Auf der Website des neugegründeten Berufsverbandes für freie Autoren in Print- und Online-Medien, Freischreiber, habe ich den Beitrag über Versicherungen für Freiberufler verfasst.

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Kein Geld verschenken

Die gute Nachricht: Freie Journalisten müssen kein Geld verschenken. Viele Versicherungen, die auf dem Markt für Selbständige angeboten werden, sind für sie schlicht überflüssig – zum Beispiel Betriebskosten-, oder Betriebsunterbrechungsversicherungen, die die laufenden Kosten begleichen, wenn das Büro eine Zeitlang nicht weitergeführt werden kann.

Wer jedoch keine Mitarbeiter und damit keine Lohnkosten hat, fährt mit einer privaten Krankentagegeldversicherung oder dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel besser. Auch eine Forderungsausfallversicherungen, die z.B. dann greift, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, lohnt sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es hingegen sein, teures Equipment gesondert gegen Sachschäden abzusichern, allerdings rentieren sich Spezialversicherungen – etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer – meist nicht.

Nur die wahrscheinlichsten Risken absichern

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Eher sollte man eine Gesamtversicherung gegen die wahrscheinlichsten Risiken abschließen. Welche Versicherung also sinnvoll ist, hängt im Wesentlichen davon ab, welchen Risiken man ausgesetzt ist. Letztlich muss jeder selbst abwägen, welche das sind und wie viel Geld ihm das Gefühl von Sicherheit wert ist. Dazu gehört auch, dass man sich umfassend informiert und unabhängig beraten lässt. Auf keinen Fall sollte man – gerade in der Anfangsphase – übereilt die eigene berufliche Unsicherheit mit dem Abschluss irgendwelcher Policen kompensieren; zu groß ist die Gefahr, sich unnötige oder sogar sich überschneidende Policen aufzuhalsen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen

Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn man als Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt dieses Risiko kaum noch ab. Der kritische Punkt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich unter dem Begriff “abstrakte Verweisung”. Steht das im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht doch noch eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – unabhängig davon, ob es überhaupt Arbeitsplätze gibt. Zum Glück findet sich diese Klausel nur noch selten in Vertragstexten.

Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, die günstigste zu finden, sondern eine, die möglichst wenig Ausschlussklauseln enthält und die eigenen Risiken optimal abdeckt. Wichtig ist z.B., dass der Arzt, der die Berufsunfähigkeit bescheinigt, frei wählbar ist, gleiches gilt auch für die Behandlungsmethode. Auch sollte man Verträge meiden, in denen die Versicherung verlangt, dass man den Wechsel in einen anderen, riskanteren Beruf oder die Aufnahme eines risikoreichen Hobbys nachmelden und dann dementsprechend höhere Beiträge zahlen muss.

Besser: Die einmal vereinbarten Bedingungen gelten auch bei Veränderungen weiter. Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen: gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung: oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ein private Unfallversicherung: dagegen hilft nur bei Unfällen – zwar weltweit und zu niedrigen Beiträgen, aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle. Die Berufsgenossenschaft, in der sich freie Journalisten ebenfalls freiwillig absichern können, zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Leistungskatalog ist aber stark eingegrenzt.

Arbeitslosenversicherung

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Selbständige können sich auch freiwillig günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern, sofern sie vor der Gründung mindestens zwölf Monate in der staatlichen Arbeitslosenversicherung waren. Dafür muss man sich jedoch spätestens einen Monat nach Ende der alten Versicherungspflicht hauptberuflich selbständig machen und maximal einen weiteren Monat danach bei seiner zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Die Kosten dieser Versicherung sind gering: Man zahlt einen einkommensunabhängigen festen Monatsbeitrag von (Stand 2009) 17,64 € (West) bzw. 14,95 € (Ost).

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich aber nicht nach den Beiträgen, sondern nach dem Durchschnittseinkommen, das man in seiner Qualifikationsstufe erzielt. Wer also in die Qualifikationsstufe Hochschulabsolventen eingestuft würde, könnte derzeit ein Arbeitslosengeld von 1.390,80 € monatlich erhalten. Auch wenn diese Versicherung ausgesprochen günstig und sinnvoll ist – private Arbeitslosenversicherungen kosten weitaus mehr bei schlechterer Leistung – sind zwei Dinge zu beachten: Nicht jeder Journalist mit Hochschulabschluss wird von der Arbeitsagentur auch in die entsprechende Qualifikationsgruppe eingestuft: Wen die Arbeitsagentur zum Beispiel nur als ungelernte Kraft vermitteln kann, der darf nur mit einem Betrag zwischen 561 € und 798,30 € im Monat rechnen.

Wer sich aufgrund fehlender Vorversicherungszeit nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern kann, hat im Falle eines Falles immer noch die Möglichkeit, ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen und damit seinen Verdienst auf das Existenzminimum aufzustocken. Allerdings ist das Arbeitslosengeld kein Zuschuss zu einer schlecht laufenden Selbständigkeit – schon wegen der Auflagen des Arbeitsamts.

Rechtsschutz

Zur Absicherung ihrer rechtlichen Risiken denken die meisten freien Journalisten zunächst an die Rechtsschutzversicherung, die das Kostenrisiko eines Rechtsstreites abdeckt. Allerdings nicht bei jedem Rechtsstreit: Die Versicherung übernimmt die Kosten in der Regel nur, wenn sich hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird – das prüfen die Gesellschaften sehr gründlich. Damit fallen sämtliche Fälle, für die man als Freier haftbar gemacht werden könnte (Fehler in Artikeln, Urheberrechtsverletzungen, verspätete Abgabe usw.) schonmal raus. Abgedeckt sind mit einer Rechtsschutzversicherung hingegen Honorarstreitigkeiten mit Kunden oder Ärger mit dem Finanzamt.

Auch wissenswert: Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Das gilt zwar auch beim Rechtsschutz, den man als Mitglied in einem Berufsverband hat. Dennoch ist die Absicherung hier bedeutend billiger. Außerdem erhalten Verbandsmitglieder auch eine kostenlose Rechtsberatung, während Versicherungen keine vorbeugende Beratung übernehmen.

Haftpflichtversicherungen

Auch wenn man mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet: Fehler passieren! In solchen Fällen hilft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wenn ein Journalist etwas schreibt, was bei anderen einen finanziellen Schaden verursacht. Etwa wenn man den anderen durch eine Urheberrechtsverletzung oder Falschbehauptungen schädigt, der Auftrag nicht rechtzeitig fertig wird oder man als Websitebetreiber für einen Verstoß im Internet abgemahnt wird.

Wichtig ist bei dieser Versicherung, dass wirklich alle Risiken abgesichert sind und die Deckungssumme ausreichend groß gewählt wurde. Wer außerdem viel Kundenkontakt in seinem Büro hat oder mit fremdem Equipment arbeitet, wenn also das Risiko besteht, dass man bei seiner Arbeit andere Personen oder deren Eigentum schädigt, der sollte über eine Betriebsaftpflichtversicherung nachdenken: Diese deckt Sach- und Personenschäden ab, die anderen im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebes zustoßen, etwa wenn sich ein Kunde im eigenen Büro verletzt.

Wo bekommt man gute Beratung und Hilfe?

Da Versicherungen eine komplizierte Materie sind, ist es sinnvoll, zur Auswahl der geeigneten Versicherung Fachleute heranzuziehen. Es gibt gute und schlechte, teure und billige Möglichkeiten. Im Internet bieten zahlreiche Sites kostenlose Vergleichsmöglichkeiten für Versicherungen. Das Problem mit dem schnellen Vergleich: In der Regel kann man nicht nachvollziehen, nach welchen Kriterien die Rankings: erstellt wurden: Was nützt eine preiswerte Versicherung, wenn das spezielle Risiko nicht berücksichtigt wird und daher völlig ungeeignet ist? Zudem werden diese Sites oft von Versicherungsgesellschaften oder -maklern betrieben. Vor allem Letztere wählen ihre Angebote meist nach der für sie besten Provision aus, daher sind solche Übersichten oft weder vollständig noch objektiv. Selbstredend hat man das gleiche Problem, wenn sich von einem Versicherungsmakler persönlich und kostenlos beraten lässt.

Guten Rat bieten unabhängige Versicherungsberater, die wirklich neutral sind, sowie die Verbraucherzentralen. Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer über die entsprechende gerichtliche Zulassung verfügt. Mit dieser Erlaubnis wird auch jegliche Versicherungsvermittlung verboten, damit eine finanziell unabhängige Beratung für den Mandanten gewährleistet ist. Leider ist das nicht kostenlos, da diese Berater ja keine Provisionen bekommen.

Eine preiswerte Alternative: sind die kostenpflichtigen Tabellen der Verbraucherzentralen oder die Tests der Stiftung Warentest. Wer sich vorab über die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung informieren will, sollte einen Blick in die Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werfen. Hier werden die Beschwerden in einem Jahresbericht nach Versicherungsunternehmen und -sparten aufgeschlüsselt veröffentlicht. Dabei wird der Zahl der Beschwerden, die die BaFin im Laufe eines Jahres abschließend bearbeitet hat, die Zahl der Verträge in der jeweiligen Sparte gegenübergestellt. Gesellschaften mit zufriedenem Kundenstamm tauchen in diesen Beschwerdestatistiken naturgemäß selten auf.

Die häufigsten Probleme entstehen übrigens bei der Leistungsabwicklung. Bei Streitfällen mit der Versicherung kann man sich nicht nur an die BaFin, sondern auch an einen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Entscheidungen des Ombudsmanns sogar verbindlich, bis 50.000 Euro werden Empfehlungen ausgesprochen. Die Versicherung ist darüber hinaus dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass man bei uneindeutigen Entscheidungen auch zu einem Schiedsgutachter gehen kann.


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