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Von Reinhard Schinkel (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.05.2012 • Zuerst veröffentlicht am 04.05.2012 • Bisher 5856 Leser, 1145 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Immer wieder bestimmt ein politischer Streit die deutsche Parteienlandschaft, der sich gerade auch auf das Berufsleben von Frauen auswirken könnte. Es geht um die Frage „Soll das Betreuungsgeld kommen oder nicht?“ Gerade aus steuerpolitischer Sicht ist das Betreuungsgeld sehr kritisch zu sehen.
Eltern die Ihre Kleinkinder zu Hause betreuen (bis zum dritten Geburtstag) sollen dafür ein Betreuungsgeld von 100 € (ab 2013) bzw. 150 € (später, genauer Zeitpunkt noch nicht fixiert) erhalten.
Die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, hat ein Machtwort gesprochen. Das Betreuungsgeld wird kommen!
Doch warum kommt gerade jetzt die Debatte?
Unabhängige Fachleute haben ermittelt, dass die Eltern von 60 Prozent aller Kinder unter drei Jahren keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen wollten. Ihre Entscheidung verdient genauso unseren Respekt und unsere Unterstützung, und deswegen soll es für sie das Betreuungsgeld geben.(Westfalenblatt vom 24.04.2012).“
Steuerlich würde das Betreuungsgeld als sogenannte Progressionseinkunft versteuert werden. Das bedeutet, es ist faktisch steuerfrei, wird aber zur Berechnung des (dann höheren) Steuersatzes für die Versteuerung der anderen Einkünfte herangezogen. Existieren keine weiteren steuerlich relevanten Einkünfte verbleibt es bei der Steuerfreiheit.
Es würde sich in dem Fall um eine reine Subventionierung, ohne bezifferbaren volkswirtschaftlichen Rückfluss in den Wirtschaftskreislauf handeln. Die Finanzierung des Betreuungsgelde ist hingegen genauso unklar, wie die Finanzierung zusätzlicher Rentenansprüche für die Eltern.
Anstatt die Entscheidung zu respektieren und reflexartig zu unterstützen, warum offenbar 60% der Eltern eine staatliche Betreuung ablehnen, sollte man sich doch des Problems annehmen und einmal fragen:
Warum ist es überhaupt möglich, diese Betreuung abzulehnen, oder sollte nicht darüber nachgedacht werden, ähnlich wie die Schulpflicht eine Betreuungspflicht für diese Kinder einzuführen?
Das muss ja keine Acht-Stunden-Pflicht sein. Es genügt sicherlich einen Minimalzeitblock von zum Beispiel drei Stunden, in dem die Kinder soziale Kompetenzen und motorische Fähigkeiten innerhalb der Gruppe Gleichaltriger erlernen.
Anstatt ein Betreuungsgeld einzuführen und damit eine negative Grundstimmung zu unterstützen, sollte dieses Geld verwendet werden, um zum Beispiel eine kostenlose Betreuung für den gesamten Kindergartenzeitraum anzubieten.
Dabei kann es sich nur um eine Anschubfinanzierung handeln. Darüber hinaus müssen entsprechende Erzieherstellen geschaffen werden, Gebäude müssen erweitert bzw. neu gebaut werden, die Versorgung mit Essen, mit Materialien muss gesichert sein.
In dem Fall handelt es sich um Investitionen. Investitionen die sofort in den Volkswirtschaftskreislauf fließen und ein entsprechender Rückfluss erfolgt über Geringere Arbeitslosenzahlen und damit eine Entlastung der Sozialversicherung, Erhöhtes Steueraufkommen durch Lohnsteuer (Arbeitsplätze), Umsatzsteuer und sonstige Ertragssteuern (Ausbau, Sanierung, Ausstattung).
Statt das Betreuungsgeld einzuführen und damit eine ablehnende Haltung zu unterstützen, sollte es sich die Politik zur Aufgabe machen, die Gründe für die Ablehnung zu hinterfragen und aus einer ablehnenden, destruktiven Haltung eine positive Grundstimmung zu erzeugen. Es ist an der Zeit Visionen zu entwickeln. Löcher wurden lange genug gestopft.
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Reinhard Schinkel ist laut Handelsblatt einer von Deutschlands besten Steuerberatern und Fachautor für Steuerrecht. Schinkel wurde 1970 in Berlin geboren. Zwei Tage nach der Bestellung zum Steuerberater gründete er 2007 seine eigene Kanzlei und stürzte sich in das Abenteuer Selbstständigkeit. Seit 2009 hat er als Fachbuchautor diverse Bücher veröffentlicht. Seit 2011 schreibt er im monatlichen Rhythmus für die renommierte Unternehmerzeitschrift Fuchsbriefe aus Berlin, seit 2016 erscheinen seine Urteilskommentierungen in der Zeitschrift Agrarbetrieb. Er ist geschäftsführender Gesellschafter in der Steuerberatungsgesellschaft HSP STEUER Berlin Südost ganz nach dem Credo „Steuerberater aus Leidenschaft“ Mehr Informationen unter www.hsp-steuerberater-berlin-suedost.de Alle Texte von Reinhard Schinkel.
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