Wichtiger Hinweis
Dieser Beiträg enthält Inhalte und Angaben, die möglicherweise nicht mehr aktuell sind, z.B. aufgrund gesetzlicher oder statistischer Veränderungen. Weil er dennoch hilfreich sein kann, einen Überblick zum Thema zu bekommen, können Sie ihn weiterhin hier finden.
Warum Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sinnvoll ist
Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Vor dem Abschluß sollten Sie aber unbedingt auf einige Dinge achten. Mein Beitrag zum Thema, den Sie hier abrufen können, hilft Ihnen, die für Sie richtige Vorsorge zu finden.
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Er sagt Ihnen, was als Berufsunfähigkeit zählt, welche Leistungen die Krankenversicherung und die Unfallversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit übernehmen, worauf Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten und welche alternativen Vorsorgemöglichkeiten es gibt.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung
Bei längeren Krankheiten können Sie von der gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate erhalten.
Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren aber maximal 78 Wochen lang gezahlt. Ab wann die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, in welchem Tarif Sie versichert sind. Im normalen Tarif haben Sie im Krankheitsfalle Anspruch auf ein Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche.
Vorgezogenes Krankengeld
Wenn Sie Krankengeld bereits ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten wollen (für Selbständige die in den ersten Wochen ihrer Krankheit keinen Lohnausgleich vom Arbeitgeber bekommen kann das sinnvoll sein), müssen Sie einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 % zahlen.
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Die Beitragshöhe und auch die Leistungen sind hier sehr unterschiedlich. Erfragen Sie diese bei verschiedenen Kassen. Wenn Ihre eigene Krankenkasse zu viel verlangt, lohnt sich ein Wechsel. Wenn Sie mit einem ermäßigten Beitragssatz versichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
Private Krankentagegeldversicherung
Außerdem können Sie sich gegen den Verdienstausfall bei Krankheit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie hierbei gut die privaten und gesetzlichen Kassen vergleichen, denn Konditionen der gesetzlichen Kassen sind hier meist besser.
Die Tarife für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15.Krankheitstag bewegen sich je nach Eintrittsalter und Geschlecht in der Größenordnung zwischen 25 und 125 Euro im Monat. Je niedriger das zu zahlende Krankentagegeld ist und je später der Zahlungsbeginn ist, desto preiswerter wird es.
Die Leistungen der Krankenversicherung sind nur für vorübergehende Krankheiten da. Sobald sich herausstellt, dass es sich um eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, nicht um eine vorübergehende Krankheit handelt, stellt die Krankenversicherung in der Regel die Zahlung ein.
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Rentenversicherung und Berufsunfähigkeit
Wenn Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (es gelten auch Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten, Zeiten geringfügiger Beschäftigung, Ersatzzeiten) und mindestens drei Jahre lang in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit pflichtversichert waren, haben Sie Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Leistungen bei Berufsunfähigkeit:
- Eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der halben Erwerbsminderungsrente (dazu unten) bekommen Sie, falls Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden – und zwar dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis durch den Arzt erforderlich) in Ihrem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
- Wenn Sie erst nach diesem Datum geboren oder erst nach 2000 in die Rentenversicherung eingetreten sind, können Sie nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen. Das bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung), bzw. zwischen drei und sechs Stunden (halbe Erwerbsminderung) täglich arbeiten können, egal in welchem Beruf und unabhängig davon, ob ein Arbeitsplatz tatsächlich zur Verfügung steht.
Rechenbeispiel:
Bei einem rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen von 5250 Euro beträgt die halbe Erwerbsminderungsrente 16 % des bisherigen Einkommens, also 840 Euro, die voll erwerbsunfähigkeitsrechte ca. 31 %, also 1630 Euro.
Die Rente wird erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt. Anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch eine staatliche Erwerbsminderungsrente, die Sie vor dem 66. Lebensjahr erhalten, Ihre Altersrente gekürzt – und zwar für jeden Monat des früheren Rentenbezugs um 0,3 Prozent, maximal aber um 10,8 Prozent.
Die Berufs- oder Erwerbsminderungsrente wird wie die Altersrente versteuert. Alle drei Jahre wird geprüft, ob Sie nicht wieder arbeitsfähig sind. Erst wenn Sie neun Jahre lang berufsunfähig waren, bekommen Sie eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente.
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Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Berufsgenossenschaft oder eine Unfallversicherung, die Sie privat abgeschlossen haben zahlt zwar eine Invalidenrente – aber nur nach beruflichen Unfällen. Eine Unfallversicherung für den privaten Bereich zahlt hingegen ausschließlich nach Unfällen, die im Privatleben passiert sind. Die Berufsgenossenschaften zahlen darüber hinaus bei bestimmten gesetzlich festgelegten Berufskrankheiten.
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Liebe Samira,
ich freue mich über das Lob, da merkt man einfach, dass die eigene Arbeit nicht umsonst ist. Zu Ihrer Frage: Gucken Sie mal hier im unteren Teil bei Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit - .
Ein detaillierte Rechtsberatung darf ich ja leider nicht machen.
Dieser Beitrag hat mir geholfen mich in diesem ganzen Versicherungsdschungel zu orientieren. Besonders die Berücksichtigung zwischen privater und gesetztlich Krankenversicherung finde ich sehr hilfreich. Offen bleibt für mich noch die Frage, inwiefern ich im Falle von Arbeitslosigkeit und co die Beiträge weiterzahlen muss? Die aktuelle Krise verunsichert mich doch recht stark.