AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung, Seminare und Keynote-Vorträge

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Beratungsleistungen, Seminaren und Keynot-Vorträgen nach Maßgabe der nachfolgend genannten Bestimmungen.

1 Geltung, Inhalt und Ablauf

1.1 Geschäftspartner

Für die Geschäftsbeziehung zwischen (Simone Janson | Best of HR – Berufebilder.de®, Benzenbergstraße 1a, 40219 Düsseldorf, redaktion@berufebilder.de) (nachfolgend “Auftragnehmer”) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Geltung

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Beratungsleistungen, Seminaren und Keynot-Vorträgen nach Maßgabe der nachfolgend genannten Bestimmungen durch das den Auftragnehmer. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Beratungen, Vorträgen und Seminaren – nachfolgend “Veranstaltung” genannt – insbesondere für Verträge über die Durchführung von Inhouse-Seminaren und Beratungen.

Sie gelten insbesondere für die Buchung von Berater-Paketen und Vorträgen auf der Seite https://berufebilder.de/about_us/.

1.3 Inhalt

Der genaue Inhalt der Veranstaltung wird in enger Absprache mit dem Kunden festgelegt. Der Kunde wird hierzu seine Erwartungen und Anforderungen im Vorfeld im ausreichenden Maße kommunizieren.

1.4 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung alle zur Gestaltung des Seminars notwendigen Informationen, insbesondere zu Anzahl, Vorkenntnissen und Anforderungen der Teilnehmer, zur Verfügung.

1.5 Das Format

Die Veranstaltungen haben, soweit nicht anders vereinbart, folgendes Format:

  • Vortrag: 30 Minuten ohne Pause
  • Webinar: Eine Zeit-Stunde ohne Pause
  • Halbtagesseminar: Vier Zeitstunden, Pausen nach Vereinbarung
  • Tagesseminar: Acht Zeitstunden, Pausen nach Vereinbarung

2 Seminarort und Ausstattung

2.2 Räume des Kunden

Falls die Veranstaltung in Räumen des Kunden stattfindet, sorgt dieser auf seine Kosten für die notwendige Ausstattung der Räumlichkeiten, damit eine konstruktive und effiziente Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

2.3 Folgende Ausstattung wird für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung benötigt:

  • Für alle Veranstaltungen Leinwand, LCD-Projektor (Beamer) oder ein großer Monitor, Flipchart oder White Board, schnelle Internetanbindung (DSL, WLAN).
  • Nach Absprache ein auf die Verwendung mit den externen Geräten abgestimmter Referenten-PC mit Betriebssystem MS Windows XP bzw. MacOS X oder höher und vorinstallierter Präsentations-Software (Powerpoint).
  • Bei interaktiven Veranstaltungen mit Übungseinheiten zusätzlich pro Teilnehmer bzw. Arbeitsgruppe jeweils 1 PC oder 1 Notebook mit schneller Internetanbindung (DSL, WLAN), Betriebssystem MS Windows XP bzw. MacOS X oder höher.
  • Bei Webinaren trägt der Kunde selbst für die korrekte Ausrüstung seines PCs, Notebooks oder Apple Macintosh mit der für das Webinar verwendeten Software Adobe Connect Sorge.

Zeitliche Verzögerungen wegen unzureichender Ausstattung hat der Kunde zu tragen.

2.4 Räume Dritter

Falls das Training in Räumen Dritter stattfindet, ist der Kunde für die Reservierung und Buchung des Seminarraumes verantwortlich. Der Seminarraum muss die unter 2.3 aufgeführte Ausstattung enthalten.

2.5 Mitwirkung des Kunden

Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Hierzu zählen auch die Kostenübernahme für Forderungen Dritter, Kosten für den Seminarraum, Internet, PCs oder Notebooks, LCD-Projektor (Beamer), Verpflegung und gegebenenfalls Unterbringung der Teilnehmer.

3 Leistungen

3.1 Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

  • Moderation der Seminar-Veranstaltung.
  • Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen Seminarinhalte.
  • Tagungs- und Seminartechnik wie unter 2.3 aufgelistet.
  • Seminarbegleitendes Material.

3.2 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

4 Schweigepflicht

4.1 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle während der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

4.2 Vertraulichkeitsvereinbarung

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

5 Kursunterlagen

5.1 Rechte

Der Kunde erhält im Rahmen der Veranstaltung Präsentationen, Konzepte und grundlegende Ideen. Alle Rechte verbleiben diesbezüglich beim Auftragnehmer.

5.2 Bestimmung

Die erstellten Unterlagen und übergebenen Schulungsunterlagen sind nur für den Gebrauch durch den Kunden und die von ihm beauftragten Mitarbeiter entsprechend dem Auftrag bestimmt. Die Verteilung an Dritte und die Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer möglich.

5.3 Weiterveräußerung

Eine Weiterveräußerung der Konzepte, Ansätze, Unterlagen und grundlegenden Ideen ist ausdrücklich nicht gestattet.

6 Zahlungsvereinbarung

6.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter in Höhe des tatsächlichen Aufwandes.

6.2 Anreise

Die Anreise erfolgt mit der DB Bahn 2. Klasse und falls nötig mit dem Taxi.

6.3 Übernachtung

Die Kosten für Hotelübernachtungen werden 150,00 € pro Nacht für ein Einzelzimmer nicht überschreiten. Ausgenommen sind Messezeiten, Kongresse oder andere Veranstaltungen. Für Aufenthalte, die länger als vier Wochen en bloc dauern, ist vorgesehen, im Vorfeld einen besonderen Tarif mit einem Hotel oder Apartmenthotel auszuhandeln. Der Kunde wird gegebenenfalls auf die Möglichkeit der Nutzung von Firmentarifen des Kunden hinweisen.

6.4 Vergütung

Die Vergütung der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand in Unterrichtsstunden zu 60 Minuten. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die vertraglich vereinbarten Unterrichtstunden und die jeweils gültigen Honorarsätze des Auftragnehmers, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach § 315 BGB (billiges Ermessen) zu ändern oder zu ergänzen.

6.5 Fälligkeit

Honorarkosten und Auslagen des Auftragnehmers sind grundsätzlich nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig.

6.6 Höhe der Vergütung

Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Auftragnehmer für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.7 Umsatzsteuer

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Vorzeitige Kündigung

7.1 Stornierung

Bei Stornierung des Auftrages durch den Kunden sind zunächst von beiden Seiten alle Möglichkeiten für die Suche nach alternativen Lösungen zu nutzen.

Gelingt dies nicht und erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor der Seminardurchführung, so sind 50% des vereinbarten Honorars und 100% der nicht stornierungsfähigen Auslagen für Leistungen Dritter (z.B. Bahntickets) zu begleichen.

7.2 Fristen

Erfolgt die Stornierung weniger als drei Tage vor der Durchführung, so sind vom Kunden sämtliche Honorarkosten und Auslagen zu begleichen.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Unabhängig vom Vertragsende durch Zeitablauf bleibt die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform.

7.4. Absage aus wichtigem Grund

Sollte der Auftragnehmer die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.