Wer rastet, der rostet: Wer die Karriereleiter erklimmen will, kommt an Weiterbildungen nicht vorbei. Die können teuer sein. Doch der Staat bietet diverse Fördermöglichkeiten.

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Sind Weiterbildungen zu teuer?

Weiterbildung – ja gerne. Doch der Schrecken fährt interessierten dann gleich in die Glieder, wenn es um den Preis geht: “Zu teuer”, denken sich viele Weiterbildungsinteressierte bei einem Blick auf die Kosten. Da liegt es nahe, den Gedanken an eine Fortbildung zu verwerfen.

Es lohnt sich allerdings ein zweiter Gedanke daran: Schließlich unterstützt der Staat berufliche Weiterbildungen mit zahlreichen Förderprogrammen.

Welche Fördertöpfe eignen sich für welche Weiterbildung?

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Aber aufgepasst: Vielfältigkeit ist bei den Fördermöglichkeiten zwar Trumpf, Überschaubarkeit jedoch weniger. Sind die Fördervoraussetzungen gegeben, lässt sich mit der Finanzspritze des Bundes viel Geld sparen.

7 Fördermöglichkeiten vom Bund

Das Zurechtfinden im Förderdschungel ist nicht leicht. Eine Übersicht, was es mit den einzelnen Fördertöpfen auf sich hat und wer davon profitiert.

  1. Bildungsgutschein – vor allem bei Umschulungen sehr beliebt: Droht die Arbeitslosigkeit? Oder liegt diese bereits vor? Fehlt ein Berufsabschluss? Wer in diesen Fällen eine Weiterbildung macht, kann von einem Bildungsgutschein profitieren. Stellt die jeweils für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus, übernimmt der Bund die vollen Kosten für die Weiterbildung – vorausgesetzt der Gutschein mit dem vereinbarten Bildungsziel wird innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellen eingelöst. Es können sogar die Fahrtkosten zum Seminarort sowie die Verpflegungs- und Unterkunftskosten übernommen werden.
  2. Prämiengutschein – ideal für junge Arbeitnehmer: Mit dem Prämiengutschein werden Fortbildungen, die bis zu 1.000 Euro kosten, mit maximal 500 Euro unterstützt. Er ist Teil des Programms Bildungsprämie. Drei Fördervoraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen. Zum einen dürfen sie höchstens 25 Jahre alt sein, müssen mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten oder alternativ in Eltern- oder Pflegezeit sein. Außerdem darf die Grenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen nicht über 20.000 Euro liegen.
  3. Spargutschein – früh von VL profitieren: Sparen zahlt sich aus: Wer ein Sparguthaben von vermögenswirksamen Leistungen (VL) angespart hat, kann vom Spargutschein, der ebenfalls Teil der Bildungsprämie ist, Gebrauch machen: Er ermöglicht es, vor Ablauf der Sperrfrist Geld des Guthabens zur Finanzierung von länger andauernden und häufig kostenintensiveren Weiterbildungen zu entnehmen. Die Zulage bleibt erhalten. Außerdem kann der Spargutschein auch gleichzeitig mit dem Prämiengutschein genutzt werden.
  4. Aufstiegs-Bafög – für kostenintensive Aufstiegsfortbildungen: Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, erhält, wer eine Aufstiegsfortbildung macht und einen Abschluss etwa zum Techniker, Meister, Betriebs- oder Fachwirt anstrebt. Voraussetzung: Mindestens 400 Unterrichtsstunden muss die Fortbildung umfassen. 40 Prozent der Kurs- und Prüfungskosten von bis zu 15.000 Euro übernimmt der Staat. Besteht der Weiterbildungsteilnehmer die Prüfung, muss er nur 60 Prozent des auf die Gebühren entfallenden Restdarlehens zurückzahlen.
  5. Aufstiegsstipendium – weiterentwickeln durch Erststudium: Ausbildung? Check! Jetzt geht es in die nächste Runde: sich als Fachkraft mit einem Studium beruflich weiterzuentwickeln. Wer sich für ein Vollzeitstudium entscheidet, erhält unabhängig vom Einkommen monatlich bis zu 815 Euro. Einmalig 2.400 Euro im Jahr bekommt, wer berufsbegleitend studiert. Es gibt jedoch verschiedene Voraussetzungen, die notwendig sind, um ein Aufstiegsstipendium zu erhalten, zum Beispiel einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser in der Abschlussprüfung der Ausbildung.
  6. Weiterbildungsstipendium – optimal für junge Fachkräfte: Wer eine berufliche Weiterbildung, entweder fachbezogen wie etwa zum Fachwirt oder fachübergreifend zum Beispiel in Form eines Sprachkurses, absolviert und unter 25 Jahre alt ist, profitiert von diesem Stipendium. Bedingung ist jedoch, dass der angehende Stipendiat besondere Leistungen im Beruf oder in der Ausbildung erbracht hat. Für die Weiterbildung gibt der Staat eine Finanzspritze von auf drei Jahre verteilt maximal 7.200 Euro,  sofern der Weiterbildungsteilnehmer zehn Prozent der Fortbildung selbst übernimmt.
  7. WeGeBau – für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer: Das Programm “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen” (WeGeBau) zielt auf die Förderung ungelernter Beschäftigter sowie Angestellter in kleinen und mitteren Unternehmen ab. Sie werden auf unterschiedliche Weise unterstützt: Für 100 Prozent der Lehrgangskosten kommt der Staat bei Geringqualifizierten auf, vorausgesetzt die Fortbildung geht mit einem Berufsabschluss einher. Ältere Beschäftige werden durch die Übernahme von 75 Prozent der Lehrgangskosten gefördert, wenn die Schulungszeit zumindest teilweise in die Arbeitszeit fällt. Maximal 50 Prozent der Weiterbildungskosten trägt der Staat in allen anderen Fällen, sofern der Arbeitgeber mindestens für die Hälfte der Kosten aufkommt.


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