Wenn Sie eine Fachkraft sind, z.B. in Handwerk, Dienstleistung oder auch im Gesundheits- und Pflegebereich und sich mit einer Aufstiegsweiterbildung zum Meister, Techniker, Fachkrankenpfleger oder Programmierer fortbilden möchten, können Meister-Bafög beantragen.

weiterbildung

Die nächsten Karriereschritte finanzieren

Wer beruflich aufsteigen will, kann sich bei seinen Karriereschritten vom Staat finanziell unter die Arme greifen lassen. Eine Möglichkeit ist das Meister-Bafög. Einen entsprechenden Antrag darauf können nicht nur zukünftige Handwerks-Meister stellen, sondern auch Fachkräfte aus anderen Bereichen!

Denn was viele Bildungs-Interessierte nicht wissen: Die staatliche Unterstützung mit dem irreführenden Namen Meister-BAföG steht allen zu, die sich über ihre Erstausbildung hinaus weiterqualifizieren wollen und sich dafür auf eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Sogar Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen können gefördert werden. Aber: Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht.

Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung

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Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Als Voraussetzung sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder einen vergleichbaren Berufsabschluss, aber keinen vergleichbaren oder höherer Abschluss (z.B. einen Hochschulabschluss) nachweisen.

Sie sind übrigens nicht nur als Deutscher förderungsberechtigt, sondern auch wenn Sie aus der Europäischen Union stammen oder als Ausländer bereits drei Jahre: lang in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Anders als beim Studenten-BAfög müssen Sie weder eine Altersgrenze beachten noch Einkommen Ihrer Eltern angeben.das spannend?

Antragstellung

Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde (Liste hier: http://www.meister-bafoeg.info) zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat.

Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

Bedingungen

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Die Weiterbildung muss aber mindestens 400 Stunden umfassen. Wer sich für das Vollzeitmodell entscheidet, muss spätestens nach zwei Jahren fertig sein. Bei Teilzeit darf die Weiterbildung nicht länger als vier Jahre dauern. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu dem in der folgenden Tabelle aufgeführten Betrag.

Wenn Sie einen Teilzeitlehrgang machen, haben Sie diesen Anspruch auf Unterhaltsbeiträge nicht. für Alleinstehende ohne Kind: 614 Euro 202 Euro als Zuschuss/ 412 Euro als Darlehen für Alleinstehende mit einem 793 Euro 202 Euro/591 Euro Kind: für Verheiratete ohne Kind: 829 Euro 202 Euro/627 Euro für Verheiratete mit einem Kind 1.008 Euro 202 Euro/806 Euro für Verheiratete mit zwei 1.187 Euro 202 Euro/985 Euro Kindern Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179 Euro.

Teilzeit oder Vollzeit?

Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von 113 Euro erhalten. Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 Euro im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert.

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 Euro vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 %, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.

Darlehensbediungungen

Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.

Wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung eine Firma gegründet und in bis zu zwei Jahren mindestens zwei versicherungspflichtige Angestellte beschäftigt haben, müssen Sie nur ein Viertel des Darlehens zurückzahlen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.meister-bafoeg.info

Wie viel bekommen Sie?

Sie bekommen das Meister-Bafög teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Wenn Sie an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten monatlich bis zu 614 Euro (230 Euro Zuschuss / 384 Euro Darlehen), Verheiratete 829 Euro (230 Euro / 599 Euro).

Für jedes Kind erhöht sich Ihr Darlehensanteil nochmals um 179 Euro. Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang machen wollen, muss dieser mindestens 400 Unterrichtsstunden: umfassen, bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Aber Sie können auch einen Fernlehrgang machen. Ihr Darlehen bleibt bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Danach müssen Sie es innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückzahlen.

Wie werden die Gelder verteilt?

Weiterbildung, die staatlich gefördert wird, ist offenbar in, vor allem unter jungen Leuten: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten im vergangenen Jahr knapp 140 000 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – das sogenannte Meister-BAföG. Damit zeigte sich nach zwei Jahren des Rückgangs erstmals wieder ein Anstieg der Gefördertenzahlen (+ 4,4%). An Förderleistungen wurden im Jahr 2008 insgesamt rund 382 Millionen Euro bewilligt, 7% mehr als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 267 Millionen Euro auf Darlehen und 114 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Zuschüsse setzten sich aus 65 Millionen Euro zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, knapp 49 Millionen Euro für den Lebensunterhalt und 0,2 Millionen Euro zur Kinderbetreuung an die Geförderten zusammen.

Bei den Darlehen wurden 149 Millionen Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, 117 Millionen Euro für den Lebensunterhalt und 1 Million Euro für die Anfertigung des „Meisterstücks“ bewilligt. Inwieweit Darlehen in Anspruch genommen werden, können die Förderungsberechtigten frei entscheiden. Insgesamt nahmen die Geförderten 184 Millionen Euro der bewilligten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch.

Wer wurde gefördert?

31% der Geförderten waren Frauen. Ihre Zahl stieg gegenüber 2007 um 3% auf rund 43 000. Daneben wurden im Jahr 2008 mit 96 000 Männern rund 5% mehr gefördert als im Jahr 2007. 82% der Geförderten waren zwischen 20 und 35 Jahre alt. Am stärksten vertreten waren die 25- bis 29-Jährigen (35%), gefolgt von den 20- bis 24-Jährigen (32%) und den 30- bis 34-Jährigen (15%).

Knapp 50 000 (36%) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 90 000 (64%) an einer Teilzeitfortbildung. Gegenüber 2007 stieg die Zahl der Vollzeitgeförderten um 3% und die der Teilzeitgeförderten um 5%.


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