Steuerberater sind nützlich für all diejenigen, die Ihre Steuer nicht selbst machen wollen oder können. Aber wie erlernt man diesen Beruf?

Berufsbild! Steuerberater: Spartricks nicht nur für Reiche

Warum passt unsere Steuererklärung nicht einfach auf einen Bierdeckel?

Vor einigen Jahren propagierten findige Politiker die Idee von der Steuererklärung, die nur auf einen Bierdeckel passt. Wenn diese Idee eines Tages Wirklichkeit werden sollte, wären viele Steuerberater mit Sicherheit arbeitslos.

Doch bislang sieht es nicht danach aus, im Gegenteil: Die Steuergesetze werden immer komplizierter und ändern sich ständig. Nicht nur die Gründung eines Unternehmens, sondern auch die Existenzfestigung sowie die Existenzsicherung und viele weitere Entscheidungen des täglichen Lebens sind mit steuerlichen Auswirkungen verbunden. Ein breites Einsatzgebiet also für qualifizierte Steuerberater.

Welche Aufgaben hat ein Steuerberater?

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Ein Steuerberater steht den Steuerbürgern mit seinen Fachkenntnissen bei der Abgabe von Steuererklärungen zur Seite. Er achtet bei Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft und nur die Steuern gezahlt werden, die der Steuerbürger nach dem Gesetz wirklich schuldet. Für Personen, die verpflichtet sind, Bücher zu führen, führt er diese Bücher und Aufzeichnungen und stellt den Jahresabschluss auf.

Auch die in diesem Zusammenhang zusätzlich anfallenden Arbeiten, z. B. die Erstellung von Plausibilitätsbeurteilungen, der Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss, die Abfassung des Anhangs oder Formulierungshilfen für den Lagebericht bei Kapitalgesellschaften, werden vom Steuerberater übernommen.

Immer wichtiger ist dabei die Ausrüstung mit der richtigen EDV. Ohne EDV-Ausstattung ist eine den Berufsgrundsätzen entsprechend geführte Praxis nicht mehr möglich. Wenn Sie in diesem Bereich investieren wollen, sollten Sie sich vorab umfassend über alle Angebote informieren. Dabei sollten Sie nicht nur der Rat von EDV-Anbietern einholen, sondern auch den von Berufsangehörigen mit Erfahrungen in diesem Bereich.

Hilfe bei der individuellen Steuergestaltung

Ein Steuerberater hilft außerdem bei der vorausschauenden individuellen Steuergestaltung. Erst hierdurch ist es möglich, die wirtschaftlichen Entfaltungskräfte eines Unternehmens in unternehmerische Dynamik zu verwandeln. Eine solche Planung betrifft nicht nur Belange wie die Wahl der richtigen Unternehmensform, Personal- und Investitionsentscheidungen oder Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung, sondern auch den Bereich der privaten Lebensführung wie Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen.

Nach der Prüfung von Steuerbescheiden kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Steuerbürger gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten, bis hin zum Bundesfinanzhof, zu vertreten. Ebenso wichtig ist die Unterstützung durch einen Steuerberater bei Außenprüfungen, Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren.

Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen

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Zur steuerlichen Hilfeleistung kommt die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Das bei der steuerlichen Beratung gewonnene, laufend aktualisierte Zahlenmaterial, der durch langjährige Partnerschaft entwickelte Blick für das betriebliche Geschehen und die notwendigen Fachkenntnisse sind die Pluspunkte, die der Steuerberater für eine besonders qualifizierte Unternehmensberatung mit sich bringt. Auf diese Unterstützung durch einen Steuerberater greifen z. B. Unternehmen bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zurück, ebenso beim sogenannten Controlling, der Unternehmenssteuerung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung und Ertragslage.

Steuerberater arbeiten mitunter auch als Treuhänder, wenn sie zum Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Pfleger, Vormund, Konkursverwalter, Liquidator oder Nachlassverwalter bestellt werden. Gerichte ziehen Steuerberater zudem als unabhängigen und neutralen Gutachter hinzu, wenn es um die Beurteilung komplizierter wirtschaftlicher Zusammenhänge geht. Die Einschaltung des Steuerberaters erfolgt durch Finanz- und Sozialgerichte ebenso wie durch Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte und ebenfalls in Insolvenzverfahren.

Rechtliche Vorschriften müssen beachtet werden

Im Rahmen freiwilliger Prüfungen, also insbesondere bei Abschlussprüfungen der Unternehmen, bei denen keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, prüfen Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. den Anhang und den Lagebericht. Daneben können Steuerberater die nach der Makler- und Bauträgerverordnung bei Immobilien- und Darlehensmaklern notwendigen Prüfungen, ebenso wie aktienrechtliche Gründungsprüfungen vornehmen.

Steuerberater bescheinigen auch die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen. Hochschulen und wissenschaftliche Institute greifen im Interesse ihrer Studierenden auf die praktischen Beratungserfahrungen von Steuerberatern zurück, indem sie diesen Lehraufträge erteilen.

Angestellt, Freiberuflich oder in gemeinsamer Kanzlei? Wie arbeitet ein Steuerberater?

Der Steuerberater kann seinen Beruf in verschiedenster Weise ausüben. Auch wenn es angestellte Steuerberater gibt: Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (http://www.dstv.de/) machen sich rund 76 % aller Steuerberater selbständig – und zwar meist als Einzelpraxis. Je nach Größe hat er dann mehrere Steuerfachangestellte, die ihn bei der Berufsarbeit unterstützen. Dabei übernehmen viele eine Praxis oder einen Praxisanteil beispielsweise von einem älteren Berufsangehörigen, der sich zur Ruhe setzen will; andere Gründen jedoch auch gleich eine neue Praxis.

Freiberufliche Steuerberater erbringen wichtige Dienstleistungen für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Beratung, Hilfe, Betreuung und Vertretung. Insoweit begreifen sie sich als dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie sehen sich als Interessenvertreter des Steuerbürgers und als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Als solches arbeiten sie selbstbestimmt, tragen dafür aber auch das volle Berufsrisiko.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich mit anderen Berufsangehörigen zusammenzutun, ohne deshalb den erwirtschafteten Gewinn zu teilen. Dann bietet sich die sog. Praxisgemeinschaft an. Bei der Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Steuerberater zusammen und teilen sich insgesamt anfallende Personal- und Sachkosten. Solche Kooperationen werden meist als Sozietäten, Bürogemeinschaften oder von Fall zu Fall gegründet. Besondere Bedeutung gewinnt die Kooperation “von Fall zu Fall” in den Bereichen, in denen spezifische steuerrechtliche Problemsituationen auftreten und insoweit eine Kooperation mit einem in diesem Bereich erfahrenen Berufsangehörigen zweckmäßig ist.

Welche Voraussetzungen sollten Steuerberater mitbringen?

Steuerberater sollten über ein vorzügliches Zahlenverständnis und Kaufmännisches Denken verfügen, aber psychologische Fähigkeiten für den Umgang mit Mandanten und Mitarbeitern mitbringen. Außerdem benötigen Sie gründliche und jeweils aktuelle Kenntnisse des gesamten Steuerrechts, wesentlicher Teile des BGB, des Handels und- Gesellschaftsrechts sowie des Insolvenzrechts, außerdem Gute Kenntnisse in den Aufgabengebieten der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und bei entsprechenden Aufgaben Fremdsprachenkenntnisse. Außerdem sollten Sie bereit seineine überdurchschnittliche Wochenarbeitszeit auf sich zu nehmen und sich mit moderner EDV auseinanderzusetzen.

Zudem muss ein Steuerberater in der Lage sein, sich den künftigen Herausforderungen erfolgreich zu stellen: Angesichts der komplizierter werdenden nationalen Gesetzgebung und des zunehmenden internationalen Beratungsbedarfs sowie des damit einhergehenden Bedarfs an gehobener Steuerplanungsberatung wird das qualitative Anforderungsprofil an den Steuerberater verändert.

Aus- und Weiterbildung: Wie ist der Zugang zum Beruf geregelt?

Doch damit nicht genug: Der Zugang zum Beruf des Steuerberaters ist angesichts seiner Bedeutung für das Gemeinwohl und seiner hohen qualitativen Anforderungen gem. §§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG) gesetzlich geregelt. Steuerberater kann nur werden, wer über eine bestimmte fachliche Vorbildung verfügt und eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zum Beispiel den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von etwa acht Semestern und anschließende mehrjährige praktische Tätigkeit.

Neben einem akademischen Weg ist auch der Zugang über den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung möglich. Dazu benötigen Sie die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung und anschließende zehnjährige praktische Tätigkeit – als geprüfter Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte reichen hierzu sieben Jahre. Auf Grund der hohen Anforderungen, die an den Beruf gestellt werden, wird künftig jedoch eine akademische Ausbildung für eine erfolgreiche Berufsausübung nahezu unverzichtbar sein. Daneben führen auch Wege über das Finanzamt und – für Berufsangehörige des Auslands – über die Hochschuldiplomanerkennungs-Richtlinie zur Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden u. a. auch von den DStV-Mitgliedsverbänden Vorbereitungslehrgänge angeboten. Sie sind entweder als Kompaktlehrgang mit einer Dauer von drei Monaten oder berufsbegleitend über einen Zeitraum von in der Regel 1 1/2 Jahren ausgelegt. Weitere Informationen dazu: Deutscher Steuerberaterverband e.V. http://www.dstv.de/

Formalitäten bei der Gründung in Kürze

Als Steuerberater sind Sie freiberuflich tätig und benötigen keine Gewerbeanmeldung. Allerdings müssen Sie einen Antrag auf Zulassung als Steuerberater bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach Ihrer Niederlassung. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Bewerber persönlich geeignet sind. Außerdem müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung, die in Schadensfällen Vermögensschäden abdeckt, abgeschlossen haben oder es muss mindestens die vorläufige Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegen.

Mit der Bestellung ist der Steuerberater verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine berufliche Niederlassung zu begründen, also eine Praxis zu eröffnen. Mit Bestellung zum Steuerberater werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer. Die Steuerberaterkammern sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts und haben die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Verletzt ein Steuerberater seine Berufspflichten, kann die Steuerberaterkammer berufsaufsichtliche Maßnahmen verhängen.

Schließlich gibt es auch für diejenigen einige Punkte zu beachten, die sich mit anderen zusammentun: Eine Praxisgemeinschaft ist keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern wie der Name sagt, eine Gemeinschaft. Im Gegensatz dazu ist die Sozietät oder Gemeinschaftspraxis. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Steuerberater als Gesellschafter der GbR teilen sich nicht nur die Kosten, sondern auch ihren Gewinn gemäß dem zu Grunde liegenden Gesellschaftsvertrag. Steuerberater können auch die Rechtsform der offenen Handelgesellschaft für ihre Tätigkeit wählen. Zulässig ist auch die Partnerschaftsgesellschaft, die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geregelt ist, und die man schlagwortartig als “OHG für Freiberufler” bezeichnen kann. Steuerberatung kann aber auch in der Rechtsform der GmbH oder Aktiengesellschaft ausgeübt werden.

Welche Werbemaßnahmen dürfen Sie als Steuerberater durchführen?

Auch bei Werbemaßnahmen sind Sie als Steuerberater nicht völlig frei, sondern müssen darauf achten, keine berufswidrige Werbung zu betreiben: So dürfen Geschäftspapiere nicht reklamehaft oder irreführend gestaltet sein. Praxisschilder sollen zur Kenntlichmachung der Praxisräume des Steuerberaters angebracht werden. Sozietäten dürfen eine Kurzbezeichnung verwenden. Auch das Praxisschild darf nicht reklamehaft oder irreführend gestaltet sein. Es ist allerdings zulässig, eine Corporate Identity einzuführen, eine Art “Markenzeichen” (z.B. durch einheitliche Gestaltung der das Haus verlassenden Dokumente).

Steuerberater dürfen über ihre berufliche Tätigkeit in Praxisbroschüren, Faltblättern oder vergleichbaren Informationsmitteln in Wort und Bild sachlich, nicht reklamehaft unterrichten. Insbesondere sind Hinweise zulässig auf Person, Lebenslauf, beruflichen Werdegang und Erfahrungen des Berufsangehörigen, soweit sie berufsbezogen sind. Zulässig ist auch die Darstellung der Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit einschließlich der Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind. Genannt werden können auch Größe und Organisation der Praxis, Mitarbeiterstab sowie nationale und internationale Kooperationen. Weiter erlaubt sind Hinweise auf Mitgliedschaften in Berufs- oder dem Beruf nahe stehende Organisationen. Des Weiteren dürfen Steuerberater Teilgebiete ihrer beruflichen Tätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkte bekannt geben.

Bei der Kontaktvermittlung sind die Berufsangehörigen behilflich. Darüber hinaus kann auf den Steuerberater-Suchservice (http://www.Steuerberater-Suchservice.de), einer kostenlosen Dienstleistung des DStV zurückgegriffen werden.

Zukunftsaussichten für Steuerberater

Wer sich für den Beruf Steuerberater entscheidet, hat mit Sicherheit eine gute Wahl getroffen. Der Beruf ist “krisensicher”, denn Steuern und damit einhergehend einen Steuerberatungsbedarf wird es immer geben. Das vielfach bemühte “Gespenst von der Akademikerschwemme” und die daraus abgeleitete Prognose einer sich abzeichnenden Arbeitslosigkeit trifft auf den Steuerberaterberuf nicht zu. Außerdem ist zu erwarten, dass der Beratungsbedarf auf Grund der Globalisierung der Märkte zunehmen wird.

Auch das europaweite Agieren wird zu einer zunehmenden grenzüberschreitenden Beratung führen, beispielsweise bei der Auswahl von Unternehmensstandorten. Weiter kommt die Übernahme von Aufgaben im Bereich des Insolvenzwesens in Betracht.

Daneben wird auch eine Kooperation mit anderen Freiberuflern immer notwendiger sein, da ein Steuerberater alleine das Wissen, das zum Beispiel international agierende Unternehmen benötigen, kaum noch abdecken kann. Eine Zusammenarbeit mit anderen Freiberuflern, wie z. B. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, erfasst neben dem Steuerrecht noch andere Fachrichtungen und ermöglicht damit eine “Komplettberatung aus einer Hand”. Dieser Form der Kooperation wird wegen der ständig zunehmenden gegenseitigen Durchdringung der Rechtsgebiete die Zukunft gehören. Eine zunehmende Bedeutung werden auch Beratungsnetze auf europäischer Ebene und internationaler Ebene erlangen (z. B. die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV).


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