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Prinzipiell sind Autoren bei der Themengestaltung frei – allerdings muss der Text zu diesem Blog passen. Wir erwarten qualitativ hochwertige Texte, die den Lesern konkrete Tipps und Best-Practice-Beispiele für Ihren Berufsalltag vermitteln.
Wir bevorzugen Fachartikel mit konkreten Tipps für den Leser wie in diesem Beispiel, ggf. ist auch ein Erfahrungs-Bericht über Ihre Existenzgründung als Gründerreport, Ihre Business-Idee oder Ihren Werdegang interessant (Beispiel).
Die genauen Anforderungen an einen Text haben wir hier aufgelistet:
Insbesondere folgend Textarten sind nicht erlaubt:
Die Artikel sollten etwa 5.000-6.000 Zeichen lang sein. Möglich sind einzelne Beiträge oder eine ganze Serie.
Einen festen Erscheinungstermin können wir aufgrund der großen Masse an Anfragen nicht nennen. Zur Information über Erscheinungstermine können Autoren den Newsletter oder Autoren-Feed abonnieren.
Die Autoren verpflichten sich, eine fest definierte Menge an Beiträgen in einem fest definierten Zeitraum zu liefern.
Sollte dies nicht anders vereinbart sein, handelt es sich um fünf Beiträge innerhalb von drei Monaten. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge aufgrund fehlender Qualität abzulehnen. In diesem Fall müssen Ersatzbeiträge geliefert werden.
Wird die Anzahl der entsprechenden Mindest-Beiträge nicht erreicht, verpflichtet sich der Autor für jeden Beitrag eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro an die Redaktion zu zahlen.
Sollten Sie sich als Autor registrieren, gehen Sie bitte Schritt für Schritt vor:
Eine Vergütung für die Autoren ist weder jetzt noch in Zukunft vorgesehen. Dies gilt für alle Veröffentlichungen von Best of HR – Berufebilder.de®.
Der Autor räumt Best of HR – Berufebilder.de® die unentgeltlichen, räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte und für Beiträge ein, die er der Website Best of HR – Berufebilder.de® zur Veröffentlichung anbietet bzw. darauf einstellt. Der Autor versichert ferner, dass er selbst über alle notwendigen Nutzungsrechte verfügt und frei von Ansprüchen Dritter ist.
Diese Einräumung von Nutzungsrechten umfasst das Recht zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Verkauf, Übersetzung und öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie sonstige Rechte der öffentlichen Wiedergabe (§§ 19, 20, 21, 22 UrhG) in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien und eBooks, sowie die Archivierung der Beiträge auf der Website Best of HR – Berufebilder.de®.
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Das betrifft insbesondere:
Die Best of HR – Berufebilder.de® zur Verfügung gestellten Texte des Autors dürfen in dieser Form nicht schon an anderer Stelle online: erschienen sein und auch zu keinem Zeitpunkt später mehr online: erscheinen.
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Ein Text sollte in der Regel 5.000-6.000 Zeichen lang sein, wobei es keine Obergrenze gibt. Eine Verlinkung erfolgt nicht.
Eigenwerbung für die Dienstleistung des Autors, Links zur Website sowie Hinweise auf seine Bücher sind nicht möglich.
Ein Autoren-Voll-Profil mit Foto, Link zur Website und Abbildung von Buchcovern legt Best of HR – Berufebilder.de® erst ab einem Minimum von fünf Beiträgen an. Wird dieses Minimum unterschritten, ist nur ein Autoren-Kurz-Profil ohne Link und Abbildungen möglich. Bei Unterschreitung in den ersten drei Monaten nach Anlegen des Profils zahlt der Autor 100 Euro an Best of HR – Berufebilder.de® pro nicht erschienenem Text um den Aufwand der Profilanlegung abzugelten.
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