Sind Sie noch in der Ausbildung und haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Wissen Sie nicht, wie Sie damit umgehen sollen? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Sie unbedingt beachten müssen.

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Eine Abmahnung – was ist das eigentlich?

Der Arbeitsmarkt verändert sich ständig, und das gilt auch für die Regeln und Vorschriften am Arbeitsplatz. Dabei ist vielen Arbeitnehmern gar nicht klar, wie schnell sie sich dem Risiko einer Abmahnung aussetzen.

In Deutschland können Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern anhand von Kriterien wie Anwesenheit, Pünktlichkeit, Integrität und Gruppenfähigkeit beurteilen. Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, kann das Unternehmen den Arbeitnehmer abmahnen. Dies wird als “Abmahnung durch den Arbeitgeber” bezeichnet und ist eine Erklärung, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine geplante Änderung mitteilen kann.

Achtung: Hier droht eine Abmahnung!

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Ein gutes, weil sehr alltägliches Beispiel ist die Sache mit der Pünktlichkeit, denn Verspäten geht schnell. Der Wecker versagt mal wieder seinen Dienst oder der Bus verspätet sich. Es gibt viele Gründe, warum Auszubildende zu spät am Arbeitsplatz ankommen. Ist das die Ausnahme, bleibt das meist ohne Konsequenzen. Beim regelmäßigen Zuspätkommen kann sich aber ein Arbeitgeber dazu gezwungen fühlen, eine Abmahnung auszusprechen.

Oder wussten Sie, dass deutsche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter verklagen können, wenn sie illegal Musik aus dem Internet herunterladen? Sehr oft hört man auch von Arbeitnehmern, die Firmencomputer für private Zwecke nutzen und eine Abmahnung oder sogar eine schriftliche Kündigung erhalten.

Vorsicht bei Nebenjobs

Auch Nebenjobs sind genehmigungspflichtig und werden von Arbeitgebern oft nicht gerne gesehen. Das gilt vor allem dann, wenn Arbeitnehmer sich mit dem Know-how aus der Firma nebenberuflich selbständig ein zweites Standbein aufbauen und so Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber schaffen will.

Arbeitnehmer, die neben dem Hauptarbeitsverhältnis ein Nebenarbeitsverhältnis haben, müssen mit der Möglichkeit rechnen, dass ihnen im Fall des Verstoßes gegen Geheimhaltungsvorschriften Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Pflichten erteilt werden.

Aber auch wenn der Nebenjob branchenfremd ist und keine Gefahr besteht, dass wichtiges Know-how weitergegeben wird, könnte der Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, dass dem Auszubildenden die Energie für den Hauptjob fehlt – und im schlimmsten Fall eine Abmahnung aussprechen, wenn er die Nebenbeschäftigung nicht zuvor erlaubt hat.

Arbeitsverträge sind rechtlich bindend

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Denn der Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber in der Ausbildung ist ein faktischer Rechtsvertrag, der für beide Seiten rechtlich bindend ist. Wer Vertragsbruch begeht, setzt sich als Arbeitnehmer, aus als Auszubildendem, rechtlichen Risiken aus.

Im Ausbildungsvertrag sind die Rechte und Pflichten von Auszubildenden geregelt. Wer beispielsweise regelmäßig zu spät kommt oder unerlaubt einen Nebenjob ausübt, begeht eine Pflichtverletzung in Bezug auf die Arbeitszeiten. Auch wer seine Ausbildung vorzeitig abbrechen will, begeht Vertragsbruch und auch das kann rechtliche Konsequenzen haben.

Gelbe Karte für Azubis

Wozu dient aber eine Abmahnung in der Ausbildung nun genau? Mit einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber Azubis bei einem Verstoß sozusagen die “gelbe Karte” zeigen. Sie ist pädagogisches Werkzeug und arbeitsrechtliche Vorstufe zur Kündigung zugleich. Vor allem aber ist es ein Mittel der Kommunikation.

Der Arbeitgeber erinnert den Auszubildenden an eine Regel, die der Arbeitgeber kennen muss. Der Arbeitgeber möchte nicht, dass es in Zukunft zu Streitigkeiten kommt. Wer eine Abmahnung erhält, hat sich falsch verhalten. Azubis, die den Ausbildungsplatz behalten möchten, sollten ihre Handlungsweise überdenken.

Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung

Eine Abmahnung ist allerdings nicht als allgemeine Kommunikation gedacht, sondern für den Fall, dass ein schwerwiegender Fehler vorliegt. In der Praxis warnt der Arbeitgeber den Auszubildenden vor dem oben genannten Fehler, setzt sich auch gleichzeitig einem Streitrisiko aus.

Oft wird gesagt, dass erst nach drei Abmahnungen die Kündigung droht. Das ist allerdings nicht korrekt. Gesetzlich ist diese Zahl nicht festgeschrieben. Bei groben Vergehen wie Diebstahl reicht im Zweifelsfall bereits eine Abmahnung aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Die Gesetzgebung gibt den Arbeitgebern die Befugnis, Mitarbeitern, die Fehler gemacht haben, Abmahnungen zu schicken. Lassen Sie mich das klarstellen: Jeder Arbeitgeber, der Ihnen eine Abmahnung schickt, hat das Recht, dies zu tun. Dennoch sollten Arbeitgeber beim Aussprechen von Abmahnungen vorsichtig sein. Wenn die Abmahnung eine falsche Anschuldigung enthält, ist das definitiv justiziabel.

Doch kein Arbeitgeber wird dieses Instrument leichtfertig einsetzen: Abmahnungen sind auch für Arbeitgeber häufige eine unerfreuliche Angelegenheit. Arbeitnehmer sollten jedoch bedenken, dass auch Unternehmen unter Druck stehen, denn es gibt viele Risiken, auf die sie achten müssen, oder sie laufen Gefahr, den Erfolg ihres Unternehmens einzubüßen.

In der Rechtssprechung nicht eindeutig geregelt ist die Frage, ob Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ihren Azubis die Rechtsfolgen einer Abmahnung sowie die wirtschaftlichen Nachteile bei rechtswidrigem Verhalten zu erklären. Gute Arbeitgeber werden das in einem vernünftigen Gespräch sicher tun und Zweifel hilft hier: Einfach mal nachfragen.

Abmahnung durch den Arbeitgeber: Erste Schritte

Tatsache ist: Wer eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber bekommt, sollte wissen, was das ist, welche Konsequenzen das hat und wie man damit umgeht. Denn eine Abmahnung bedeutet, dass man unangenehm aufgefallen ist und es können empfindliche Konsequenzen drohen.

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber bedeutet, dass Sie in Gefahr sind, Ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil Sie einen Fehler gemacht haben – und damit eine sehr ernste Angelegenheit.

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber sollten Sie daher niemals ignorieren. Im Gegenteil: Wenn der Chef Ihnen Abmahnung oder gar Kündigung schreibt, dann ist das für Sie jetzt die erste Gelegenheit, in einem Erstgespräch die massivste Reaktion zu vermeiden.

Wie sieht eine Abmahnung aus?

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist ein rechtliches Dokument, das Sie darüber informiert, dass Sie gegen das Gesetz verstoßen haben. Die Abmahnung erfolgt in der Regel in Form eines Schreibens, kann aber auch in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail erfolgen. Die Abmahnung kann auch elektronisch oder in Form eines Briefes verschickt werden.

Eine Abmahnung kann auch ganz formlos erfolgen. Sie ist sowohl schriftlich als auch mündlich gültig. Zu beachten ist allerdings, dass sie konkret sein und zeitnah dem Vergehen folgen muss. Eine pauschale Abmahnung für häufiges Zuspätkommens ist nicht korrekt, wenn dafür nicht genau benannt wird, wann jemand zu spät kam.

Wie lange gilt eine Abmahnung?

Die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) empfiehlt den Arbeitgebern zwei einschlägige Abmahnungen auszusprechen, bevor sie kündigen. Das bedeutet, dass wegen eines gleichen bzw. sehr ähnlichen Delikts abgemahnt wird z. B. unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule und am Arbeitsplatz.

Es gibt keine gesetzlichen Fristen, wie lange eine Abmahnung Bestand hat. Wenn Auszubildende sich für eine längere Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, wird eine Abmahnung gegenstandslos. In der Regel geschieht das nach einem Jahr. Danach sollte die alte Abmahnung keine weiteren Auswirkungen haben.

Häufige Gründe für Abmahnungen oder Kündigung:

  1. Zuspätkommen: Wer gern lange schläft und regelmäßig zu spät am Arbeitsplatz ankommt, ist unzuverlässig. Die Arbeitszeiten müssen auch vom Azubi respektiert werden. Die Abmahnung dient häufig als pädagogisches Mittel.
  2. Unentschuldigt Fehlen: Jeder ist mal krank. Wenn Azubis aber ohne triftigen Grund dem Arbeitsplatz oder der Berufsschule fern bleiben, riskieren sie nicht nur eine Abmahnung. Die wenigsten Arbeitgeber zeigen dafür Verständnis. Ist der Bogen überspannt, folgt die Kündigung.
  3. Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Einem Urlaub muss zugestimmt werden. Wenn der Wunschtermin nicht vom Arbeitgeber abgesegnet wurde, kann der Urlaub einfach nicht angetreten werden. Azubis, die dennoch der Ausbildung fern bleiben, erhalten meist eine Abmahnung.
  4. Diebstahl: Auch wenn der Ausbildungslohn häufig niedrig ist, darf niemand in die Kasse greifen. Das zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Azubi und Arbeitgeber nachhaltig – ein nachgewiesener Diebstahl bedeutet in der Regel die Kündigung.
  5. Verbote missachtet: Wenn der Arbeitgeber während der Arbeitszeit z. B. private Telefonate oder Internetnutzung untersagt, ist das zu respektieren. Missachten Auszubildende häufiger die Verbote, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen.
  6. Berichtsheft nicht ausgefüllt: Jede/r Auszubildende ist verpflichtet, Ausbildungsnachweise für seine Ausbildung regelmäßig auszufüllen. Das Berichtsheft ist eine Grundlage für die IHK-Prüfung. Wird es nicht ausgefüllt, riskieren Azubis das Verfehlen des Ausbildungsziels.
  7. Arbeitsanweisungen nicht befolgt: Vorgesetzte sind weisungsbefugt. Von ihnen sollen Auszubildende lernen. Wenn Arbeitsanweisungen oder Sicherheitsbestimmungen nicht befolgt werden, können für das Unternehmen finanzielle Schäden entstehen. Auch die Arbeitssicherheit könnte beeinträchtigt werden.
  8. Unfähigkeit zum Beruf: Durch Krankheiten oder Verletzungen kann die Fähigkeit zu einem Beruf so stark eingeschränkt werden, dass der Job nicht mehr ausgeführt werden kann. Ein Beispiel dafür sind schwere Hautkrankheiten bei z. B. Pflegeberufen.
  9. Beschädigung von Betriebseigentum: Mit Werkzeugen oder anderem Betriebseigentum müssen Azubis pfleglich umgehen. Natürlich macht jeder mal einen Fehler, aber bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen sind Abmahnungen durchaus üblich.

Was, wenn die Abmahnung/Kündigung unberechtigt ist?

Nicht immer ist eine Abmahnung berechtigt. Manche Arbeitgeber nutzen die Abmahnung sogar als billiges Mittel, eine fristlose Kündigung vorzubereiten, wenn sie Auszubildende loswerden wollen. Insbesondere, wenn in kurzen Zeiträumen mehrere Abmahnungen aus fadenscheinigen Gründen folgen, sollten Azubis aufmerksam werden.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte eine Gegendarstellung schreiben und vom Arbeitgeber in die Personalakte einfügen lassen. Eine Kopie des Schreibens gehört in die eigenen Unterlagen. Im Zweifelsfall ist es stets eine gute Idee, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Häufig lassen sich Missverständnisse auch ohne Anwalt klären. In einem offenen Gespräch können Konflikte meist besser aus der Welt geschafft werden, als wenn jeder auf Konfrontationskurs bleibt. Die wohl wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss bleibt, dass Arbeitgeber und Azubi an einem Strang ziehen.


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