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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 25.12.2022 • Zuerst veröffentlicht am 11.03.2016 • Bisher 5182 Leser, 2274 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Digitalisierung ist in aller Munde, doch die Gesetzgebung hängt in vielen Bereichen hinterher – auch im Arbeitsrecht. Ein Überblick.
Studien wie die Monster Recruiting-Trends zeigen, dass viele Beschäftigte Work–Life–Balance und flexible Arbeitszeiten von ihren Arbeitgebern regelrecht erwarten, dass das Thema aber noch auf viele Vorbehalte stößt.
Beschäftigte, insbesondere aus der jungen Generation, wollen zwar selbst bestimmen, wann und wo sie arbeiten. Andererseits befürchten Sie laut der Studie von Monster auch Produktivitäts-Einbußen wegen erschwerter Kommunikation.
Arbeitgeber befürchten dies häufig auch, während andere – allen voran Microsoft oder Coca Cola – Ihren Mitarbeitern heute schon völlig freie Hand bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit lassen.
Allerdings stehen dem, aus Sicht der Arbeitgeber, häufig noch starre Arbeitszeitgesetze entgegen. So fordert der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU). So erklärte unlängst BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller:
“Das Arbeitsrecht muss über Deregulierung angepasst werden. Sich selbstbestimmt einen Tag oder eine Woche einzurichten, den Ablauf von Wetter, Freunden, Kindern abhängig zu gestalten – das kollidiert mit einer elfstündigen Ruhezeit oder einem Sonntagsarbeitsverbot.”
Auch in Sachen Zeitarbeit könnte sich in der Gesetzgebung bald einiges ändern. Denn die große Koalition hat die “Weiterentwicklung” der Zeitarbeit im Koalitionsvertrag vereinbart. Zu den Vorhaben gehören unter anderem die Einführung gleicher Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern nach neun Monaten (Equal Pay) und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeitarbeitskräfte im selben Kundenbetrieb.
Ein weiterer Aspekt der Digitalisierung von Unternehmen: Immer mehr Arbeitnehmer sind beruflich in sozialen Netzwerken unterwegs. Das wirft eine Fülle rechtlicher Fragen auf, für die Unternehmer wie Mitarbeiter Sensibilität entwickeln müssen. Neben Fragen in Bezug auf Datenschutz– und Arbeitsrecht geht es auch um Aspekte im Zusammenhang mit dem Urheber-, Werbe-, Äußerungs-, Jugendschutz- und Strafrecht.
Zu diesen Themen gibt es eine Reihe von spannenden Veranstaltungen auf der Zukunft Personal, die vom 15.-17. September in Köln stattfindet.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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