Sie müssen die Kosten einer Weiterbildung allerdings nicht zwangsläufig selbst tragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten.

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Agentur für Arbeit

Eine der ersten Anlaufstellen dafür ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier ist der Arbeitsberater für die Beratung und Finanzierung der Weiterbildung zuständig. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Allerdings sollten Sie nicht völlig unvorbereitet in das Gespräch gehen, sondern einige Dinge beachten und wissen, unter welchen Umständen die Bundesagentur eine Weiterbildung überhaupt fördert.

Die Arbeitsagentur fördert nämlich nur zwei Arten von Weiterbildungen: Die Trainingsmaßnahme nach §4826 und §421i27 SGB III und die berufliche Weiterbildung nach §77 ff28 SGB III.

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Zudem können die Agenturen für Arbeit die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erweitern. (Freie Förderung nach §10 SGB III29)

Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten

Die im Arbeitsagenturjargon so genannten Trainingsmaßnahmen heißen offiziell “Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten”. Sie dauern in der Regel nicht länger als zwölf Wochen, sollen Sie bei der Berufsorientierung unterstützen und Ihre Chancen bei der Jobvermittlung verbessern.

Beispiele für sole Trainingsmaßnahmen sind etwa Sprachkurse, Bewerbungscoachings oder Existenzgründungsberatungen. Trainingsmaßnahmen sollen die Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstig deutlich verbessern.

Beispiel:

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Eine Büroangestellte, die für den neuen Job Excel-Kenntnisse braucht.  Oder der Lagerarbeiter mit einer konkreten Aussicht auf einen Job – es fehlt nur noch der Staplerschein.

Zu den Trainingsmaßnahmen gehören aber auch “Eignungsfeststellungen”. Das sind psychologische Tests, mit deren Hilfe die BA überprüft, ob und was Sie arbeiten können (und wollen). Diese auf den ersten Blick recht unterschiedlichen Maßnahmen haben eines gemeinsam: Sie sollen konkret den Weg zurück in den Beruf erleichtern. Bedingung ist natürlich, dass Sie arbeitslos oder zumindest von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Vorteil der Trainingsmaßnahmen:

Sie müssen im Gegensatz zur Weiterbildung nicht zwingend einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nicht nur das macht die Trainingsmaßnahmen so attraktiv: Wenn eine Trainingsmaßnahme durchgeführt wird, während Sie einen Job haben, kann Ihr Arbeitgeber dafür einen Zuschuss erhalten.

Die Arbeitsagentur organisiert diese Maßnahme selbst, daher haben Sie keinen Aufwand mit der Suche mit einer geeigneten Maßnahme wie bei einem Bildungsgutschein. Zudem sind Trainingsmaßnahmen billiger und kürzer als Langzeitweiterbildungen, müssen aber für Sie nicht ungeeignet sein. Allerdings kann es bei den von der Arbeitsagentur ausgewählten Maßnahmen eher passieren, dass Sie ein Training machen, das Ihnen persönlich überhaupt nichts bringt, weil es für Sie nicht geeignet ist.

WeGebAU

WeGebAU – klingt erstmal seltsam ist aber eigentlich eine gute Idee: Hinter dem seltsam anmutenden Kürzel verbirgt sich die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen – ein Programm der Bundesagentur für Arbeit. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt nun, dass sie nicht besonders gut angenommen wird.

Arbeitnehmer wissen, dass sie ihre zukünftigen Arbeitsmarktchancen durch qualifizierte Weiterbildung erhöhen und damit dem Risiko einer Entlassung entgegenwirken. Doch wie sieht die Zukunft kleiner und mittlerer Betriebe aus? Wie begegnen sie einer negativen Entwicklung ihres Unternehmens durch geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer? Wie erhalten und erhöhen sie ihre Wettbewerbsfähigkeit? Wie begegnen sie dem demografischen Wandel einer immer älter werdenden Gesellschaft? Wie werden sie nicht zum künftigen Hemmnis des Wirtschaftswachstums?

Bereits seit 2006

Bereits im Jahr 2006 wurde mit WeGebAU ein Programm der Bundesagentur für Arbeit geschaffen, dass die Weiterbildung geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer auch kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht. Grundsätzlich gibt es zwei Fördermöglichkeiten: Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte Die Erstattung der Weiterbildungskosten für Geringqualifizierte und Ältere. “Geringqualifizierte Arbeitnehmer werden gefördert, wenn sie durch die Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine – möglichst zertifizierte – Teilqualifikation erwerben. Ältere werden gefördert, wenn sie über 45 Jahre alt und Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind” (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Eine Studie des IAB Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Schluss, dass nur jeder zweite Betrieb diese Fördermöglichkeiten des Bundes kennt. Und nur ein Viertel von ihnen hat sie bisher in Anspruch genommen. Neben der Annahme keinen betrieblichen Bedarf zu haben, gaben 17% der Arbeitgeber als größte Hürde die Freistellung ihrer Mitarbeiter an. Gerade in expandierenden Unternehmen gestaltet sich offenbar der Verzicht auf Arbeitnehmer zum Zweck der Weiterbildung als sehr schwierig. Inzwischen hat sich der Bekanntheitsgrad von WeGebAU erhöht, dennoch ist zu vermuten, dass sich die Gründe für eine Nicht-Inanspruchnahme nicht gravierend verändert haben.


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