gesamte Branche aushandeln können – Pilzpflücker und Friseure fallen nicht unter das Gesetz.

Von oben statt von unten?

Und Spiegel Online freut sich zwar über die Mindestlöhne, die ab 1. August 2010 in der Pflegebranche gelten: Der Artikel dazu klingt aber so, als habe das Kabinett mal eben kurz beschlossen. Dass in Wahrheit ein relativ komplexer Entscheidungsprozess steht, verschweigt SPON mal eben.

Dadurch entsteht aber schnell der falsche Eindruck, die Mindestlöhne werden von der Regierung vorgegeben – was in Deutschland einfach nicht der Fall ist. Bei allem Verständnis für die Arbeitsbedingungen von Journalisten wünsche ich mir doch manchmal etwas mehr Nachdenken und relativ kurzes Recherchieren.

Fundierte Infos zum Thema

Rabatte für Ihren Erfolg (Werbung)!

Denn Informationen zu dem Thema gibt es im Netz, wenn auch nicht unbedingt per Knopfdruck schnell verfügbar, übersichtliche und mundgerecht: Die Seite http://www.mindestlohn.de des Deutschen Gewerkschaftsbundes beispielsweise enthält allerlei Informationen und aktuelle News zum Thema. Voraussetzung ist aber, dass man sich bereits mit dem Thema beschäftigt hat, sonst bekommt man so schnell keinen Überblick.

Ähnlich sieht das mit der Website des? Bundsministeriums für Arbeit und Soziales aus: Zahlreiche aktuelle Meldungen zum Thema, die aber einen Bezug zueinander vermissen lassen. Erst nach Anruf bei der Pressestelle finde ich auch etwas fundiertere Dokumente, die die Zusammenhänge näher verdeutlichen. Einzig Wikipedia gibt einen hervorragenden Überblick, der aber unglaublich langatmig ist.

Wie sieht die bisherige Regelung aus?

In Deutschland können alleine die Tarifparteien auch Mindestlöhne für die gesamte Branche festlegen, die dann auch für Arbeitgeber verbindlich sind, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen – z.B. weil der Firmensitz im Ausland ist. Den rechtlichen Rahmen bietet seit 2009 die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG).

Neun Branchen wurden in den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen, darunter das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder die Gebäudereinigung. Ein Sonderfall ist die Pflegebranche, weil hier kirchliche und nichtkirchliche Arbeitgeber nebeneinander agieren.

Hier tritt an die Stelle eines Tarifvertrags der Vorschlag einer Kommission, der neben den Gewerkschaften und den nicht-kirchlichen Arbeitgebern auch Vertreter der kirchlichen Pflegearbeitgeber und der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer angehören.

Wer entscheidet was?

Die Kommission kann im Rahmen des AEntG entscheiden, ob sie einen Mindestlohn vorschlägt und ob sie dabei nach der Art der Tätigkeit, Qualifikation oder auch regional differenziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den von der Kommission gefassten Beschluss durch eine Rechtsverordnung für die gesamte Pflegebranche verbindlich machen.
Genau das ist nun geschehen:

Das Kabinett hat kürzlich eine entsprechende Verordnung gebilligt,. Die feste Lohn-Untergrenze von 8,50 Euro im Westen bzw. 7.50 Euro im Osten gilt bereits ab 1. August 2010. Und zwar für alle Arbeitnehmer, die überwiegend “Grundpflegeleistungen” wie Waschen, Anziehen oder Treppensteigen erbringen. Ausgenommen von der Verordnung sind hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten. Bis 2013 soll der Mindestbetrag in zwei Stufen weiter steigen.

Fehlende Kontrollen

Doch trotz der gesetzlichen Verpflichtung werden die Mindestlöhne längst nicht immer gezahlt. Allein in der Bauwirtschaft sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2009 1500 Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen den Mindestlohn eingeleitet worden.

Grund: Fehlende Kontrollen. Denn bei der zuständigen Behörde, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), herrscht eklatanter Personalmangel und auch für die Zukunft ist keine Besserung in Sicht.

9 Branchen für Mindestlohn im Überblick

Das Aufbrechen sozialer Kälte oder nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Das Arbeitnehmer-Entsendegestz verzeichnet bislang 9 Branchen, in denen ein genereller Mindestlohn möglich ist. In einigen wurde das bereits umgesetzt, in anderen nicht. Diese Übersicht zeigt, wie hoch ist der Mindestlohn in welcher Branche wirklich ist.

  1. Pflegebranche: Die feste Lohn-Untergrenze von 8,50 Euro im Westen bzw. 7.50 Euro im Osten gilt ganz aktuell ab 1. August 2010
  2. Bauhauptgewerbe: Hier wird zwischen 9,25 € und 12,90 € pro Stunde gezahlt
  3. Abbruch- und Abwrackgewerbe: Hier galt bis zum 31. Dezember 2008 ein Mindestlohn von 9,10 € bis 11,96 €
  4. Dachdeckerhandwerk: Hier bekommen Arbeitnehmer bundesweit 10,60, ab 01. Januar 2011 sogar 10,80 € in der Stunde
  5. Maler- und Lackiererhandwerk: 11.25 € pro Stunde bekommt ein Geselle in den alten Bundesländern und Berlin, 9,50 € bekommen Ungelernte in ganz Deutschland
  6. Elektrohandwerk: Hier gibt es in der Stunde 8,05 € im Osten und 9,55 € im Westen
  7. Briefdienstleistungen: Mit der Postmindestlohnverordnung waren Mindestlöhne für die Branche nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden. Die Postmindestlohnverordnung wurde jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig und ungültig angesehen
  8. Gebäudereinigung: In der Innenreinigung bekommen Arbeitnehmer 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Ab 1. Januar 2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) bzw. 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) bzw. 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost). Alles natürlich pro Stunde
  9. Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken: Sie bekommen als Werker oder Hauer 11,17 €, als Hauer und Facharbeiter mit Spezialkenntnissen 12,41 € in der Stunde
  10. Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch: Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Mindestlöhne zwischen 7,60 € und 12,28 € geeinigt. Die erforderliche Rechtsverordnung wurde noch nicht erlassen.
  11. Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst: Arbeitnehmer erhalten hier 8,02 € bundesweit
  12. Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft: Arbeitnehmer erhalten hier stündlich 7,51 € im Westen, 6,36 € im Osten
  13. Sicherheitsdienstleistungen: Die Tarifvertragsparteien haben sich hier Mindestlöhne zwischen 6,00 € – 8,32 € ausgehandelt. Die erforderliche Rechtsverordnung wurde bisher nicht erlassen


Top Bücher zum Thema

Text als PDF lesen

Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.

4,99Kaufen

Beratung zu Erfolg, Ziel-Erreichung oder Marketing

Sie haben Fragen rund zu Karriere, Recruiting, persönliche Entwicklung oder Reichweitensteigerung? Unser KI-Berater hilft Ihnen für 5 Euro im Monat – für Buchkäufer kostenlos. Für weitere Themen bieten wir spezielle IT-Services

5,00 / pro Monat   Buchen

eKurs on Demand buchen

Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!

29,99Kaufen

Individuelles eBook nach Wunsch

Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de

79,99Kaufen