Neben dem Training gibt es dann bei der Arbeitsagentur die “echten” Weiterbildungsmaßnahmen, die laut SGB so genannte “Förderung der beruflichen Weiterbildung”. Die exiastiert zwar offiziell schon lange nicht mehr, wird aber im internenen Sprachgebrauch der Arbeitsagentur weiter verwendet.

- Wie ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung gesetzlich geregelt?
- Man unterscheidet bei der Arbeitsagentur also drei Abteilungen:
- Dauer
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Wie ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung gesetzlich geregelt?
Obwohl die Aufteilung in Umschulung, Fortbildung und Berufsanpassung bereits 1997 mit dem Übergang zum dritten Sozialgesetzbuch offiziell aufgehoben wurde, existiert Sie vielerorts im internen Sprachgebrauch der Bundesagentur für Arbeit noch weiter – die Arbeitsberater von damals haben sich eben noch nicht allerorten an die neue Begrifflichkeit gewöhnt.
Außerdem finden Sie die Bezeichnungen häufig auch in offiziellen Broschüren der Arbeitsagentur. Und schließlich ist die Aufteilung nützlich, um die Förderung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten, die unter der Förderung der beruflichen Weiterbildung zusammenfallen, zu verdeutlichen.
Man unterscheidet bei der Arbeitsagentur also drei Abteilungen:
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- Bei einer Umschulung lernen Sie eine Beruf ganz neu, es handelt sich also um eine Art zweite Ausbildung. Umschulungen werden dann gefördert, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil es an Ihrem Wohnort keine Stelle mehr gibt, Sie aber aus familiären Gründen nicht wegziehen können) und wenn Sie nach der Umschulung deutlich mehr Chancen haben, einen Job finden. Wenn Sie Dachdecker sind und der Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie wegen Rückenproblemen nicht mehr arbeiten können, haben Sie gute Aussichten. Diese verbessern sich noch, wenn Sie Vorkenntnisse haben, auf denen die Umschulung aufbauen kann – denn dann wird die Umschulung kürzer und billiger. So etwa bei einem Drogisten, der zum Chemielaborant umschulen will, weil er dann in einem bestimmten Chemieunternehmen arbeiten kann.
- Eine Fortbildung ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Ausbildung keinen Job mehr finden und sich deswegen auf der Grundlage Ihrer momentanen Fähigkeiten weiterbilden müssen bzw. wollen (im Gegensatz zur Umschulung, die eine komplette Neuorientierung darstellt). Dazu gehört der Kaufmann, der seinen Betriebswirt machen möchte ebenso wie der Handwerksgeselle, der seine Meisterprüfung ablegen möchte. Aber auch der Hilfsarbeiter ohne Berufsabschluss, der selbigen nachholen will, kann dazu eine Fortbildung beantragen.
- Wenn Sie hingegen mehrere Jahre nicht mehr gearbeitet haben, etwa weil Sie sich um die Familie gekümmert haben, werden Sie als Berufsrückkehrer bezeichnet und können eine Berufsanpassung bekommen, mit der Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auf den neuesten Stand des Berufsalltags gebracht werden sollen – schließlich hat sich viel verändert! Die Buchhalterin etwa, die sich 15 Jahre lang der Kindererziehung gewidmet hat, muss nun erst den Umgang mit der aktuellsten Software lernen, währen Sie ihr Fachwissen weiter nutzen kann. Auch wenn man bei der Arbeitsagentur weiterhin gesondert von Berufsanpassung spricht, gibt es keine besondere Förderung von Zielgruppen wie Berufsrückkehrerinnen mehr. Diese werden im Rahmen der “arbeitsmarktlichen Notwendigkeit” berücksichtigt, d. h. wenn Sie wie alle eine konkrete Möglichkeit haben, wieder einzusteigen und dafür eine Weiterbildung brauchen.
Dauer
Die Dauer solcher Lehrgänge ist sehr unterschiedlich und reicht von einer Woche bis zu zwei Jahren. Es kommt darauf an, was vermittelt werden soll. Da jeder Teilnehmer andere Vorkenntnisse mitbringt, auf denen die Weiterbildung aufbauen soll, arbeiten viele Bildungsträger mittlerweile nicht mehr mit einem kompletten Lehrgang, sondern mit “Modulen”, in die man je nach Vorwissen Ein- und Aussteigen kann. Sie können also genau die Teile der Weiterbildung wählen, mit denen Sie Ihre Lücken schließen können. Dadurch sind die Maßnahmen auch kostengünstiger.
Sie können eine Weiterbildungsförderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. dieses erhalten, also in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben oder wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten.
Rechtsanspruch
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Einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Trainingsmaßnahme haben Sie allerdings nicht. Sie können nur hoffen, dass man Ihnen diese Maßnahme gewährt und entsprechende Überzeugungsarbeit leisten.
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