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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 03.08.2006 • Zuerst veröffentlicht am 03.08.2006 • Bisher 4389 Leser, 4166 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Sie bekommen BAföG in der Regel für eine erste, berufsqualifizierende Ausbildung, sofern Sie unter 30 Jahre alt sind. Mit dem 30. Geburtstag wird es schwieriger, einen aussichtsreichen Antrag zu stellen, denn Ihre Verspätung müssen Sie gut begründen.
Von nun an müssen Sie dem BAföG-Amt eine gute Begründung liefern, warum Sie erst jetzt mit dem Studium anfangen. Im wesentlichen werden die drei folgenden Begründungen akzeptiert:
Achtung: Sie müssen das Studium, sobald die angegebenen Gründe weggefallen sind, unverzüglich beginnen. Wenn das nicht geht, müssen Sie auch das wieder gut begründen (z.B. mit einem Praktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben ist, mit Krankheit usw.), wenn Sie dennoch BAföG bekommen wollen.
Wie man sieht, lassen diese Regelungen einen gewissen Spielraum zu – letztendlich ist es auch sehr vom Einzelfall und Sachbearbeiter abhängig, welche Begründung akzeptiert wird. Sie können die Sachlage auch durch einen Vorabentscheid klären. Übrigens werden alle diese Förderungen elternunabhängig gewährt.
BAföG bekommen Sie nicht automatisch, weil Sie in Deutschland studieren möchten, sondern nur wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
Innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können Sie vom ersten Semester an im Ausland mit BAföG-Förderung studieren. Allerdings sollte man sich vorher versichern, dass das geplante Studium wirklich im Sinne des BAföGs anerkannt ist. Denn sonst kann es böse Überraschungen geben.
Ansonsten sind die Förderbedingungen mit denen im Innland identisch, allerdings muss das BAföG beim zuständigen Auslands-BAfög-Amt beantragt werden. Außerdem ist nun ohne Verlust des BAföG-Anspruchs möglich ist, von einem Studiengang im EU-Ausland in einen Master zu wechseln, sofern das bisherige Studium als einem Bachelor-Abschluss entsprechend anerkannt wird.
Aber Vorsicht: Das sollte man sehr genau prüfen und sich von allen beteiligten Stellen – also zukünftiger Hochschule und BAföG-Amt – vorher schriftlich bestätigen lassen, dass das mit der Anerkennung wirklich klappt.
Ein dauerhaftes Studium (länger als ein Jahr) außerhalb Deutschlands wird aber ohnehin nicht gefördert, falls der Auszubildende weniger als drei Jahre seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatte.
Es gibt allerdings auch Nachteile. So entfällt der bisher gewährte Auslands-Zuschlag. Der Reisekostenzuschlag wird pauschalisiert, es werden für Hin- und Rückreise innerhalb Europas jeweils 250 Euro, außerhalb Europas 500 Euro gewährt. Weitere Hin- und Rückreisen selbst bei längerem Aufenthalt sollen aber nur in Härtefällen getragen werden – also nur auf speziellen Antrag und mit gutem Grund.
Immerhin können wie bisher nicht vermeidbare Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro für höchstens ein Jahr getragen werden. Noch mehr Studiengebühren werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, dazu ist immer eine Nachfrage beim zuständigen Amt notwendig.
Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Übernächste Woche habe ich ein Beratungsgespräch im BAföG-Amt. Bitte drücken Sie mir die Daumen!
Guter Beitrag, habe ich gleich gebookmarkt.
[…] Wer bekommt eigentlich BAföG: Fördervoraussetzungen […]
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