eMail- und Newsletter-Marketing liegen voll im Trend. Doch gerade rechtlich und auch in der Ansprache von Kunden gibt es einige Fallstricke zu beachten, damit Unternehmen keine Abmahnung kassieren. 3 X 3 Tipps.

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Vorsicht, es kann teuer werden

Dass unerwünschtes eMail-Marketing, also das Versenden von eMails, ohne dass der Empfänger dazu vorher sein Einverständnis gegeben hat, verboten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Und das geht weiter als so mancher denkt.

Denn was viele nicht wissen: Auch für die Aufforderung, eine eMail oder einen Newsletter weiter zu versenden, können Sie abgemahnt werden.

Denn sobald Sie also unter die eMail so etwas wie “Einem Freund weiterempfehlen” anhängen, kann es sein, dass Sie tief in die Tasche greifen müssen.

3 Tipps für eMail-Marketing ohne Abmahnung

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Daher hier ein kleiner Leitfaden, wie Sie Ihre Kunden dazu auffordern können, Ihre eMails weiterzuversenden – ohne dass Sie die hohen kosten einer Abmahnung fürchten müssen:

  1. Hoffen Sie nicht auf milde Richter. Manche Richer nehmen den Urheber einer entsprechenden eMail-Weiterleitungsfunktion in Haftung, andere nicht – sich darauf zu verlassen, einen milden Richter zu bekommen ist ein unnötiges Risiko.
  2. Besser: Erleichtern Sie es Ihrem Empfänger, Produkte von Ihrer Website an andere weiterzuempfehlen oder einen direkten Link von Ihrer Website zu kopieren und per Email zu versenden. Diese Art von Email-Marketing ist erlaubt. Dadurch versendet der Empfehler seine Tipps auf eigene Verantwortung – und Sie sind aus dem Schneider.
  3. Achten Sie aber darauf, dass bei der unter beschriebenen Methode der Empfehler aber nicht dazu verleitet wird, eine Email mit werblichem Inhalt zu versenden – denn dann verliert die Empfehlung ihren freundschaftlichen Charakter und wird rechtlich wieder als unerwünschte Werbung eingestuft – und schon sind Sie wieder in der Verantwortung.

3 Tipps für eMail-Marketing zu besonderen Anlässen

Besondere Anlässe gibt es genug: Firmenjubiläre, Geburtstage, Weihnachten. Alles gute Gelegenheiten, sich mit eMails bei Kunden und Auftraggebern ins Gedächtnis zu bringen. Denn diese Art des Erinnerungs-Marketings bietet gleich mehrere Vorteile:

  1. Der Kunde / Auftraggeber freut sich, dass Sie an ihn denken. Diese Freude verstärkt das gegenseitige Vertrauen. In der heutigen Wirtschaft, in der das Alleinstellungsmerkmal eines Unternehmens vor allem durch den persönlichen Einsatz und die Beziehungen der Mitarbeiter bestimmt wird, ist das bares Geld wert.
  2. Langfristig schafft das so eine höhere Kundenbindung als wenn Sie Ihre Kunden ständig mit neuesten Informationen über Ihr Unternehmen zumüllen, die der Kunde aber doch nicht braucht.
  3. Weihnachts-Emails gelten nicht als unerwünschte Werbung – zumindest sofern Sie keine Expliziten Werbebotschaften erhalten. Sie brauchen also keine Angst vor Abmahnung zu haben.

3 Tipps zur Gestaltung von eMails

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Um aber auch wirklich von diesen Vorteilen zu profitieren, sollten Sie beim Versenden der eMails einige Grundsätze beachten, damit diese auch wirklich so ankommen, wie Sie das intendiert haben.

  1. Verzichten Sie bei der eMail auf übergroße Anhänge – das nervt die Empfänger nur, statt zu erfreuen.
  2. Auch wenn eine persönliche Ansprache immer besser ist: Werden Sie trotzdem nicht zu persönlich und vertrauenseelig – es ist immer noch eine Business-Email und der Stil sollte entsprechend gewählt werden.
  3. Schreiben Sie keine Massenmails – auch wenn Sie sehr viele Kunden anschreiben, sollten Sie sich dennoch die Mühe machen, jedem eine einzelne Email zu senden, in der er der alleinige Empfänger ist. Sie können den Wortlaut der eMail zwar kopieren, aber sollten in jeder neuen eMail den Empfänger wieder neu persönlich ansprechen. Damit es hier nicht zu Patzern kommt, ist Geduld gefragt.


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