Dienstleistungen, die möglichst genau auf den Kunden zugeschnitten sind, vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich, werden zukünftigen boomen.

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Indivividuelle Betreuung für Pflegebedürftige erwünscht

2030 werden in Deutschland schätzungsweise 100 Personen im erwerbsfähigen Alter etwa 50 Menschen im Rentenalter gegenüberstehen. Die meisten dieser alten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Dafür brauchen sie eine individuelle Betreuung. Hier helfen selbständige Altenpfleger: Sie arbeiten nicht zu festgelegten Zeiten im Altenheim, sondern pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen zu Hause.

Und genau in diesem Bereich werden viele neue Arbeitsplätze geschaffen – nämlich im Dienstleistungssektor, vor allem in Gesundheit und Pflege. Ein Dienstleister der Unternehmen zur Gesundheit seiner Mitarbeiter berät, sucht händeringend selbst Mitarbeiter. Mitten in der Krise wurden in der Gesundheitsbranche rund 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen – und die können, wie Industrieproduktion, nicht einfach in Ausland outgesourct werden.

Mehr Alte, weniger junge

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Während die Altersstruktur in Deutschland Anfang des 20. Jahrhunderts noch weitgehend der einer klassischen Alterspyramide aufwies, sind heute die bevölkerungsstärksten Jahrgänge in einem immer höheren Alter anzutreffen. Ursachen hierfür sind die geringere Geburtenrate und die bessere Gesundheitsversorgung, die mit einer höheren Lebenserwartung einhergeht.

Der Altenquotient, also das ist das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter) betrug 2005 ca. 32. Im Jahr 2030, so rechnet die Wissenschaft uns vor, wird er bei ca. 50 bzw. 52 liegen, im Jahr 2050 bei 60 bzw. 64. Die Zuwanderung von Ausländern schwächt diese Entwicklung etwas ab, da es sich bei den Migranten häufig um Menschen im jungen Alter handelt und deren höhere Geburtenrate eine Rolle spielt. Allerdings haben sich frühere Wanderungsbewegungen inzwischen weitgehend neutralisiert.

Eine Frage der individuellem Gesundheit

Leider bedeuten höheres Alter und längeres Leben nicht immer, dass die Betreffenden sich dabei auch bester Gesundheit erfreuen. Die gesundheitlichen Probleme sind dabei unterschiedlichster Natur: Sie reichen von kleineren Einschränkungen der Beweglichkeit über geistige Beeinträchtigungen bis zur völligen Bewegungsunfähigkeit. Ein Alten- oder Pflegeheim mit starrem Tagesablauf ist für viele Betroffene und Angehörige meist die letzte Möglichkeit. Meist wünschen sich alle Beteiligten, dass ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Und dafür brauchen sie eine individuelle, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung.

Genau hier hilft Selbständiges Pflegepersonal weiter: Denn dieses arbeitet nicht zu starren Zeiten im Altenheim, sondern betreuen verschiedene Klienten ambulant in deren eigener Wohnung. pflegen, betreuen und beraten hilfsbedürftige ältere Menschen. Das Ziel dabei ist stets, soweit wie möglich eine selbstständige Lebensführung der Betreuten zu ermöglichen bzw. zu erhalten. Meist besucht ein privater Pfleger mehrere Klienten am Tag, möglich ist aber natürlich auch, dass man sich nur um einen oder einige wenige Patienten in der Woche kümmert. In welchem Umfang ein Klient betreut wird, hängt natürlich davon ab ist, welchen Preis er bereit ist zu zahlen.

Was ambulante Pflegekräfte leisten

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Je nach unternehmerischer Zielsetzung erbringen ambulante Pflegekräfte entweder ausschließlich Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft oder zusätzlich auch medizinische Leistungen, die vom Arzt delegiert werden. Vor allem unterstützen sie aber ältere Menschen z.B. bei Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu gehören Körperpflege, beim Essen oder beim Anziehen. Sie sprechen mit ihnen über persönliche und soziale Angelegenheiten, begleiten sie z.B. bei Behördengängen oder Arztbesuchen, wirken aktivierend auf sie ein und leiten sie z.B. zu gesundheitsfördernden Übungen oder aktiver Freizeitgestaltung an.

Dabei arbeiten sie mit Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und unterweisen diese auch in Pflegetechniken, was besonders in der ambulanten häuslichen Betreuung wichtig ist. In der Behandlungspflege und Rehabilitation nehmen Altenpfleger auch therapeutische und medizinisch- pflegerische Aufgaben wahr, z.B. wechseln sie Verbände, führen Spülungen durch und verabreichen Medikamente unter ärztlicher Aufsicht. Sie helfen bei Notfällen und in lebensbedrohlichen Situationen, begleiten Sterbende und versorgen Verstorbene. Darüber hinaus führen sie organisatorische und verwaltende Tätigkeiten aus, z.B. Pflegeberichte abfassen.

Bieten Sie zusätzliche Wahl- und Serviceleistungen an

Viele größere Pflegedienste haben sie bereits im Angebot: Wahl– und Serviceleistungen, die Klienten zusätzlich zur Pflege buchen können, zum Beispiel die Vermittlung von warmen Mittagessen wie “Rollender Mittagstisch” oder “Essen auf Rädern”. Das können Sie auch, indem Sie sich mit anderen Experten zusammentun und verschiedene Module anbieten: Etwa Friseur- und Kosmetikleistungen für Ältere, spezielle auf ältere und kranke Menschen zugeschnittene Sport- und Fitnessangebot oder Massagen. Aber auch so einfache Dinge wie Versorgung von Pflanzen oder Haustieren im Falle eines Krankenhausaufenthalts, Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen oder Begleitung bei Ausflügen oder sogar Reisen könnten im Leistungspaket enthalten sein.

Die Arbeit als Selbständiger ambulanter Pfleger erfordert ein gewisses Maß an Flexibilität, denn der Pfleger ist für seine Klienten viel stärker Bezugsperson als das zum Beispiel in einem Pflegeheim der Fall ist. Daher gilt es, sich noch stärker auf die Bedürfnisse seiner Kunde einzustellen und ihnen nicht die notwendigen Arbeiten abzuleisten, sondern ihnen neben der notwendigen Hilfe auch menschliche Zuwendung zuteil werden zu lassen.

Wie wird ambulante Pflege finanziert?

Finanziert wird die ambulante Pflege durch die Leistungen der Pflegeversicherung und – wenn diese nicht reicht, durch das Sozialamt oder selbst zahlenden Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflegestufe richten sich nach dem SGB XI bzw. auch SGB XII (Hilfe zur Pflege) und werden in so genannten Leistungskomplexen, die weitgehend einheitlich sind, erbracht.

Dennoch bestehen kleinere Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. So können Pflegedienste in Berlin eine Anfahrtspauschale von ihren Kunden fordern, während das im Bundesland Sachsen nicht möglich ist. Jedem Modul ist ein Punktwert zugeordnet. Die Höhe der Vergütung je Punkt wird von den Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe individuell mit dem Pflegedienst oder einem Verband ausgehandelt.

Behandlungspflegeleistungen, welche vom Arzt verordnet werden müssen, richten sich nach dem SGB V und werden, je nach Kasse, in einer Pauschale für jede Leistung (Einsatzpauschale + Leistungspauschale) oder als Pauschale für eine Leistung aus einem bestimmten Modul vergütet. Ist nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung nötig, können Leistungen der Grundpflege und auch die Haushaltshilfe über eine ärztliche Verordnung getätigt werden.

Voraussetzungen, Aus- und Weiterbildung

Altenpfleger ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung, deren schulischer Teil an Berufsfachschulen für Altenpflege und deren praktischer Teil in Altenpflegeeinrichtungen durchgeführt wird. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Modellversuche, in denen durch ein Aufbaumodul ein weiterer Abschluss erworben werden kann, sehen eine Ausbildungsdauer von insgesamt 3,5 Jahren vor. Später kann man sich mit einem Studium in den Bereichen Pflegemanagement oder Pflegepädagogik weiter qualifizieren.

Voraussetzung dafür ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Auch Schüler mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer vorlegen oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben. Vor Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Formalitäten bei der Existenzgründung und Chancen

Als Altenpfleger sind Sie freiberuflich tätig. Das bedeutet, Sie benötigen lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt. Eine Gewerbanmeldung ist nicht erforderlich. Als selbständige Pflegekraft müssen Sie jedoch einem jeweiligen Landesrahmenvertrag beitreten, einen Versorgungsvertrag abschließen und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden und den Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände auf Landesebene treffen.

Altenpfleger werden dringend gesucht und der Bedarf wird in Zukunft noch weiter wachsen. Dabei ist die unternehmerische Tätigkeit ausbaufähig: Man kann als einzelne Pflegekraft anfangen, sich über ein Netzwerk weiterentwickeln und schließlich, als langfristige Perspektive, einen eigenen Pflegedienst mit mehreren Angestellten eröffnen. Möglich ist auch eine Spezialisierung, denn gerade bei den den medizinischen Leistungen gibt es große Unterschiede, was das Angebot der Pflegedienste angeht. Manche Pflegekräfte sind zum Beispiel verstärkt auf die intensivmedizinische oder auch onkologische Versorgung in der Häuslichkeit ausgerichtet. Mit einer solche speziellen Leistung heben Sie sich von anderen Pflegekräften ab.


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