Wer sich selbständig macht, kann eine Vielzahl staatlicher Hilfen in Anspruch nehmen. Mein Artikel auf ZEIT ONLINE gibt eine Übersicht für Existenzgründer.

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1. Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist der Nachfolger der Ich-AG. Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist ein Restanspruch auf mindestens drei Monate Arbeitslosengeld – sowie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, über die ein umfassender und von einer unabhängigen Beratungsstelle geprüfter Businessplan vorliegt.

Was wird gezahlt?

Gezahlt wird dann ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I – und zwar für neun Monate. Außerdem erhält man in dieser Zeit einen Zuschlag von 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung.

Sollte die Arbeitsagentur nach neun Monaten den Antrag noch einmal verlängern, wird für weitere sechs Monate nur noch der Zuschlag von 300 Euro gezahlt. Anzeige.

Wie wird der Gründungszuschuss geleistet?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet: Für neun Monate gibt es den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Danach können Gründer für sechs weitere Monate 300 Euro für ihre soziale Absicherung bekommen – jedoch nur, wenn sie mit ihrem Unternehmen Einnahmen erzielt haben.

Anspruch auf den Gründungszuschuss haben alle, die bis zur Gründung noch mindestens 90 Tage Arbeitlosengeld I bekommen hätten.

2. Einstiegsgeld

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Wer vor seiner Gründung Arbeitslosengeld II bezogen hat, bekommt das sogenannte Einstiegsgeld.  Über die Genehmigung entscheidet der Arbeitsberater. Die Höhe wird nach der monatlichen Regelleistung des Arbeitslosengeld II berechnet. Außerdem können Selbständige ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, kann als Existenzgründer ebenfalls gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es allerdings nicht, Selbständigkeit an sich zu fördern. Es soll vielmehr Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

3. Ergänzendes Arbeitslosengeld II

Wer schon selbständig ist, aber nicht genug zum Leben verdient, kann ergänzendes Arbeitslosengeld II in Höhe des normalen ALG II-Satzes bekommen. Wie viel “nicht genug” ist, lässt sich jedoch nur grob sagen: Der genaue Wert richtet sich nach den tatsächlichen Miet- und Heizkosten und den persönlichen Freibeträgen. Als Richtwert gilt: Die Einkommensgrenze, unterhalb derer Selbstständige ergänzendes Alg II bekommen können, liegt für Alleinstehende in Westdeutschland bei rund 950 Euro, für ein Paar mit einem Kind in Ostdeutschland bei 1.600 Euro. Allerdings dürfen Antragsteller nur sehr wenig Vermögen auf der Bank haben.

Alle Einkünfte werden außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wessen Lebenspartner zu viel verdient, bekommt in der Regel keinen Zuschuss. Und nur wer nachweisen kann, dass die zusätzliche Hilfe nur vorübergehend ist und mit der Selbständigkeit eigentlich ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet wird, ist weitgehend von den Verpflichtungen normaler ALG-II-Empfänger befreit.

4. Antrag auf Gründercoaching

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In den ersten fünf Jahren können Existenzgründer einen Zuschuss für eine Beratung beantragen. Gezahlt werden, je nach Region, 50 bis 75 Prozent des Beratungshonorars. Maximal sind es aber 6000 Euro. Als Tageshonorar des Beraters werden maximal 800 Euro gefördert.

Den Antrag stellen Existenzgründer bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung. Weitere Informationen gibt es bei der.

5. Meister-BAföG

In vielen Handwerksberufen ist es als Selbstständiger von Vorteil, den Meistertitel zu haben. In anderen Bereichen ist eine fachliche Weiterqualifizierung zumindest sinnvoll. Wer vor der Gründung eine entsprechende Weiterbildung machen will, kann Meister-BAföG beantragen.

Gezahlt wird es teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Für einen Vollzeitlehrgang bekommt man monatlich bis zu 614 Euro, bestehend aus 230 Euro Zuschuss sowie 384 Euro Darlehen. Verheiratete bekommen sogar bis 829 Euro. Für jedes Kind erhöht sich Ihr Darlehensanteil nochmals um 179 Euro. Das Darlehen bleibt bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Danach muss die Förderung innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückgezahlt werden.

6. Bildungsscheck

Regional begrenzt sind Bildungsschecks, die zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen an Unternehmer für Weiterbildungen gezahlt werden. Den Bildungsscheck beantragen können junge Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre selbständig sind.

Bezuschusst werden 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte – aber nur maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse oder Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik oder Zeitmanagement.

7. Gründerstipendien für Studenten

Auch für gründungswillige Hochschulabsolventen gibt es spezielle Förderungen. Zum Teil sind diese jedoch nur auf bestimmte Zielgruppen begrenzt. So fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen:

Gezahlt werden für maximal 18 Monate Beihilfen zum Lebensunterhalt zwischen 1000 und 1200 Euro im Monat. In Sachsen gibt es ebenfalls ein spezielles Programm und auch das Bundeswirtschaftsministerium fördert gemeinsam mit dem Forschungszentrum Jülich innovative Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

8. Hilfen bei Krediten

Derzeit ist es für Existenzgründer schwierig, einen Kredit aufzunehmen, aber auch hier gibt es Hilfen, Beispielsweise das Programm KfW-StartGeld für Unternehmer, die weniger als drei Jahre am Markt sind. Es stellt die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung frei.

Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten außerdem das Programm “Bürgschaft ohne Bank – BoB” an. Kreditnehmer können sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Diese prüft den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel für 60 und 80 Prozent der Kreditsumme an.


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