Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Sie BAföG bekommen. Denn das BAföG wird immer nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt – eben den Bewilligungszeitraum. Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Folgeantrag zu stellen, wenn eine Unterbrechung der Zahlungen verhindert werden soll.

bafög

Wie wird der Bewilligungszeitraum festgesetzt?

Üblicherweise wird der Bewilligungszeitraum vom Amt auf 12 Monate festgesetzt. Das ist immer dann der Fall, wenn man den Antrag rechtzeitig zu Beginn des Studiums (oder der Ausbildung) gestellt hat.

Sonst wird der Bewilligungszeitraum so gewählt, dass er mit einem Semester bzw. Schulhalbjahr endet.

Wann beginnt der Bewilligungszeitraum?

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Der Bewilligungszeitraum wird auch dann verkürzt, wenn sich die Förderungsart nach kürzerer Zeit als 12 Monaten ändert: Das ist vor allem mit Ablauf der Förderungshöchstdauer der Fall. Danach kann man nur noch ein verzinstes Bankdarlehen erhalten.

Der Beginn des Bewilligungszeitraum ist der Antragsmonat. Damit haben Sie selbst Einfluss auf den Beginn des Bewilligungszeitraum dadurch dass Sie den Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt stellen.

Späterer Zeitpunkt des Bewilligungszeitraums

Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie selbst einen späteren Beginn des Bewilligungszeitraum im Antrag bestimmen.

Allerdings muss der Bewilligungszeitraum “zeitnah” zum Antragsmonat beginnen. Eine Verschiebung um zwei (höchstens drei) Monate dürfte aber möglich sein. Auf das Ende des Bewilligungszeitraums können Sie dagegen keinen Einfluss nehmen, diesen legt das BAföG-Amt nach Maßgabe des Gesetzes fest.

Welches Einkommen wird angerechnet?

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Zur Berechnung des BAföG wird Ihr Einkommen aus dem Bewilligungszeitraum herangezogen. Das Einkommen der Eltern wird anders angerechnet.

Bei dieser Berechnung ist nicht der Bewilligungszeitraum, sondern das vorletzte Kalenderjahr maßgebend!

Warum ein Aktualisierungsantrag?

Bei der Berechnung der BAföG-Leistung kann auch das Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehepartners miteinbezogen werden- und zwar das Einkommen, das im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung verdient wurde.

Da dies ungerecht ist, wenn sie die Einkommensverhältnisse der betreffenden Person plötzlich geändert haben (etwas durch Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit), haben Sie die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag zu stellen.

Überlegen Sie sich das aber gut: Wenn das BAföG-Amt den Antrag einmal bewilligt hat, können Sie Ihn nicht wieder rückgängig machen!

Was passiert beim Aktualisierungsantrag?

Beim Aktualisierungsantrag wird nun das voraussichtliche Einkommen während des Bewilligungszeitraum in die Rechnung miteinbezogen. Dieses wiederum können Sie nur schätzen, daher bekommen Sie Ihr BAföG dann auch nur unter Vorbehalt.

Wenn dann endgültig feststeht, wie viel Ihre Eltern/Ihr Ehepartner verdient haben, wird endgültig berechnet, wie viel BAföG Sie hätten bekommen dürfen – und es kann sein, dass Sie noch Nachzahlungen bekommen oder aber zu viel gezahltes BAföG selbst zurückzahlen müssen. Für Schummeleien eignet sich dieser Antrag also auf keinen Fall!

Vorsicht bei falschen Angaben

Vorsicht ist hingegen bei falschen Angaben geboten: Ein BAföG-Antrag ist nicht unkompliziert und Nobody is perfect – Fehler passieren. Aber Achtung: Das kann teuer werden! Wenn Sie aufgrund falscher Angaben (ob diese beabsichtigt oder unbeabsichtigt gemacht wurden, kann hinterher keiner mehr nachvollziehen) zuviel BAföG bekommen haben, sollten Sie dies zurückzahlen und hoffen dass das BAföG-Amt kein Bußgeld verhängt.

In den vergangenen Jahren wurden – und es werden immer noch – zahlreiche Fälle von BAföG-Betrug im ganzen Bundesgebiet aufgedeckt, da das BAföG-Amt seine Daten mit dem Finanzamt abgleicht. Es ist daher dringend davon abzuraten, absichtlich falsche Angaben zu machen, um sich so ein höheres BAföG zu erschwindeln.

Rechtsbeihilfe sinnvoll

Ebenfalls wenig sinnvoll sind in solchen Fällen Rechtsbehelfe, also ein Widerspruch oder eine Klage, gegen das BAföG-Amt: Damit stellt man sich selbst als uneinsichtig dar und kann mit Sicherheit mit einem Bußgeld rechnen.

Wer sich, gerade bei kleineren Vergehen, beugt und seine “Schuld” eingesteht, kann da eher die Hoffnung haben, auf Mitleid von Seiten des BAföG-Amtes zu hoffen – dies ist aber sicher auch vom Sachbearbeiter abhängig. Außerdem ist dem BAföG-Amt eine Änderung der Einkommensverhältnisse sofort mitzuteilen. Das gilt nicht nur beim Überschreiten der entsprechenden Höchstgrenzen.


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