Gerade Geschäftsreisende, die häufig fliegen, müssen sich immer wieder mit Flugausfällen, Verspätungen und langen Wartezeiten herumschlagen. Doch oft sind Schadensersatzansprüche möglich.

Fluggastrechte auf Geschäftsreisen: Ihr Anspruch auf Schadensersatz für verspätete & annullierte Flüge

Ausfälle auf Geschäftsreisen: Nicht einfach hinnehmen

Werden Geschäft-Reisende auf dem Weg zu wichtigen Terminen von ihrer Fluggesellschaft im Stich gelassen, hat dies meist weitreichende Folgen. Ob stundenlanges Warten am Flughafen oder in einem stehenden Flugzeug auf dem Rollfeld, ewige Verzögerungen beim Boarding oder die wachsende Unsicherheit aufgrund der mangelnden Kommunikation vor Ort – Verspätungen, Ausfälle und Airport-Chaos sind nie ein Spaziergang. Für die betroffenen Kunden sind solche Zwischenfälle immer ein Desaster.

Reisende müssen das aber nicht einfach hinnehmen. Denn glücklicherweise haben Passagiere bei einem Flugausfall umfassende Rechte. In vielen Fällen haben Fluggäste bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten oder eine Erstattung der Ticketkosten für den ausgefallenen Flug sowie auf Versorgungsleistungen am Flughafen.

Schadensersatz-Ansprüche richtig einfordern

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Trotzdem wissen noch immer viele Reisende nicht, dass sie überhaupt einen Schadensersatz fordern können, wenn sie unverschuldet verspätet ankommen oder ihre Reise komplett ausfällt. Es ist wichtig zu wissen, auf welche Art von Entschädigung Sie Anspruch haben, bevor Sie einen Anspruch überhaupt geltend machen können.

Hierbei helfen juristische Dienstleister wie http://www.flugrecht.de weiter: Sie bieten kostenlose Informationen und Beratung und setzten die Ansprüche der Passagiere gegenüber den Fluggesellschaften durch. Dazu bündeln sie Ausgleichsansprüche und übergeben diese an erfahrene und spezialisierte Anwälte für Reiserecht. Kunden müssen dabei nicht in Vorleistung gehen: In der Regel übernehmen die Dienstleister alle Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten und verlangen keine Bearbeitungsgebühren, sondern ein rein erfolgsbasiertes Honorar der tatsächlich geleisteten Ausgleichszahlung.

Warum überhaupt Entschädigungsansprüche geltend machen?

Gründe für Schadensersatzforderungen gibt es einige. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Wenn Sie von einem Flug gestrichen werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Und wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf Erstattung durch die Fluggesellschaft. Wenn Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen, können Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht, wenn Ihre Reisepläne durchkreuzt werden.

Gerade in Deutschland gibt es zahlreiche Arbeitskämpfe – von Warnstreiks an einzelnen Flughäfen bis hin zu deutschlandweiten Streiks ganzer Airlines. Doch auch in beliebten Urlaubs-Ländern wie Frankreich, Italien, Griechenland kommt es immer wieder zu Arbeitsniederlegungen durch Fluglotsen oder Piloten, bei denen Flughäfen oder sogar der gesamte Flugraum gesperrt werden. Dazu kommen krankheitsbedingte Ausfälle und Mangel an Abfertigungspersonal, z.B. in der Security, die dazu führen können, dass Fluggäste ihren geplanten Flug gar nicht erst erreichen.

Ein weiteres häufiges Problem ist, dass die Fluggesellschaften ihre Flüge ständig überbuchen. Sie tun dies, weil sie wissen, dass einige Passagiere ihre Flüge stornieren oder nicht antreten werden. Das ist zwar frustrierend, aber es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen, falls Sie jemals von einem überbuchten Flug betroffen sein sollten.

Wie ist die Rechtslage bei Flugausfällen und Co?

Nach der EU-Fluggastrichtlinie. sind Fluggesellschaften, die Flüge zwischen EU-Ländern durchführen, verpflichtet, Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung zu zahlen. Was bedeutet das im Einzelnen?

Fluggesellschaft muss in der EU sein

Die Fluggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben, die Annullierung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, und die Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Reisedatum beantragt werden.

Außerdem muss die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich sein, der Passagier muss rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben und der Flug muss entweder in der EU starten oder landen.

Bei Verspätungen kommt es auch auf die Anzahl der Stunden an

Die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, jedem Passagier, der sich um drei Stunden oder mehr verspätet, Mahlzeiten und Getränke anzubieten, es sei denn, die Passagiere erscheinen nicht rechtzeitig. Sie sind auch verpflichtet, für eine Unterkunft zu sorgen, wenn die Passagiere nicht innerhalb von 24 Stunden auf einen geeigneten Flug umgebucht werden können.

Bei Verspätungen von mehr als 8 Stunden sollten Fluggäste von den Fluggesellschaften eine Entschädigung erhalten, ebenso wie bei Annullierungen. Wenn ein Fluggast die Verspätung allerdings selbst verursacht hat, ist die Fluggesellschaft nicht gesetzlich zur Entschädigung verpflichtet, kann sich jedoch dafür entscheiden, den Fluggast freiwillig zu entschädigen.

Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor?

Wenn die Annullierung des Fluges durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, z.B. durch die direkten Folgen der Corona-Pandemie, gibt es keine Entschädigung. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen auch Streiks bei der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter, Flughafen- und Luftraumsperrungen, Grenzschließungen oder Naturkatastrophen.

Die Fluggäste haben jedoch Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In dem Fall, dass ein Flug gestrichen wird, muss die Fluggesellschaft den Nachweis für außergewöhnliche Umstände erbringen.


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