Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll eigentlich für mehr Transparenz und weniger Diskriminierung im Bewerbungsprozess sorgen. Oft ist jedoch das Gegenteil der Fall. Ein Überblick.

- Die Ossi-Diskriminierung
- Bizarre Diskriminierung endet mit Vergleich
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – blanker Schwachsinn?
- Theorie und Praxis des Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Die Angst, sich den Mund zu verbrennen
- Bewerber erfahren nicht, warum sie abgelehnt wurden
- 10 Tipps für die richtige Bewerbungsstrategie
- Top Bücher zum Thema
- Text als PDF lesen
- eKurs on Demand buchen
- Individuelles eBook nach Wunsch
- Corporate Publishing und Beratung
Die Ossi-Diskriminierung
Ein außergewöhnlicher Streitfall vor dem Landgericht Stuttgart sorgte 2010 für Aufsehen in deutschen Personalabteilungen: Eine Bewerberin war nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und hatte daraufhin ein Fensterbauunternehmen wegen Diskriminierung verklagt.
Der Grund: Die Frau aus Ostdeutschland hatte mit der Absage des Arbeitgebers ihre Bewerbungsmappe mit der Post zurückerhalten. Auf den Unterlagen stand in fetter Schrift das Wort “OSSI” geschrieben – daneben prangte ein dickes Minus-Zeichen.
Bizarre Diskriminierung endet mit Vergleich
Das Landgericht Stuttgart urteilte: Der Personaler des Fensterbauers hatte sich den Mund schon halb verbrannt, als er die Herkunft der Bewerberin mit einem Minus auf deren Unterlagen dokumentiert hatte. Der entscheidende Fehler war übrigens nicht die entsprechende Notiz, sondern die Tatsache, dass er sie – offenbar versehentlich – an die Bewerberin auch noch zurückgesandt hatte!
In der Schadensersatzklage aufgrund von Diskriminierung einigten sich die Parteien vor Gericht letztlich mit einem Vergleich. Ungeklärt blieb dabei die Frage – übrigens bis heute –, ob die Tatsache, aus Ostdeutschland zu stammen, schon mit einer eigenständigen Ethnie vergleichbar ist – und damit eben auf “Ossis” das AGG überhaupt angewendet werden kann. Bizarrer geht es wohl nicht.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – blanker Schwachsinn?
Bei der Forderung nach Schadenersatz berief sich der Anwalt der abgelehnten Bewerberin auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – ein Gesetz, das die Arbeit der Personaler und ihren Umgang mit Kandidaten in Vorstellungsgesprächen in den vergangenen Jahren entscheidend verändert hat.
Im Jahr 2006 trat das AGG in Kraft. Zuvor hatte es jahrelang für Diskussionen gesorgt, denn seine Wirkungskraft in der Praxis gilt – um es vorsichtig auszudrücken – als umstritten. Genauer gesagt: Personaler halten das AGG für blanken Schwachsinn. Sie meinen sogar, dass es Bewerbern schadet. Warum?
Theorie und Praxis des Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Blicken wir zunächst in den genauen Wortlaut des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: “Ziel ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
In der Praxis hat das unter anderem zur Folge, dass in Stellenausschreibungen verschwiegen wird, ob man sich eher eine Frau oder einen Mann für den zu besetzenden Job wünscht. Es gibt keine Angaben zum Alter oder dazu, was man körperlich leisten können muss, um einen Job erledigen zu können.
Die Angst, sich den Mund zu verbrennen
Um sich nicht den Mund zu verbrennen, sagen die Arbeitgeber deshalb: “Bei uns haben alle die gleichen Chancen!”. Wir wissen, dass das eine AGG-Notlüge ist. Denn am Ende picken sie sich doch genau jene Bewerber heraus, die sie haben wollen.
Bei der Recherche zu einem Buch verriet mir eine Personalleiterin im Gespräch, dass ihr im Voraus selbstverständlich klar sei: “Diesen Job kann nur eine Frau machen!” oder “Ein Mann wird dieser Unternehmensabteilung gut tun!” Aber öffentlich zugeben würde sie diese Überlegungen nie. Die Entscheidung fällt sie dann aber doch häufig nach Geschlecht oder dem Alter eines Bewerbers.
Bewerber erfahren nicht, warum sie abgelehnt wurden
Und mehr noch: Um den Vorwurf der Diskriminierung und Schadenersatzklagen zu vermeiden, sind Unternehmen deshalb heute vorsichtiger im Umgang mit Bewerbern als noch in früheren Zeiten. Abgelehnte Bewerber erfahren nicht mehr ohne Weiteres, warum sie einen Job nicht bekommen. Kritische Angaben, zum Beispiel zu Behinderungen, müssen von Bewerbern heute nicht vorab geleistet werden.
Wo früher im Vorstellungsgespräch schon mal eine Bemerkung über das Outfit eines Kandidaten üblich war, konzentriert man sich stärker darauf, welche Arbeitsleitung der jeweilige Kandidat zugunsten des Arbeitgebers verlässlich leisten kann.
10 Tipps für die richtige Bewerbungsstrategie
Wie können Bewerber daher wissen, worauf sie beim Bewerben achten und sollen? Und woran liegt es, wenn sie immer wieder Absagen bei der Bewerbung erhalten. 10 Tipps, worauf Sie achten sollten.
- Mehrere Kanäle nutzen: Nutzen Sie nie nur Online-Netzwerke, Stellenanzeigen oder persönliche Kontakte, sondern alle Möglichkeiten der Jobsuche.
- Wunschunternehmen definieren: Machen Sie eine Liste: Wo würden Sie gerne arbeiten? Und warum? Versuchen Sie es dort gezielt mit Initiativbewerbungen.
- Üben Sie Bewerben erst einmal: Fangen Sie nie mit Ihrem Lieblingsunternehmen an, sondern immer mit dem, wo Sie gar nicht arbeiten würden. Dadurch können Sie schon mal Erfahrungen sammeln.
- Bereiten Sie sich vor: Zum Beispiel auf die Frage: “Warum wollen Sie bei uns arbeiten.” Oder darauf das Arbeitgeber Ihr Online-Profil kennen.
- Stellen Sie sich auf das Unternehmen ein: Personaler durchleuchten Ihr Online-Profil? Sammeln Sie Online-Informationen über das Unternehmen!
- Verkaufen Sie sich offensiv: Seien Sie aktiv in Netzwerken, bei Blogs oder Twitter. Wenn Sie bekannt sind, werden Sie weiterempfohlen und gewinnen neue Kontakte. Das verbessert die Chancen zur Jobsuche Eerheblich.
- In der Kürze liegt die Würze: Üben Sie, sich in drei bis fünf Minuten selbst darzustellen. So lange dauert zum Beispiel die Fahrt mit einem Aufzug – und manchmal haben Sie einfach nicht mehr Zeit.
- Bleiben Sie sich selbst treu: Natürlich sollen Sie sich gut darstellen, aber bleiben Sie so, wie Sie sind. Denn Personaler hassen fehlende Authentizität.
- Nehmen Sie Absagen nicht persönlich: Personaler sind auch nur Menschen mit wenig Zeit. Überlegen Sie: Wie würden Sie sich in so einer Situation verhalten?
- Nur keine Hemmungen: Auch wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben: Keine Angst vor der nächsten Bewerbung. Nur wer weitermacht und aktiv bleibt, findet den passenden Job.
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