Wahl der Gesellschaftsform bislang begrenzt
Für Existenzgründer und kleine Unternehmen war die Wahl der Gesellschaftsform bislang begrenzt. Meist blieb es bei einer risikoreichen GbR, die Gründung einer GmbH war schlichtweg zu teuer. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zum Gesellschaftsrecht verhilft nun auch weniger finanzkräftigen deutschen Unternehmen zur Gründung einer so genannten Euro-GmbH.
Der europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil am 05.11.02 entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische (unternehmerfeindliche) Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig vorgehen.
Neues Urteil
Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 13.03.2003 bestätigt und erkennt damit die Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit im Ausland gegründeter Unternehmen an.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erlaubt fortan den im europäischen Ausland gegründeten GmbHs die Rechtsfähigkeit in Deutschland. Der BGH beugte sich damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bislang hatte sich Deutschland gegen die
Gesperrte Klagefähigkeit
Klagefähigkeit von Gesellschaften aus dem EU-Ausland in Deutschland gesperrt. Doch dies verstieß gegen die garantierte europäische Niederlassungsfreiheit und damit gegen EU-Recht.
Der Europäische Gerichtshof fällte damit ein Urteil, welches die Gründung einer Gesell-schaft im Ausland attraktiver macht. Doch wer profitiert, welche Nachteile sind einzu-kalkulieren und welche steuerlichen Besonderheiten gelten hierbei? Gründen Unternehmer eine Gesellschaft innerhalb eines Staates der Europäischen Union, ist diese Gesellschafts-form auch in den anderen EU-Staaten anzuerkennen (sog. Gründungstheorie).
Lohnt die Gründung einer Auslandsgesellschaft?
Da in den einzelnen Mitgliedsstaaten insbesondere bei Gründung von Kapitalgesellschaften deutliche Unterschiede beim notwendigen Mindestkapital bestehen, kann sich die Gründung einer Auslandsgesellschaft durchaus lohnen. Muss man bei Gründung einer deutschen GmbH mind. 25.000 EUR aufbringen, sind es in Frankreich nur 7.500 EUR, in Spanien 3.000 EUR und in Großbritannien gar nur 2 Pfund.
Doch diese scheinbar günstige Gründung hat aus wettbewerbsfähiger Sicht auch Nachteile. Kunden und Geschäftspartner werden häufig misstrauisch, wenn eine Limited oder eine Société anonyme auf dem Briefkopf erscheint. Aufträge werden lieber an deutsche Firmen vergeben, mit denen man im Zweifel auf deutschem Boden einen Rechtsstreit ausfechten kann.
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Auch das Finanzamt vermutet hinter einer englischen 2-Pfund-Limited in aller Regel eine Gesellschaft, die ihre Gesellschafter lediglich abschirmen und Gewinne durch geschickte Sitzverlagerung vor dem deutschen Staat schützen möchte. Häufige und vor allem intensivere Kontrollen sind deshalb vorprogrammiert.
Praxis-Tipp
Vor der Gründung einer ausländischen Gesellschaft sollte man unbedingt das Gespräch mit einem Steuer- oder Unternehmensberater suchen. Weiter wichtig: Trotz Gründung im Ausland werden solche Kapitalgesellschaften häufig in Deutschland zur Körperschaftsteuer herangezogen.
Der Grund: Eine ausländische Kapitalgesellschaft ist nach § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz bereits dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung im Inland hat.
Euro-GmbH für 279 Euro
Mit weniger Risiko: Insbesondere Existenzgründer sowie kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von der neuen Gesetzeslage. Der Gründungsakt ist dank des deutlich einfacheren Gesellschafts-rechts in England nicht länger mit bürokratischen und zeitaufwändigen Hürden verbunden.
Der Start geht schneller, billiger und sicherer. Denn der größte Vorteil: Die persönliche Haftung wird mit einer Euro-GmbH ausgeschlossen. Bislang konnten es sich vor allem junge und kleinere Unternehmen kaum leisten, 25.000 Euro Eigenkapital für eine deutsche GmbH aufzubringen. So blieb es oft bei einer GbR, verbunden mit hohem Risiko. Denn als Inhaber dieser Unternehmen haften Sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen.
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Mit der Gründung einer Limited in England können sie dieses Risiko jetzt ausschließen. Ohne großen Kapitaleinsatz. Tatsächlich nicht mehr als 279,- Euro sind notwendig, um aus einer deutschen Einzelfirma oder GbR eine Euro-GmbH zu machen.
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Super, genau das habe ich nun vor!
Stimmt ja wirklich, dass der Blogg so gut ist, wie mir mein Freund gemailt hat – gratuliere
Danke Herr Meinhart, da freut sich mein Bloggerherz!
Gute Ansätze, die man verfolgen sollte.
Habt Ihr
Danke für den angefangenen Kommentar. Ich bin auch neugierig auf den Rest :-)