Neben dem Training gibt es dann bei der Arbeitsagentur die “echten” Weiterbildungsmaßnahmen, die laut SGB so genannte “Förderung der beruflichen Weiterbildung”. Die exiastiert zwar offiziell schon lange nicht mehr, wird aber im internenen Sprachgebrauch der Arbeitsagentur weiter verwendet.

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Wie ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung gesetzlich geregelt?

Obwohl die Aufteilung in Umschulung, Fortbildung und Berufsanpassung bereits 1997 mit dem Übergang zum dritten Sozialgesetzbuch offiziell aufgehoben wurde, existiert Sie vielerorts im internen Sprachgebrauch der Bundesagentur für Arbeit noch weiter – die Arbeitsberater von damals haben sich eben noch nicht allerorten an die neue Begrifflichkeit gewöhnt.

Außerdem finden Sie die Bezeichnungen häufig auch in offiziellen Broschüren der Arbeitsagentur. Und schließlich ist die Aufteilung nützlich, um die Förderung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, die unter der Förderung der beruflichen Weiterbildung zusammenfallen, zu verdeutlichen.

Man unterscheidet bei der Arbeitsagentur also drei Abteilungen:

Dauer

Die Dauer solcher Lehrgänge ist sehr unterschiedlich und reicht von einer Woche bis zu zwei Jahren. Es kommt darauf an, was vermittelt werden soll. Da jeder Teilnehmer andere Vorkenntnisse mitbringt, auf denen die Weiterbildung aufbauen soll, arbeiten viele Bildungsträger mittlerweile nicht mehr mit einem kompletten Lehrgang, sondern mit “Modulen”, in die man je nach Vorwissen Ein- und Aussteigen kann. Sie können also genau die Teile der Weiterbildung wählen, mit denen Sie Ihre Lücken schließen können. Dadurch sind die Maßnahmen auch kostengünstiger.

Sie können eine Weiterbildungsförderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. dieses erhalten, also in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben oder wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten.

Rechtsanspruch

Einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Trainingsmaßnahme haben Sie allerdings nicht. Sie können nur hoffen, dass man Ihnen diese Maßnahme gewährt und entsprechende Überzeugungsarbeit leisten.