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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.11.2024 • Zuerst veröffentlicht am 23.10.2022 • Bisher 6846 Leser, 2687 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Angst vor Kündigung schwingt im Arbeitsleben stets mit. Doch was dürfen Arbeitgeber wirklich und wo überschreiten Sie die Grenzen des Arbeitsrechts? 10 Tipps.
Immer wieder hört man von Leuten, denen wegen eines kleinen Vergehens fristlos gekündigt wurde. Etwa die krasse Geschichte von dem Mitarbeiter, der gleich am ersten Tag der Elternzeit von seinem Chef entlassen wurde. Als diese seinerzeit durch die Presse ging, schwang auch immer die Frage mit: „Darf der das eigentlich? Wir haben doch Kündigungsschutz!“ Im Interview sprachen wir z.B. mit Sophia von Rundstedt über den Fall.
Dabei scheint der Kündigungsschutz, von Gewerkschaften in heftigen Arbeitskämpfen erstritten, immer mehr zum Relikt zu werden, Arbeitgeber würden ihn im Zuge von globaler Flexibilisierung und Wettbewerbsfähigkeit am liebsten gleich ganz abschaffen, wie das in den meisten anderen Ländern schon die Regel ist.
Ein paar Tage später ging übrigens gleich die nächste Story dieser Art durch die Presse. In beiden Fällen lautete des Rätsels Lösung: Das Unternehmen hatte weniger als 10 Beschäftigte. Und damit war der Kündigungsschutz quasi obsolet.
Doch auch sonst gilt der Kündigungsschutz nicht in jedem Fall, sondern viel öfter als viele Denken schwebt das Damokles-Schwert fristloser Kündigung über den Köpfen. Beispielsweise bei groben Pflichtverletzungen.
Eine Mitarbeiterin ließ sich nach einem heftigen Streit mit ihrem Chef für die nächsten Wochen krankschreiben. Dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die sie in dieser Zeit abgab, jeweils von einem anderen Arzt und mit unterschiedlichen Krankheitsgründen ausgestellt wurden, machte den Chef misstrauisch und er kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos.
Da half auch eine Klage gegen die Kündigung nichts: Der Richter entschied, dass die Kündigung sogar ohne Begründung zulässig ist, weil die bewusste Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit ist eine schwere Pflichtverletzung ist.
In einem anderen Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil er ohne Erlaubnis des Chefs Rauchpausen eingelegt hatte. Der hatte die Pausen aber weder ausdrücklich untersagt noch Verhalten vorher abgemahnt, so dass die fristlose Kündigung problematisch ist.
Und auch im Falle einer Bürokraft, die ihre Vorgesetzte als „blöde Kuh“ beleidigt hatte, erklärte das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam, weil die besonderen Umstände berücksichtigt wurden: Eine Abmahnung hätte völlig ausgereicht.
Die Beispiele zeigen, dass sich sich nicht immer ganz genau sagen lässt, wann eine Kündigung wirklich angebracht ist – denn oft hängt das vom Einzelfall und den Umständen ab. Tatsache ist aber: Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen will, muss er nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einen Grund nennen können, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Monate in einem Betrieb arbeitet, in dem mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden.
Ein Grund kann beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung sein: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass „betriebliche Erfordernisse“ wie z.B. Umsatzrückgang ihn zu einer Kündigung zwingen. Ist ein Mitarbeiter aus fachlichen oder körperlichen Gründen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen, etwa eine dauerhafte Erkrankung, nicht mehr für einen Job geeignet, kann ihm hingegen personenbedingt gekündigt werden.
Daneben gibt es Kündigungen, die ein Mitarbeiter durch Fehlverhalten selbst verschuldet – zum Beispiel, wenn er Betriebsgeheimnisse verletzt oder einen unerlaubten Nebenjob hat. In der Regel muss der Arbeitgeber jedoch zunächst abmahnen, bevor er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann.
Anders sieht das bei grobem Fehlverhalten des Mitarbeiters aus, z.B. wenn dieser etwas stiehlt oder trotz Verbots das Internet privat nutzt. Hier kann der Arbeitgeber fristlos und sofort kündigen.
Kündigung nach der Elternzeit ist nur einer von vielen Fällen, der durch die Presse ging – daneben machten auch Fälle, in denen Leute wegen Beleidigungen, zum Beispiel in Sozialen Netzwerken entlassen wurden, die Runde. Aber welches sind nun die Gründe für fristlose Kündigungen?
In Deutschland muss ein wichtiger Grund vorliegen, um einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen.
Und den sieht der Gesetzgeber dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Konkret heißt es dazu in §626 BGB:
Was sind aber nun solche wichtigen Gründe? Wir zeigen Ihnen 10 Beispiele – natürlich gibt es noch deutlich mehr.
Kündigungen sind oft ein schwieriges und konfliktbeladenes Thema im Arbeitsrecht, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die zehn typischen Kündigungsgründe, wie z. B. betriebsbedingte Kündigungen, mangelnde Leistung, Verhaltensverstöße oder langfristige Krankheit, verdeutlichen, dass eine Kündigung nur dann rechtlich wirksam ist, wenn sie auf klaren und nachvollziehbaren Gründen beruht. Der Arbeitgeber muss dabei stets die gesetzlichen Vorgaben einhalten und, falls zutreffend, den besonderen Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen beachten.
Wichtig ist zudem, dass eine Kündigung in vielen Fällen das letzte Mittel darstellt und vorher Abmahnungen, Mitarbeitergespräche oder andere Maßnahmen zur Konfliktlösung ergriffen werden sollten. Eine gut dokumentierte Begründung und das Einhalten von Formalitäten sind entscheidend, um sich vor arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu schützen. Letztendlich zeigt sich, dass Arbeitgeber eine Kündigung sorgfältig vorbereiten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und eine Eskalation zu vermeiden.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Selbstverständlich sind unter anderem Diebstahl und beleidigende Äußerungen offensichtlich schwerwiegende Fehlverhalten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden. Doch in einigen Fällen kündigen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aus Gründen, die nicht als schwerwiegend definiert werden können. Als betroffener Mitarbeiter kann man sich in so einem Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ein Anwalt ist sicher eine gute Idee.
Super Seite, ich bin wirklich immer gerne hier.
#Kündigungen sind nicht schön. Was darf der #Arbeitgeber und was nicht?
– Spannender BeitragbRLQ7Tcpwv
@SimoneJanson @Berufebilder
RT @AlmaMeise: Guter Artikel: "Vorsicht Kündigung" von @SimoneJanson: #Arbeitsrecht #Kündigung #Job #Karriere
Was auch zu einer Fristlosen kündigung führt ist: Wenn man sagt ach ich hab keine Bock ich mach Krank. Und sich dann auch wirklich krank meldet, aber soeinen fall habe wir oben ja schon genannt. :)
Hallo Steffan,
danke für die Anmerkung. Wir bringen morgen noch eine Liste mit weiteren Kündigungsgründen.
Guter Artikel: "Vorsicht Kündigung" von @SimoneJanson: #Arbeitsrecht #Kündigung #Job #Karriere
RT @AlmaMeise: Guter Artikel: "Vorsicht Kündigung" von @SimoneJanson: #Arbeitsrecht #Kündigung #Job #Karriere
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