Entscheidend für die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch der Beruf: Die meisten Versicherer ordnen Antragssteller in vier Berufsgruppen ein. Je höher das Risiko, desto teurer der Beitrag.

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Jeder fünfte Angestellte wird Berufsunfähig

Immer wieder weisen Verbraucherverbände, Versicherungen und Experten daraufhin, dass eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt zählt. Daher stelle ich hier eine ausführliche Artikelserie zum Thema online.

Tatsache ist: Jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Die Hauptursachen dabei sind Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beeinträchtigungen, Krankheiten der Nerven oder Psyche, Tumore und innere Krankheiten.

Häufige Gründe für Berufsunfähigkeit

Die Ursachen sind je nach Berufsgruppe, Alter und Geschlecht unterschiedlich: Bei den unter 39-Jährigen und den Angestellten sind psychische Gründe der häufigste Auslöser. Bei Arbeitern und in Pflegeberufen spielt die körperliche Belastung auf der Arbeit für die Krankheitsartenstatistik eine große Rolle. Sie sind häufig von Skelett-, Muskel- oder Bindegewebserkrankungen betroffen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Anders als viele vermuten spielen Unfälle dabei nur eine untergeordnete Rolle. Eine reine Unfallversicherung ist zwar wesentlich billiger als eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, bietet aber keine ausreichende Absicherung gegen die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Die Verteilung der Ursachen prozentual nach Geschlecht:
Männer:Frauen:
Krankheiten von Skelett/Muskeln/Bindegewebe18,4%17,8%
Krankheiten des Kreislaufsystems14,7%6,3%
Krankheiten des Verdauungssystems/Stoffwechselkrankheiten5,1%3,4%
Krankheiten der Atmungsorgane3,0%2,0%
Neubildungen13,5%15,6%
Krankheiten des Urogenitalsystems1,0%0,9%
psychische Erkrankungen27,6%38,4%
Krankheiten des Nervensystems5,9%6,9%
sonstige Krankheiten10,8%8,7%

Welche Risikogruppen gibt es?

  1. Unter die Berufsgruppe 1 mit niedrigem Risikograd fallen beispielsweise Ärzte, Architekten oder Büroarbeiter.
  2. Zur Gruppe 2, normal, gehören etwa Bankfachleute oder Verkäufer.
  3. In die Berufsgruppe 3 mit erhöhtem Risikograd werden meist Kranken- und Altenpfleger, Gastwirte oder Kranführer eingeordnet.

Als Berufe mit besonders hohem Risiko, Gruppe 4, gelten Betonbauer, Maurer, Maschinenschlosser. Grundsätzlich müssen körperlich Tätige mit höheren Prämien rechnen als Kopfarbeiter.

Einige Berufe werden häufig nur eingeschränkt versichert. Einige Risikogruppen, etwa Handwerker oder Lehrer, haben es schwer, Verträge zu erhalten, die über das 60. Lebensjahr hinaus gehen. Von speziellen Risikogruppen wie Dachdeckern oder Gerüstebauern verlangen die Versicherer zum Teil hohe Risikozuschläge. Fotografen, Fotomodelle, Künstler fallen oft sogar ganz aus dem Versicherungsschutz, weil eine Berufsunfähigkeit nur schwer überprüfbar ist.

Welcher Beruf gehört zu welcher Gruppe?

Welcher Beruf in welche Gruppe gehört, kann jedoch bei den einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich sein. Suchen Sie daher nach einer Versicherung, die Ihren Beruf günstig einstuft. Klären Sie dabei genau, welchen Beruf Sie versichern. Wer unwissentlich den falschen Beruf versichert hat, verstößt gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten kann.

Einige Versicherer schreiben in Ihrem Vertrag fest, dass Sie einen Berufswechsel oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys melden müssen, damit das Risiko dann neu beurteilt werden kann.n

Wenn sich die Lebensumstände ändern

Und auch wenn sich die Lebensumstände ändern (z.B. bei Heirat, Geburt, Einkommenszuwachs oder Immobilienerwerb), verlangen manche Versicherungen eine erneute Gesundheitsprüfung. Das alle kann Beitragserhöhungen oder ungünstigere Bedingungen zur Folge haben.

Eine Unterlassung hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Gute Versicherungsgesellschaften verzichten allerdings auf die Mitteilung über solche Veränderungen. Der Vertrag kann dann trotzdem zu den gleichen Bedingungen weiter geführt werden.

Achtung Selbständige

Selbständige müssen dem Versicherungsunternehmen nachweisen, dass ihre Tätigkeit regelmäßig entsprechende Einnahmen abwirft. Üblicherweise belegen sie das durch ein Durchschnittseinkommen der letzen drei Jahre, denn es ist wichtig, dass keine zu hohe oder zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente versichert wird.

Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, kann zunächst nur eine bestimmte Rentenhöhe versichern, meist zwischen 500 bis 1000 Euro monatlich. Wichtig: Berücksichtigen Sie spätere Gehaltssteigerungen sowie die Wirkung der Inflation, vereinbaren Sie dafür eine so genannte “Dynamik”. Dann steigt mit dem Versicherungsbeitrag auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch an.

Bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz möglichst weiterführen damit Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen haben. Außerdem ist es wegen des höheren Eintrittsalters, bzw. Vorerkrankungen, teurer, eventuell sogar unmöglich, später erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Schreiben Sie fest, dass auf Antrag auch eine zinslose Stundung der Beiträge möglich ist, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Das ist wichtig, wenn Sie zeitweise kein Einkommen haben.

Unabhängiges Rating

Die Firma Morgen und Morgen analysiert und bewertet unabhängig die Bedingungen, Anträge und internen Daten von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Versicherungen, die hier mit fünf Sternen bewertet wurden, erfüllen alle wichtigen Kriterien einer optimalen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Fragen Sie daher gezielt nach entsprechenden Bewertungen, etwa bei Ihrem Berater. Die Ergebnisse werden regelmäßig in der Wirtschaftspresse veröffentlicht. Auch die Stiftung Warentest bewertet regelmäßig Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten

Teilen Sie bei der Antragstellung der Versicherung nicht mit, ob Sie bereits anderswo Anträge gestellt haben, die abgelehnt wurden. Wenn die Versicherung danach fragt, spricht das nicht für sie.

Und: Achten Sie darauf, dass in den Antragsformularen nur nach Krankheiten und Beschwerden gefragt wird, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (bei stationären Klinikaufenthalten nicht länger als zehn Jahre).

§ 41 klären

Klären Sie, ob der Versicherer auf die Anwendung von § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes verzichtet. Dieser würde der Versicherung erlauben, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das Ihnen aber nicht bekannt war und das Sie deshalb nicht angegeben haben.

Wichtig: Schließen Sie Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund aus oder begrenzen Sie dieses Recht zumindest auf maximal fünf Jahre.