Die Goldenen Zeiten des Handwerks sind vorbei. Wer heute den Schritt in die Selbständigkeit wagt macht dies immer häufiger in den “neuen Berufen”. Z.B. in der IT-, Kreativ oder Consultingbranche. So spannend diese neuen Tätigkeitsfelder sind, so komplex ist mittlerweile auch die Haftungssituation geworden. Das unterschätzen viele, genauso wie die Lücken der Berufshaftpflicht-Anbieter in puncto Versicherungsumfang.

haftungs-risiken

Persönliche Haftung gnadenlos unterschätzt

Der Gründerboom in Deutschland hält an: Immer mehr Experten wagen den Schritt in die Selbständigkeit, Startups und Unternehmen entern den Markt mit innovativen Konzepten und neuen Dienstleistungen. So gab es Anfang 2013 rund 1,23 Millionen Selbstständige in Deutschland wie das Statistik-Portal Statista zeigt. Zum Vergleich: Zehn Jahre vorher waren es gerade mal 533.000.

Doch egal ob Existenzgründer oder “alter Hase” im Selbständigen-Business: In meiner Schadenspraxis stelle ich immer wieder fest, dass die persönliche Haftung gnadenlos unterschätzt wird, wenn es durch Fehler im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zum Schaden kommt.

Risiko durch gesetzliche und vertragliche Haftung

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Dass der Auftraggeber bzw. geschädigte Dritte den selbständigen Dienstleister im Schadenfall jedoch in Haftung bzw. Regress nehmen kann, ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere dem Schuldrecht im BGB. Wer einem Anderen einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zufügt, steht per Gesetz finanziell in der Verantwortung.

Dazu kommen die Risiken aus vertraglichen Vorgaben von Projektvermittlern und Auftraggebern, die in einem umkämpften Markt vom Freiberufler häufig wohl oder übel akzeptiert werden müssen. Sie bieten die Möglichkeit, den Freiberufler aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen und Leistungszugsagen in Anspruch zu nehmen, was über die gesetzliche Haftung hinausgehen kann (Sichtwort: Haftungsverschärfung).

Schadenbeispiele aus der IT-, Kreativ- und Consulting-Praxis

Die Bandbreite der möglichen Risiken veranschaulichen auch diese Schadenfälle aus der Praxis:

Eigenmarketing ging nach hinten los:

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Weil sie eine geschützte Wortmarke als Slogan auf der Businessplattform XING veröffentlichte, flatterte einer Freiberuflerin aus dem Medienbereich eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung ins Haus. Angesetzter Streitwert: 100.000 Euro.

Beratung ohne Erfolg:

Weil die Analysen und Handlungsempfehlungen eines freiberuflichen Consultants nicht zum gewünschten Erfolg für seinen Auftraggeber führten, nahm der ihn für den verpassten Projektzuschlag mit 70.000 Euro Kostenforderung in Haftung.

Totalausfall:

Wegen eines kleines Missgeschicks bei Arbeiten im System legte ein selbständiger IT-Experte das Kassensystems seines Kunden lahm. Eine Stunde lang ging in 400 Filialen nichts mehr – ein Schaden von rund 200.000 Euro Umsatzausfall.

Viel Selbständige treffen deshalb Präventivmaßnahmen und versuchen die Haftung in ihren AGB auszuschließen oder zumindest einzuschränken. Das ist allerdings keine optimale Lösung.

Was bringt eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung?

Wie die Praxis zeigt, ist so ein Haftungsausschluss per AGB trügerisch, denn in den meisten Fällen halten Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen in den Geschäftsbedingungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die gesetzliche Haftung lässt sich nicht so einfach “aushebeln”.

Existenzbedrohende Schäden können durch eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung abgefedert werden können. Doch Vorsicht: Berufs-Haftpflicht ist nicht gleich Berufs-Haftpflicht.

Gefährliche Rückzugsmöglichkeiten der Berufs-Haftpflicht-Versicherer

So decken viele Anbieter traditionell lediglich Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden ab, lassen die Absicherung sogenannter reiner Vermögensschäden – zu denen beispielweise Rechtsverletzungen, Beratungsfehler oder Programmierfails gehören – komplett außen vor.

Und auch in puncto Mitversicherung der bereits erwähnten vertraglichen Haftung sind die meisten Versicherer zurückhaltend. Insbesondere wenn die Berufs-Haftpflicht-Versicherungen auf Basis der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (kurz AHB) angeboten werden. Denn diese schließen Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, kategorisch aus.

Die Spreu vom Weizen trennen

Auch beim Thema “Absicherung von Rechtsverletzungen” trennt sich die “Spreu vom Weizen”: Einige Versicherer machen den Schutz im Fall von Rechtsverletzungen von einer vorhergehenden juristischen Prüfung abhängig, was in der Praxis nur schwerlich umsetzbar ist.

Oder sie schließen die Kostenübername im Fall von Rechtsverletzungen in Common Law Ländern (USA, England, Kanada) komplett aus – in Zeiten globaler beruflicher Dienstleistungen eine gefährliche Versicherungslücke.

Checkliste – Wichtige Kriterien der Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Doch es geht natürlich auch anders. Um Freiberufler und Selbständige dafür zu sensibilisieren, was eine gute Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Schutz bieten kann, habe ich eine Checkliste mit ausgewählten Kriterien zusammengestellt:

  1. Die Definition der versicherten Tätigkeiten und Dienstleistungen sollte offen gehalten sein (so genannte Offene Deckung). Optimal ist auch die Mitversicherung von Tätigkeiten aus überschneidenden Branchen.
  2. Die zeitgemäße Berufs-Haftpflicht-Versicherung sollte auch Schutz für reine Vermögensschäden bieten – zu denen beispielweise auch Rechtsverletzungen gehören.
  3. Ansprüche im Bereich der vertragliche Haftung sowie Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen und Datenschutzgesetze sollten versichert sein.
  4. Veröffentlichungsrisiken, z.B. durch Eigenmarketing, eigene Webseite, Blogs oder Social Media Profile, sollten abgedeckt sein. Ebenso Verstöße gegen Wettbewerb und Werbung.
  5. Der räumliche Geltungsbereich sollte mindestens für Europa und die Schweiz gelten. Im Online Business empfiehlt sich eine weltweite Deckung.
  6. Die Berufs-Haftpflicht-Versicherung sollte je nach Geschäftsmodell und Branche des Selbständigen auch Eigenschäden optional abdecken, wie
  7. Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt,
  8. Persönliche Haftung (Organhaftung) als Geschäftsführer oder Interim Manager
  9. bestimmte typische Vertragsstrafen in AGB oder Projektverträgen
  10. Eigenschäden durch Hacker- und Cyberangriffe (DoS-Attacken, Computermissbrauch, Datendiebstahl, etc.)


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