Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzssicherheit sind ein hohe Gut, doch für viele Unternehmen kann die Umsetzung mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden sein. 6 Tipps wie man Infektionsschutz dennoch hinbekommt.

Arbeitsplatzssicherheit & Infektionsschutzgesetz: 6 Tipps zur Gesundheitsprävention im Job

Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheitsschutz im radikalen Wandel

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem radikalen Wandel. Das zeigt sich nicht zuletzt auch an den anhaltenden Diskussion um Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheitsschutz, die durch die Corona-Pandemie noch deutlich verstärkt wurde.

Denn Arbeitsplatzsicherheit ist dabei ein deutlich komplexeres Thema, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Auf der einen Seite steht der dabei der durch Corona deutlich verstärkte Trend zum Homeoffice. So verfügte die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 dass  Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Beschäftigten die Arbeit Homeoffice anbieten, wenn die berufliche Tätigkeit dies zulässt.

Ergononomie vs. Infektionsschutzsgesetz?

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Auf der andere Seite ist genau die Frage, wann Homeoffice möglich ist, sehr umstritten – und das auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Denn die Idee, alle Büroarbeitsplätze einfach ins Homeoffice zu verlegen, greift deutlich zu kurz, denn Unternehmen müssen sich auch an das Arbeitsschutzgesetz halten. Dieses soll nämlich die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und verbessern. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die auch für die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen gilt:

So müssen Bürostuhl und Tisch darauf ausgelegt sein, dass häufige Sitzpositions-Wechsel möglich sind, hinsichtlich Beleuchtung, Lärm oder Luftfeuchtigkeit hat ein bestimmte Raumklima zu gelten und auch Arbeits- und Pausenregelungen sind genauestens einzuhalten. Durch diese Vorsorgemaßnahmen sollen körperliche Beschwerden und psychische Belastungen bei der Arbeit sowie gesundheitliche Folgen durch die Arbeit weitgehend vermieden werden. Wenn Arbeitnehmer jedoch im Homeoffice, dass sich oft genug in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch befindet, tätig sind, sind viele dieser Regelungen oft kaum einzuhalten.

6 Tipps für das Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen im Büro

Die schöne und wichtige Idee der Gesundheitsvorsorge kann also schnell zum Bumerang für viele Arbeitgeber werden und nicht immer ist Homeoffice so leicht möglich, wie sich das viele vorstellen. Welche Alternativen gibt es aber zum Homeoffice, um dennoch wichtige Hygiene-Auflagen zu erfüllen. Und welche Regelungen gelten dabei? 6 Tipps.

1. Abstand halten zu Kollegen

Wenn die Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich ist, sollten Mitarbeiter Räume so wenig wie möglich mit anderen. Lässt sich eine gleichzeitige Nutzung von Räumen nicht vermeiden, ist eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person nicht zu unterschreiten. Lässt die auszuführende Tätigkeit dies nicht zu, sollten Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen und systematisches Lüften genutzt werden.

Wichtig ist dabei ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen – das gilt im Freien, in Fahrzeugen und in Gebäuden, am Arbeitsplatz sowie auf dem Flur oder in der Teeküche. Unternehmen sollten entsprechende Abtrennungen, Markierungen oder Zugangsregelungen anbringen. Lüften Sie die Arbeitsräume, die über keine automatisierte Belüftung verfügen, regelmäßig und ausreichend lange.

2. Maske tragen, wenn möglich

Es gibt viele Gründe um am Arbeitsplatz einen Mundschutz beziehungsweise Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In manchen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel im Bereich der Lackierung oder prinzipiell dem Arbeiten mit Giftstoffen ist dies seit Jahrzehnten gängige Praxis. Doch im Rahmen des Infektionsschutzes ist es in so gut wie jedem Bereich empfehlenswert beziehungsweise Vorschrift, eine Maske zu tragen. Vor allem im Kundenkontakt ist dies von großer Bedeutung um die Verbreitung von Viren oder Bakterien zu verhindern.

Damit eine Maske am Arbeitsplatz tatsächlich schützen kann, muss diese das Kinn, den Mund und die Nase bedecken. Wichtig ist, dass die Maske mittels Metallbügel so gut wie möglich an das Nasenbein angepasst wird. Es gilt also Lücken zu vermeiden. Je lockerer die Maske sitzt, desto schwächer wird deren Schutzfunktion. Dabei ist es egal wovor sie schützen soll, ob vor Partikeln, Tröpfchen, Viren, Aerosolen, Staub, Bakterien, Gasen oder Giftstoffen; die Maske kann nur durch korrekte Anwendung ihre Wirkung zur Gänze entfalten. Gerade die FFP2 und FFP3 Masken bieten im Vergleich zu den Einwegmasken einen höheren Tragekomfort, da sie keinen zu starken Druck auf das Gesicht ausüben. Sicherheit und Komfort lassen sich also auch bei einer Mundschutzmaske vereinen.

Klar, in erster Linie soll die Maske vor Viren schützen. Immerhin begegnet man bei der Arbeit vielen Kollegen und manchmal auch Kunden, die allesamt das Virus tragen und verbreiten könnten. Allerdings soll man unter der Maske auch gut atmen können. Anderenfalls wird das Tragen schnell zu einer Last und nervig. Nach dem Tragen einer Mundschutzmaske, sollte diese in einem kleinen Plastiktütchen entsorgt werden. Dann kann sie auch über den Mülleimer im Büro abtransportiert werden. Es besteht nämlich auch hier die Gefahr, dass einer der vielen Mitarbeiter hier mit Viren in Kontakt kommen könnte und somit zum potenziellen Risikofaktor wird.

3. Hygiene einhalten

Der Arbeitgeber muss ein Hygienekonzept bereitstellen, in dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt sind und umgesetzt werden. Dieses Konzept muss für alle Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

Für die meisten Tätigkeiten sollten die Hände vorher gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Denn auch auf der Haut können sich Viren ansammeln, die durch die Berührung an die Maske weitergegeben werden. Außerdem sollte es tabu sein, die Nase oder generell das Gesicht zu berühren, wenn eine Maske getragen wird. Die Viren können nämlich auch über die Schleimhäute im Augen– und Nasenbereich in den Organismus eindringen und sich weiter in Richtung Atemwege weiterbewegen.

4. Optimale Reinigung

Arbeitsplätze sollten nach Möglichkeit nicht von mehreren Mitarbeitern genutzt werden und es sind organisatorische Maßnahmen zu prüfen, um dies im betrieblichen Alltag umzusetzen. Dennoch müssen zahlreiche Arbeitsplätze gemeinschaftlich genutzt werden, z. B. bei Schichtarbeit, Rotationsnutzung, Nutzfahrzeugen, Steuerständen.

Die Oberflächen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsplätze sind im Anschluss an eine persönliche Nutzung mit handelsüblichen Haushaltsreinigern zu reinigen. Dazu gehören insbesondere Oberflächen, die in Kontakt mit den Beschäftigten und möglichen Trägerstoffen, z. B. durch Tröpfchenabgabe beim Sprechen in Berührung gekommen sind (z. B. Tischplatte, Schreibtischstuhl/Armlehnen, Schrank- und Türgriffe, IT-Geräte wie Maus und Tastatur, Telefonhörer, Lenkräder, Schalthebel sowie häufig genutzte Werkzeuge und Geräte).

5. Arbeitsorganisation

Gearbeitet werden sollte, sofern möglich, einzeln oder in kleinen festen Teams. Vermeiden Sie, wenn möglich, Dienstreisen und Termine mit persönlicher Anwesenheit. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeiten zu Telefon- und Videokonferenzen. Wenn persönliche Besprechungen unbedingt notwendig sind, sollten Sie auch hier auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern achten. Um die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr zu den Hauptverkehrszeiten zu reduzieren, sollen die Unternehmen nach Möglichkeit flexible Arbeitszeiten anbieten.

Beschäftigte, deren Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sollen das Angebot erhalten, pro Woche mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen und eine Bescheinigung über das Testergebnis zu erhalten.

6. Manchmal bedarf es keiner Maßnahmen

Einzelunternehmer und Selbstständige müssen während der Arbeit z.B. keine Mundschutzmaske tragen, insofern sie sich alleine in einem Raum aufhalten. Gleiches gilt ebenso, wenn man allein im Großraumbüro ist. Sobald der Raum jedoch verlassen wird, sei es um ein Glas Wasser zu holen oder um einen Toilettengang zu erledigen, dann muss die Mundschutzmaske wieder auf die Nase. Schließlich könnte man einer anderen Person auf dem Weg dorthin begegnen.


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