Wann und wie müssen Sie Ihren Antrag auf BAföG eigentlich stellen? Welche Daten und Fristen sind einzuhalten? Und wie müssen Sie die Formblätter ausfüllen, um alles korrekt zu machen? Hier gibts Antworten!

Hausaufgaben

Wie den Antrag stellen?

Ihren BAföG-Antrag sollten Sie möglichst frühzeitig stellen – Sie bekommen das BAföG nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern Ihr Studium dann schon begonnen hat. Sie müssen den Antrag schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern stellen. Sie bekommen die Formblätter bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Sie BAföG bekommen.

Sie können die Formblätter aber auch online unter der Adresse http://www.bafoeg.bmbf.de finden und ausdrucken.

Sie können Ihren Antrag selbst stellen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, aber auch Ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern) hinschicken. Sie müssen den Antrag übrigens nicht persönlich abschicken, sondern können ihn auch mit der Post schicken. Ein Online-Antrag ist leider noch nicht möglich, schon wegen der Unterschriften, die Sie leisten müssen.

Welches BAföG-Amt ist zuständig?

Die Bücher zum Thema (Werbung)

Tipp: Sie können diesen Text auch als PDF oder einen eKurs zum Thema herunterladen. Im Shop finden Sie zudem spannende Inspirationen, um Ihren Erfolg zu erleben, dazu Angebote & News im Newsletter! (Werbung)

Je nachdem welche Ausbildung Sie machen, ist das BAföG-Amt Ihres Wohnortes oder Ihres Ausbildungsortes zuständig. Wenn Sie nicht an einer Hochschule studieren, geben sie Ihren Antrag unter Umständen bei einer anderen Stelle ab.

Denn: Auch wenn in den letzten Jahren auch in kleinere Städten häufig Hochschulen mit eigenem Studentenwerk entstanden – noch längst nicht alle Kommunen und Bezirke haben eine eigenes Amt für Ausbildungsförderung. In einige Städten ist dafür z.B. das Jugendamt zuständig – erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Stadtverwaltung.

Studenten

Für Studenten aus dem In- und Ausland (sofern diese BAföG-berechtigt sind) an Universitäten und Fachhochschulen gilt das Ausbildungsortprinzip. Das heißt: Sie stellen Ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

Praktikum

Rabatte für Ihren Erfolg (Werbung)!

Auch wenn Sie ein Praktikum machen, für das Sie ja nur BAföG erhalten, wenn es in der Studienordnung vorgeschrieben ist, stellen Sie Ihren Antrag bei Studentenwerk der Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind.

Sonstige Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Sollten Sie ein Abendgymnasium, ein Kolleg, eine Höhere Fachschule oder eine Akademie besuchen, stellen Sie den Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich Ihre Ausbildungsstätte befindet. Das gilt auch, wenn Sie ein Studienkolleg oder einen Deutschkurs besuchen und dafür BAföG beantragen möchten.

Schüler

Bei regulären Schülern sieht die Sache etwas anders aus: Hier gilt das Wohnortprinzip, und zwar der Eltern des Schülers. Im Klartext: Als Schüler stellen Sie den Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes, in dem Ihre Eltern leben.

Wie Sie den Antrag stellen

Wenn Sie nicht geschafft haben, alle Formblätter rechtzeitig auszufüllen, vielleicht weil Sie zu Studien- oder Semesterbeginn für gewöhnlich immer viel zu tun haben:

Als BAföG-Antrag gilt bereits ein einfacher Zettel mit folgenden Angaben:

Oder Sie füllen erst einmal Formblatt 1, den eigentlichen BAföG-Antrag mit den wichtigsten Angaben, aus und geben Ihn ab. Mehr zu den Antragsfomalitäten unter Erstantrag

In jedem Fall sollten alle weiteren Unterlagen dann so schnelle wie möglich nachreichen, denn der Antrag gilt zwar als gestellt und das BAföG wird grundsätzlich gezahlt, allerdings wird der Antrag erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen und das kann dauern. Erst wenn der Antrag bewilligt ist, wird das BAföG dann auch rückwirkend ausgezahlt.

Erstantrag

Wer zum ersten mal BAföG beantragt, findet sich zunächst einem Wust an Formularen gegenüber, die es erst einmal zu verstehen gilt. Wenn man dann noch einen Studienplatz über die ZVS bekommen hat, so dass man seine Hochschule – und damit das zuständige BAföG-Amt – überhaupt erst kurz vor Studienbeginn genannt bekommt, kann es mit der Zeit knapp werden. Aber keine Panik, zwar sollte der BAföG-Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, da es ja BAföG erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gibt, aber es reicht, wenn der Antrag spätestens im Monat des Studienbeginns gestellt wird (ggf. auch formlos), da das BAföG natürlich überhaupt erst mit Studienbeginn ausgezahlt wird.

Sie müssen den Antrag schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern stellen, die Sie bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung oder online unter http://www.bafoeg.bmbf.de bekommen können.

Folgende Formblätter sind auszufüllen:

Formblatt 1das eigentliche Antragsformular – es reicht, wenn zunächst dieses Angegeben wird und alle anderen Formulare nachgereicht werden (BAföG gibt’s natürlich erst, wenn Sie alle anderen Formblätter und Unterlagen auch angegeben haben). Hier machen Sie auch die Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen während der Ausbildung.
Anlage B zu Formblatt 1Hierhin gehören die Angaben über den bisherigen schulischen Werdegang
Formblatt 2Bescheinigung nach § 9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterrichtslehrgang usw. – hier reicht auch die Immatrikulationsbescheinigung.
Formblatt 3Dieser ist nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Vater bzw. Ihrer Mutter und, wenn Sie verheiratet sind, von Ihrem Ehegatten auszufüllen. Hier müssen die jeweiligen Einkommensverhältnisse erklärt werden.
Formblatt 4Das müssen Sie ausfüllen, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Formblatt 5Nur erforderlich, wenn der Erstantrag ab dem fünften Semester erfolgt: Hier wird der Leistungsnachweis eingetragen, der mit Beginn des fünften Semesters erbracht werden muss.
Formblatt 7Der Aktualisierungsantrag, der den Berechnungszeitraum ändert.
Formblatt 8Fall Sie einen Antrag auf Vorausleistung von BAföG stellen wollen.
MietbescheinigungImmer erforderlich, bzw. wer noch bei den Eltern wohnt, lässt sich das von ihnen bescheinigen.

Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den jeweilgen Formblättern und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei – nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.

Wenn alle Unterlagen dann rechtzeitig abgegeben wurden und Sie warten und warten auf den BAföG-Bescheid – dann haben Sie entweder etwas vergessen oder aber das BAföG-Amt schläft. Fragen Sie auf alle Fälle nochmals nach.

Übrigens: Wenn der vollständige Erstantrag schon seit sechs Wochen beim BAföG-Amt liegt, ohne das dieses den Antrag befürwortet oder abgelehnt hätte, oder aber Sie warten schon länger als zehn Wochen vergeblich auf die Auszahlung des BAföG, dann haben Sie grundsätzlich das Recht, Ausbildungsförderung in Höhe von bis zu 360 Euro monatlich für maximal vier Monate zu bekommen. Allerdings erfolgt diese Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückzahlung, d.h. es kann sein, dass Sie, sollte Ihr Bescheid noch abgelehnt werden oder Sie weniger bekommen, einen Teil des BaföGs wieder zurückzahlen müssen.

Jedes Jahr wieder – Wiederholungsantrag

BAfög wird jedes Mal maximal für ein Jahr gezahlt. Dieses Jahr wird im Fachjargon Bewilligungszeitraum genannt. Für eine Anschlussförderung im folgenden Jahr muss ein neuer Antrag – ein Wiederholungsantrag – gestellt werden. Damit sollte man nicht allzu lange warten, sinnvoll ist es, den Antrag ein der zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen, damit das Geld übergangslos weiter fließt.

In der Regel bedeutet das, dass folgende Formblätter ausgefüllt abgegeben werden müssen, die Sie bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung oder online unter http://www.bafoeg.bmbf.de bekommen können:

Formblatt 1Das eigentliche Antragsformular. Hier muss man vor allem angeben, ob sich die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse während der Ausbildung geändert haben.
Formblatt 2Bescheinigung nach § 9 BAföG über den Besuch einer Ausbildungsstätte, die Teilnahme an einem Praktikum/Fernunterrichtslehrgang usw. – hier reicht auch die Immatrikulationsbescheinigung.
Formblatt 3Dieser ist nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Vater bzw. Ihrer Mutter und, wenn Sie verheiratet sind, von Ihrem Ehegatten auszufüllen. Hier müssen die jeweiligen Einkommensverhältnisse erklärt werden. Auch hier sollte angezeigt werden, wenn sich etwas geändert hat.
Formblatt 5Hier wird der Leistungsnachweis eingetragen, der mit Beginn des fünften Semesters erbracht werden muss.
Formblatt 6Wenn Sie im Ausland weiter studieren oder ein vorgeschriebenes Praktikum machen wollen, müssen Sie dieses ausfüllen.
Formblatt 7Der Aktualisierungsantrag, der den Berechnungszeitraum ändert.
Formblatt 8Fall Sie einen Antrag auf Vorausleistung von BAföG stellen wollen.
MietbescheinigungImmer erforderlich, bzw. wer noch bei den Eltern wohnt, lässt sich das von ihnen bescheinigen.

Zudem müssen Sie von nun an immer Ihre Fördernummer angeben.

Alle anderen Anträge, z.B. auf eine Verlängerung der Förderungsdauer oder auf eine Weiterförderung trotzt verändertem Studienverlauf (Fachrichtungswechsel/ Schwerpunktwechsel) müssen Sie formlos mit einer guten Begründung und natürlich unter Angabe aller wichtigen Daten stellen.

Vorabentscheid

Durch einen Vorabentscheid können Sie bereits vor Beginn der geplanten Ausbildung eine verbindliche Aussage darüber bekommen, ob Ihnen BAföG überhaupt zusteht. Das erspart Ihnen unter Umständen einige Mühen, denn Sie können den entsprechenden Antrag formlos bei Ihrem (voraussichtlich) zuständigen BAföG-Amt stellen. Dafür genügt ggf. ein einfacher Zettel mit folgenden Angaben:

Achtung: Da beim Vorabentscheid lediglich dem Grund nach entschieden wird, sprich man teilt Ihnen mit, ob Sie überhaupt BAföG-berechtigt sind, nicht jedoch wie hoch Ihr BAföG ausfallen wird und ob Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse überhaupt BAföG bekommen würden, braucht das Amt auch keine Angaben zu Ihrem Einkommen.

Ein Vorabentscheid, kann besonders dann für Sie interessant sein, wenn Sie im Ausland weiter studieren, das Studienfach wechseln oder ein Zweitstudium absolvieren möchten oder wenn Sie bereits älter als 30 Jahre sind – denn vor allem dann ist es nicht sicher, ob Sie dem Grund nach BAföG bekommen können.

Falsche Angaben

Ein BAföG-Antrag ist nicht unkompliziert und Nobody is perfect – Fehler passieren.

Aber Achtung: Das kann teuer werden! Wenn Sie aufgrund falscher Angaben (ob diese beabsichtigt oder unbeabsichtigt gemacht wurden, kann hinterher keiner mehr nachvollziehen) zuviel BAföG bekommen haben, sollten Sie dies zurückzahlen und hoffen dass das BAföG-Amt kein Bußgeld verhängt. In den vergangenen Jahren wurden – und es werden immer noch – zahlreiche Fälle von BAföG-Betrug im ganzen Bundesgebiet aufgedeckt, da das BAföG-Amt seine Daten mit dem Finanzamt abgleicht.

Es ist daher dringend davon abzuraten, absichtlich falsche Angaben zu machen, um sich so ein höheres BAföG zu erschwindeln. Ebenfalls wenig sinnvoll sin in solchen Fällen Rechtsbehelfe, also ein Widerspruch oder eine Klage, gegen das BAföG-Amt: Damit stellt man sich selbst als uneinsichtig dar und kann mit Sicherheit mit einem Bußgeld rechnen. Wer sich, gerade bei kleineren Vergehen, beugt und seine “Schuld” eingesteht, kann da eher die Hoffnung haben, auf Mitleid von Seiten des BAföG-Amtes zu hoffen – dies ist aber sicher auch vom Sachbearbeiter abhängig.

Aktualisierungsantrag

Bei der Berechnung der BAföG-Leistung wird Grundsätzlich auch das Einkommen Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehepartners miteinbezogen – und zwar das Einkommen, das im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung verdient wurde. Da dies ungerecht ist, wenn sie die Einkommensverhältnisse der betreffenden Person plötzlich geändert haben (etwas durch Rente, Krankheit, Arbeitslosigkeit), haben Sie die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag zu stellen. Überlegen Sie sich das aber gut: Wenn das BAföG-Amt den Antrag einmal bewilligt hat, können Sie Ihn nicht wieder rückgängig machen!

Beim Aktualisierungsantrag wird nun das voraussichtliche Einkommen während des Bewilligungszeitraum in die Rechnung miteinbezogen. Dieses wiederum können Sie nur schätzen, daher bekommen Sie Ihr BAföG dann auch nur unter Vorbehalt. Wenn dann endgültig feststeht, wie viel Ihre Eltern/Ihr Ehepartner verdient haben, wird endgültig berechnet, wie viel BAföG Sie hätten bekommen dürfen – und es kann sein, dass Sie noch Nachzahlungen bekommen oder aber zu viel gezahltes BAföG selbst zurückzahlen müssen. Für Schummeleien eignet sich dieser Antrag also auf keinen Fall!

Warum der Erfolg auch vom Sachbearbeiter abhängt

Natürlich, es gibt Gesetze, denen die Beamten zu folgen haben. Aber auch Beamt sind nur Menschen und daher ist auch BAföG-Antrag nicht gleich BAföG-Antrag.

Der eine Sachbearbeiter verlangt akribisch alle Unterlagen, der andere überfliegt den Antrag nur mal eben so. Dem einen passt Ihre Nase nicht und der andere lädt Sie auf einen Kaffee ein.

Es zeigt sich letztlich, das beim Erfolg des BAföG-Antrags, trotz aller festgeschriebenen Gesetze und Verordnungen, die menschliche Komponente eine entscheidende Rolle spielt. Das bekommen Sie immer dann zu spüren, wenn die Beamten selbst einen gewissen Handlungsspielraum haben – z.B. wenn es um die Frage geht, ob Ihr Studienfachwechsel als Fachrichtungswechsel oder als Schwerpunktverlagerung anerkannt wird.

Daher sollten Sie im Umgang mit dem BAföG-Amt einige entscheidende Punkte beachten:

Stellen Sie sich mit dem/den Sachbearbeiter(n) gutTreten Sie nicht zu selbstbewusst auf – in diesem Fall sitzen die Sachbearbeiter am längeren HebelGeben Sie Anträge am besten persönlich ab – dadurch verbessern Sie den Kontakt zu Ihrem Sachbearbeiter und dieser gibt Ihnen bei der Antragstellung vielleicht auch so manchen Tipp.

Zeigen Sie sich gewissenhaft und ordentlich im Zusammentragen der Unterlagen und Formblätter – Sie geben ein gutes Bild ab und nehmen dem Sachbearbeiter gleich ein wenig Arbeit ab.Tauschen Sie sich mit Kommilitonen oder in Foren über Ihre Erfahrungen beim BAföG-Amt aus – viele Erfahrungen sind sehr individuellLassen Sie sich beraten oder lesen Sie mehr über die Tipps und Tricks um Umgang mit dem BAföG-Amt.


Top Bücher zum Thema

Text als PDF lesen

Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.

4,99Kaufen

Beratung zu Erfolg, Ziel-Erreichung oder Marketing

Sie haben Fragen rund zu Karriere, Recruiting, persönliche Entwicklung oder Reichweitensteigerung? Unser KI-Berater hilft Ihnen für 5 Euro im Monat – für Buchkäufer kostenlos. Für weitere Themen bieten wir spezielle IT-Services

5,00 / pro Monat   Buchen

eKurs on Demand buchen

Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!

29,99Kaufen

Individuelles eBook nach Wunsch

Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de

79,99Kaufen