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Offenlegung & Urheberrechte: Bildrechte mit freundlicher Genehmigung von Personal im Fokus. Der Artikel erschien zunächst im Verlag für die Deutsche Wirtschaft.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 27.09.2024 • Zuerst veröffentlicht am 27.08.2013 • Bisher 4823 Leser, 1135 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Wie Mitarbeiter private Endgeräte Ihrer Arbeitnehmer rechtssicher im Betrieb einsetzen ist ein Thema, das immer noch viele Fragen aufwirft – gerade für Personalabteilungen.
Dabei klingt der aktuelle Trend „Bring your own Device“, kurz BYOD, so einfach und logisch: Mitarbeiter bekommen kein Diensthandy mehr, sondern nutzen Ihre eigenen Smartphones, Notebooks und Tablets auch bei der Arbeit.
Die haben sie ja ohnehin dabei, ohne dass Arbeitgeber es verhindern können. Consumerization wird BYOD daher auch genannt.
Laut einer Umfrage des IT–Unternehmens Citrix Systems haben bereits 31 Prozent der befragten Firmen weltweit Bring-your-own-Device-Richtlinien, mit denen sie regeln, wie Mitarbeiter eigene Endgeräte auch beruflich nutzen können. Weitere 37 Prozent planen eine Umsetzung in den nächsten zwei Jahren.
Das ist nicht nur für die Unternehmen auf den ersten Blick billiger, auch die Mitarbeiter freuen sich – und sollen angeblich sogar besser arbeiten.
Eine mehrjährige Studie, die TNS Global Research im Auftrag von Dell und Intel durchführte zeigt, dass Wahlfreiheit bei der Technologie die Produktivität der Mitarbeiter erhöht, weil die Mitarbeiter sich bewusster, freier und flexibler auf ihre Bedürfnisse angepasst für ein Endgerät entscheiden.
Doch Vorsicht ist geboten, Consumerisation wirft eine Reihe von technischen und rechtlichen Fragen auf: Vor allem muss auf den Endgeräten Beruf und Privates strikt getrennt werden.
Werden etwa berufliche Daten mit privaten Kontakten, Kalendern oder Clouddiensten synchronisiert,sind die Firmen-Daten in Gefahr, umgekehrt stellen privat genutzte Anwendungen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für das IT-System des Unternehmens dar. Für dieses Problem bieten sich verschiedene technische Lösungen an:
So kann man auf den Geräten eine Anwendung installieren, die einen verschlüsselten Datencontainer mit allen dienstlichen Daten und Zugängen verwaltet. Das Frauenhofer Institut hat mit BizzTrust eine solche Software entwickelt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Firmendaten auch bei der
Verarbeitung auf den Servern des Unternehmens zu lassen. Allerdings ist dann immer eine funktionierende Internetverbindung notwendig, die in ländlichen Gebieten oder im Ausland nicht garantiert werden kann. Sicher ist es, unterschiedliche virtuelle Maschinen zu installieren.
Das erfordert jedoch tiefe Eingriffe in das Betriebssystem, die die Herstellergarantie erlöschen lassen und spezielle Treiber erfordern, die nicht für alle Geräte verfügbar sind. Neuere Smartphones schließlich haben die Lösung bereit an Bord: Hier kann man einfach zwischen verschiedenen Nutzerprofilen wechseln.
Kein Zweifel, Consumerisation ist ein zukunftsweisender Trend, den Unternehmen beachten sollten. Ein Fehler wäre es allerdings, ihn als reine Kostensparmaßnahme zu sehen: Arbeitgeber, die BYOD-Richtlinien einführen wollen, sollten sich ausführlich auch mit den Nachteilen befassen und unterschiedliche technische Lösungen prüfen. Denn Datenverlust kann teuer werden.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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