Fall 1: Erstausbildung
Die erste Ausbildung war unbedingt Voraussetzung für den Master. Die bisherige Ausbildung hat Ihnen erst die Aufnahme des Masterstudiengangs ermöglicht. Ein Master kann dabei zwar eigenständig sein, muss aber in der selben Richtung weiterführen wie Ihre bisherige Ausbildung.
BAföG bekommen Sie daher für einen Master an einer Universität, der auf einem Fachabitur und einem Fachhochschulabschluss aufbaut. BAföG bekommen Sie hingegen nicht, wenn Sie nach dem Abitur ein Fachhochschulstudium beginnen und dann einen Master anschließen wollen – denn dann argumentiert das BAföG-Amt, dass Sie gleicht hätten an der Universität studieren müssen.
Fall 2: Master als Vertiefungsstudiengang
Ihre weitere Ausbildung vertieft in nicht mehr als vier Semestern fachlich ein Hochschulstudium mit der selben inhaltlichen Ausrichtung. Allerdings müssen Sie das vorherige Studium höchstens ein Jahr vor Ablauf der Förderungshöchstdauer beendet haben.
Tipp: Text als PDF (bitte Anleitung lesen!) herunterladen oder für wenig mehr Buch zum Thema mit Rabatt bzw. eKurs buchen. Aktionen oder News per Newsletter!
Fall 3: Master als Voraussetzung für die Berufsausübung
Sie benötigen den Master, um das Recht zu erwerben, Ihren angestrebten Beruf auszuüben. wenn sie eine Hochschulausbildung oder eine dieser nach Landesrecht gleichgestellte Ausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist.
Erforderlich ist die weitere Ausbildung, wenn der Auszubildende nach dem von ihm erreichten Ausbildungsstand den Zugang zu dem Beruf nur durch sie erreichen kann. Dies ist der Fall, wenn in Rechtsvorschriften für die Berufsausübung zwei berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildungen vorausgesetzt werden.
Wann ist der Master zur Berufsausübung notwendig?
Darüber hinaus kann sich die Erforderlichkeit der weiteren Ausbildung auch aus einer tatsächlichen Einstellungspraxis von Behörden oder privaten Arbeitgebern ergeben, wenn in der Praxis faktisch lediglich Bewerber mit zwei abgeschlossenen Berufsausbildungen in einem bestimmten Beruf übernommen werden.
Es muss sich dabei allerdings um eine generelle oder zumindest weit verbreitete Einstellungspraxis handeln. Da für die Beurteilung der Frage, ob Sie einen bestimmten Beruf anstreben, Ihre schriftliche Erklärung, die Sie dem BAföG-Antrag beifügen sollten, maßgeblich ist, bietet Ihnen das Gesetz hier einen gewissen Handlungsspielraum: Legen Sie dem BAföG-Antrag auch Informationen über den aktuellen Arbeitsmarkt in dem von Ihnen angestrebten Beruf bei.
Achtung: Kein Grund für eine geförderte weitere Ausbildung
Eine plötzliche Verschlechterung der Berufsausaussichten in dem von Ihnen mit Ihrer ersten Ausbildung angestrebten Beruf wird nach dem BAföG nicht anerkannt. Auch die bloße Verbesserung der Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten durch eine Kombination mehrerer Ausbildungen unter dem Gesichtspunkt der Spezialisierung wird als Grund nicht anerkannt.
Tipp: Text als PDF (bitte Anleitung lesen!) herunterladen oder für wenig mehr Buch zum Thema mit Rabatt bzw. eKurs buchen. Aktionen oder News per Newsletter!
Beispiele für solche nicht anerkannten Fälle sind etwa eine Spezialisierung zum Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg, Schulpsychologen, eine Zusatzausbildung für das Lehramt an Berufsschulen nach einem Fachhochschulabschluss, eine Zusatzausbildung nach der Ersten Lehrerprüfung für das Lehramt an Sonderschulen oder Studium der Volkswirtschaft und der Rechtswissenschaft mit dem Berufsziel “Wirtschaftsjurist”.
Hier ist nicht die allgemein gültige Einstellungspraxis entscheidend sondern nur die persönliche Verbesserung der Berufsaussichten!
Fall 4: Erste Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg oder an einer (Berufs)Fachschule als Voraussetzung für den Master
Die erste Ausbildung wurde auf dem zweiten Bildungsweg an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule erworben, bzw. diese Ausbildung hat die zweite Ausbildung erst ermöglicht (z. B. Hochschulstudium nach dem Erwerb des Abiturs am Abendgymnasium).
Fall 5: Krankheit oder Behinderung
Besondere Umstände zwingen Sie praktisch dazu, einen Master oder MBA zu machen. Die besonderen Umstände liegen auch vor, wenn ein unabweisbarer Grund der Ausübung des Berufs entgegensteht, zu dem die frühere Ausbildung qualifiziert hat (z.B. Krankheit oder Behinderung),
Fall 6: Sonderstatus
Sie haben einen Sonderstatus und benötigen einen Master, um die im Heimatland erworbene Ausbildung anerkennen zu lassen. Sie bekommen BAföG nach §7,2 als Heimatloser, Flüchtling, Aussiedler, Spätaussiedler oder Asylberechtigter ( BAföG § 8) – dies gilt auch, wenn Ihr Ehegatte diesen Status innehat (§ 8,1 Satz 7).
Tipp: Text als PDF (bitte Anleitung lesen!) herunterladen oder für wenig mehr Buch zum Thema mit Rabatt bzw. eKurs buchen. Aktionen oder News per Newsletter!
Die Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie einen Master zu Anerkennung Ihres im Aussiedlungsland/Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses benötigen, etwa weil Sie Ihre bisherige Ausbildung so nicht verwerten können.
Fall 7: Besondere Umstände
Sie bekommen BAföG für einen Master, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern
Diese Bestimmung wird als Ausnahme- und Härteregelung eng ausgelegt; sie hat nicht die Funktion eines generellen Auffangtatbestandes für Fälle, die von BAföG § 7,2 Satz 1 nicht erfasst werden. Die besonderen Umstände des Einzelfalls liegen nur vor, wenn das angestrebte Ausbildungsziel oder sonstige besondere Umstände bzw. wichtige Gründe die weitere Ausbildung erfordern.
In der Regel bedeutet das, dass Sie nachweisen müssen, dass das angestrebte Ausbildungsziel objektiv nicht auf eine andere Weise erreicht werden kann.
Tipp: Text als PDF (bitte Anleitung lesen!) herunterladen oder für wenig mehr Buch zum Thema mit Rabatt bzw. eKurs buchen. Aktionen oder News per Newsletter!
Mehr Wissen - PDF-Download, eKurs on Demand oder persönliche Beratung
Offline-Download: Diesen Text als PDF herunterladen – Nutzungsrechte nachlesen. Da wir den Titel dieses Textes aus Datenschutzgründen nicht automatisch übermitteln: Beim im Kauf unter "Interessen" den Titel eintragen, falls Support nötig ist. Nach dem Kauf Text ausschließlich unter dieser URL herunterladen (bitte abspeichern). Oder für wenig mehr direkt ganzes Buch oder eKurs mit diesem Text kaufen, dazu weiterlesen.
3,99 €Jetzt buchen
Ihr eKurs on Demand: Wählen Sie Ihren persönlichen eKurs zu diesem oder einem anderen Wunschthema. Als PDF-Download. Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion. Bitte unter "Interessen" den Titel eintragen. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs inklusive Betreuung und Zertifikat – alle weiteren Informationen!
19,99 €Jetzt buchen
Berater-Pakete: Sie wollen Ihre Reichweite erhöhen oder als Arbeitgeber Bewerber ansprechen? Für diese und weitere Themen bieten wir spezielle Berater-Pakete (Übersicht) – zum Beispiel ein persönliches Telefonat (Preis gilt pro Stunde).
179,99 €Jetzt buchen
Sie wollen hier kommentieren? Bitte die Debatten-Regeln einhalten, Beiträge müssen freigeschaltet werden. Ihre eMail-Adresse bleibt geheim. Mehr Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und wie Sie dieser widersprechen können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hey, tolle Präsentation des Themas. Das einzige was nervt, auch beim Kommentieren ist dieses dämliche Popup. Wie kann man das abstellen?
[…] Darlehen für ein Aufbaustudium: Welcher Fall muss vorliegen? […]