Kündigungen sind selten schön und können sogar zu psychische Problemen führen. Entscheidend ist, wie man mit der Kündigung umgeht.

Wie man eine Kündigung heil übersteht: Erfolgreich rausfliegen - 10 Tipps

Kündigung: Erste Schritte am Tag der Abrechnung

„Können Sie mal kurz in mein Büro kommen“, lautet der scheinbar harmlose Satz, der Mitarbeitern die Haar zu Berge stehen lässt. Denn wenn der Chef so bittet, verbirgt sich dahinter meist nichts Gutes und im Ernstfall sogar die Kündigung. Doch wie geht man richtig mit ihr um?

Auch wenn Kündigungen heute schon fast zum Arbeitsalltag gehören, weil die Verweildauer in Unternehmen immer kürzer und Job-Hopping schwer in Mode zu sein scheint: Vielen reist sie geradezu den Boden unter den Füßen weg und stürzt den betreffenden Mitarbeiter in eine emotionale Krise, der bis zum Identitätsverlust führen kann. Denn auch wenn allerorten von „Desinvestition von Humankapital”, “Freisetzungen” und “Outplacement” gesprochen wird, betrifft das in die Regel ja doch immer nur die anderen. Um so größer ist die Überraschung am Tag der Abrechnung.

Der Mythos der Unangreifbarkeit: Prävention ist immer wichtig

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Genau so erging es dem Coach Andreas Nentwich: Er war selbst erfolgreicher Manager bei Nestle, hielt sich selbst für unersetzlich und damit unkündbar – bis 2009 die Entlassung folgte. Seine Erfahrungen und was man daraus lernen kann, hat er in seinem Buch „Rausfliegen mit Erfolg: Wie Sie die Bedrohung Jobverlust managen“ niedergeschrieben.

Sein Rat: Den Ernstfall üben, indem man gedanklich die eigenen Schwächen aus Sicht seines Chefs minutiös durchspielt – und dann geeignete Präventivmaßnahmen ergreift. Und für die Kündigungssituation immer einen Krisenplan in der Büroschublade haben. „Weil Sie sicherlich im emotionalen Chaos versinken. Sie werden in diesem Moment nicht wissen, woran Sie zuerst denken, was Sie zuerst tun sollen, was Sie nicht vergessen dürfen“, so Nentwich.

Achtung vor kopflosen Reaktionen

Vor kopflosen, wütenden Reaktionen warnt auch Isabel Nitzsche, Coach und Autorin des Buches “Erfolgreich durch Konflikte. Wie Frauen im Job Krisen managen”. Wichtig sei vor allem, jetzt nichts zu unterschreiben – erst recht keinen Aufhebungsvertrag. „Denn dessen Vereinbarungen sind verbindlich und können später nicht rückgängig gemacht werden!” Grund zur Eile besteht nicht: Wer gegen seine Kündigung klagen will, hat dafür drei Wochen Zeit. Kein Grund also, sich vom Arbeitgeber unter Zeitdruck setzen zu lassen. Nitzsche rät: “Warten Sie in Ruhe ab, bis sich der erste Schreck legt und Sie wieder einigermaßen klar denken können.“

Auch Nitsche rät zur Vorbereitung auf den Ernstfall: So sollte man dafür sorgen, dass der Lebenslauf ein jederzeit verkaufbares Produkt sei – am besten, indem man sich ständig darüber informiert, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind: “Wer alle vier Wochen den Stellenmarkt in der Zeitung und Jobbörsen im Internet checkt, bekommt einen guten Überblick. Wenn die eigene Qualifikation nicht mehr gesucht ist, gilt es möglichst bald Korrekturen vorzunehmen und sich fachlich weiterzubilden.”

Krisenplan für den Notfall Kündigung in 10 Schritten

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Um im Fall einer Kündigung nicht kopflos da zu sehen, sollten Sie einen Krisenplan in der Schublade haben. Wir zeigen Ihnen, welche Punkte enthalten sein sollten.

  1. Job mit Bedacht auswählen: Schon vor der Vertragsunterschrift das Unternehmen genau unter die Lupe nehmen: Wer wird mein künftiger Chef? Wie tickt mein Chef? Komme ich damit klar?
  2. Die Dinge weniger emotional sehen: Ihr Job ist ihr Arbeitsplatz, kein Familienersatz. Lassen Sie sich nicht von einem netten Chef blenden, dann fällt der Abschied leichter.
  3. Nur kein Aktionismus: Nicht aus Wut oder Angst irgendwie reagieren, sondern erstmal in Ruhe nachdenken und dann planvoll vorgehen!
  4. Telefonnummern für den Ernstfall: Halten Sie eine Liste mit Telefonnummern für den Ernstfall – Freunde, Familie, Rechtsanwalt, psychologische Hilfe – bereit.
  5. Nichts unterschreiben! Oft liegt beim Trennungsgespräch schon ein Aufhebungsvertrag fertig vorbereitet auf dem Tisch. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Wer überrumpelt den Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann daran später nichts mehr ändern.
  6. Bedenkzeit erbeten! Verlangen Sie Bedenkzeit – mindestens von ein paar Tagen. In der Zwischenzeit sollten Sie für rechtliche Fragen eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten und sich beraten lassen.
  7. Wichtige Unterlagen: Damit Sie im Ernstfall taktisch verhandeln können, sollten Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag, Gehaltszettel inklusive Sachbezüge, Spesenabrechnungen und eine Liste der noch verbleibenden Urlaubstage parat halten, damit Sie auf alle Vereinbarungen verweisen können.
  8. Gehaltszettel und Urlaubstage: Es heißt also, vorbereitet zu sein. Zum Beispiel darauf, dass das Postfach und der Firmenaccount vom einen auf den anderen Tag gesperrt werden.
  9. Private Nachrichten und Kontake: Es kann sein, dass Sie von jetzt auf nachher aufgefordert werden, das Mobiltelefon sofort abzugeben, Ihnen die Firmen-E-Mail gesperrt wird Oder dass Sie im Extremfall das Büro von jetzt auf nachher verlassen müssen. Deshalb der dringende Rat, private Daten nie auf Firmenequipment zu speichern.
  10. Anwalt aufsuchen: Ein Anwalt hilft nicht nur bei einer Klage, sondern berät Sie umfassend über Ihre Rechte – etwa wenn es um Ihre Abfindung geht: Anwälte wissen, welche verschiedenen Faktoren in Ihrer individuellen Situation eine Rolle spielen können und sie kennen die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen.


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