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Von Susanne Beckmann (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 16.05.2023 • Zuerst veröffentlicht am 25.02.2016 • Bisher 4568 Leser, 1226 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Immer wieder nutzen Unternehmen die Gelegenheit, um den Mitarbeitern mit einem Geschenk für die geleistete Arbeit des vergangenen Jahres Danke zu sagen. Doch dabei gibt es bestimmte Regeln zu beachten.
Auch Kollegen beschenken sich gerne gegenseitig und symbolisieren damit die gute Zusammenarbeit. Ebenso versenden Betriebe “Kleine Aufmerksamkeiten” an Ihre Kunden, um sich für die Aufträge zu bedanken und den Geschäftskontakt zu erhalten.
Doch aufgepasst, hier lauern nicht nur Fettnäpfchen, sondern die Gefahr der Bestechung. Was ist für ein gelungenes Geschenk im beruflichen Kontakt zu beachten?
Für die Auswahl eines Geschenks an Kollegen ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn sonst kann das gut gemeinte Geschenk auch falsch interpretiert werden.
Beschenkt ein Mitarbeiter seinen Chef, ohne selbst ein Geschenk zu bekommen, kann das schnell als Anbiederung verstanden werden. Hier ist also Vorsicht geboten. Anders verhält es sich, wenn sich Kollegen zusammenschließen und ein Gemeinschaftsgeschenk überreichen.
Bedenkt der Chef die Mitarbeiter mit einer Gratifikation oder einem Sachgeschenk, ist es kein Muss, dass sich die Mitarbeiter revanchieren. Hier kommt es einerseits auf die Unternehmensgröße bzw. auf die Größe und Zusammenarbeit der Abteilung an und andererseits darauf, wie es allgemein in der Firma üblich ist mit Weihnachtsgeschenken umzugehen. Allerdings ist die steuerliche Behandlung von Geschenken zu beachten.
Immer wieder kommen in verschiedenen Abteilungen der Unternehmen Geschenke von Lieferanten und Kunden an. Oft geht es dabei nicht nur um eine Flasche Wein, sondern zum Beispiel um Einladungen in eine VIP Lounge von Veranstaltungen.
Solche gut gemeinten “Gaben” sind heute nicht mehr in jedem Unternehmen gern gesehen, sondern sogar verboten. Gerade große Betriebe haben sich Verhaltensrichtlinien, sogenannte “Codes of Conducts” oder “Compliance-Regeln” auferlegt, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten.
Darum landen oftmals die Geschenke nicht bei der entsprechenden Person, sondern in einer betrieblichen Tombola. Wichtig ist vor allem, sich an diese, vom unternehmen vorgegebenen Regeln zu halten. Allgemein gilt:
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Susanne Beckmann ist ausgebildete Trainerin für Stil und Etikette. In Seminaren und Vorträgen zeigt sie die aktuellen Trends und Entwicklungen auf, damit Auszubildende, Mitarbeiter und Führungskräfte mehr Erfolg im Umgang mit anderen Menschen haben können. Alle Texte von Susanne Beckmann.
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