Vielleicht hatten Sie es schon lange vor und wussten nicht so recht, ob und wie. Oder Sie finden auch nach langer Suche keinen Job und sehen ihn als letzten Ausweg – den Schritt in die Selbstständigkeit.


Bin ich überhaupt ein „Unternehmertyp“?

Existenzgründung darf nicht der letzte „Notausgang“ aus der Arbeitslosigkeit sein. Sie müssen Kunden von Ihrer Idee überzeugen – und dafür müssen Sie selbst davon überzeugt sein.

Zunächst müssen Sie bei sich selbst anfangen. Als Unternehmer läuft einiges anders als in einer Festanstellung. Machen Sie sich klar, was alles dazugehört:

Auch bei der Gründung sollten Sie einiges beachten. Zunächst: Wie wollen Sie gründen? Im Großen oder Kleinen? Neugründung oder Firmenübernahme? Franchising oder Spin-Off? Als Gewerbe oder in einem freien Beruf? Auch die Rechtsform ist wichtig: Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft? Was ist der Unterschied zwischen GbR und GmbH oder OHG und AG? Und schließlich: Wie viel Geld muss ich investieren und finanziere ich die Idee? Ausführliche Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen beispielsweise Heft 9 der Schriftenreihe Beruf, Bildung, Zukunft zum Thema Existenzgründung: Hier finden Sie zahlreiche Checklisten, mit denen Sie herausfinden können, ob Sie zum Un­ternehmer taugen, ob Sie Freiberufler sind oder ob Franchising das Richtige ist. Darüber hinaus werden Informationen zu allen wichtigen Bereichen der Existenzgründung sowie zu weiteren Förderungs- und Investitionsmöglichkeiten gegeben. Weitere Informationen finden Sie auch direkt bei der BA und auf ihrer Website.

Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer

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Als Existenzgründer brauchen Sie Geld, das Sie nicht nur durch Bankkredite, sondern auch vom Staat bekommen können – auf verschiedenen Wegen. Beispielsweise vom Arbeitsamt. Die zwei wichtigsten und bekanntesten Möglichkeiten: das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss, besser bekannt als Ich-AG. Die Sache hat natürlich ein paar Haken: Man bekommt beides nur, wenn man Arbeitslosengeld I bezieht bzw. berechtigt ist, es zu beziehen. Wer hingegen Arbeitlosengeld II bekommt, kann ein Einstiegsgeld erhalten – diese Regelung ist noch relativ neu und unbekannt. Wenn Sie nochmals nachlesen wollen, auf welche Geldleistungen Sie Anspruch haben, sollten Sie im Kapitel „Job weg, was nun?“ nachschauen. Beim Überbrückungsgeld kann man sich gleich im Anschluss an einen Job selbstständig machen, ohne zwischendurch arbeitslos ge­wesen zu sein. Und in allen Fällen gibt es Geld eigentlich nur, wenn man vor dem Antrag noch nicht selbstständig war, weder haupt- noch nebenberuflich. So das Gesetz. Aber es soll Fälle geben, in denen die zuständige Stelle da durchaus ein Auge zugedrückt hat… Wichtig ist also auch hier das gute Verhältnis zu Ihrem Vermittler, Berater oder Fallmanager. Also denken Sie daran: stets nett und freundlich sein und sich engagiert zeigen. Das alleine garantiert zwar noch kein Entgegenkommen des Arbeitsamtes, aber ebnet den Weg dahin.

Sie müssen sich zwischen Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss entscheiden. Beides hat Vor- und Nachteile. Rechnen Sie daher genau aus, was für Sie günstiger ist.

Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen

Wichtig, wenn Sie Alg I bekommen: Sie können nur entweder Über­brückungsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss beantragen. Was günstiger ist, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn Sie ein relativ hohes Arbeitslosengeld beziehen und einen hohen Gewinn erwarten, ist das Überbrückungsgeld auf jeden Fall sinnvoller. Vorteilhaft auch: Hier müssen Sie nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen. Und auch, dass Ihre Geschäftsidee von fachkundiger Stelle noch­mals überprüft werden sollte, ist kein Nachteil: Dann wissen Sie wenigstens, dass der Plan tragfähig ist, und haben ein vernünftiges Konzept. Wenn Ihnen das alles zu bürokratisch ist, gefällt Ihnen die Ich-AG wahrscheinlich besser: Schnell das Geld bekommen, keiner guckt Ihnen auf die Finger und wenn Sie im ersten Jahr schon mehr als 25.000 _ Gewinn machen, bekommen Sie eben im zweiten Jahr keine Förderung mehr. Der Nachteil: Die staatliche Rentenversicherung, in die Sie einzahlen müssen, frisst einen Teil des Zuschusses schon gleich wieder auf.

In beiden Fällen können Sie, falls Ihre Idee ein Flop war, einfach weiter Arbeitslosengeld I beantra­gen – solange es Ihnen noch zusteht. Der Anspruch darauf verfällt erst vier Jahre nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Das Überbrückungs­geld bietet noch eine andere Möglichkeit: Nach 24 Monaten können Sie mit neuer Geschäftsidee einen neuen Antrag stellen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, gibt es seit 01.01.2005 eine neue Förderung. Sie erhalten dann keine Ich-AG und keinen Existenzgründungszuschuss mehr. Ihr Fallmanager, der Ihre individuelle Situation gut kennt, kann stattdessen nach eigenem Ermessen ein so genanntes Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses zum Arbeitslosengeld II bewilligen. Diesen können Sie übrigens auch für die erste Zeit eines neuen sozialversicherungspflich­tigen Jobs bekommen. Da diese Idee noch relativ neu ist (ursprünglich sollten auch Sie z.B. eine Ich-AG gründen können), sind noch nicht alle Details eindeutig gesetzlich geregelt – möglicherweise wird sich da noch etwas ändern.

Was Sie sonst noch beachten müssen

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Dann es gibt viele weitere Fragen: Ist die Geschäftsidee trag­fähig, wie erstellen Sie eine Marktanalyse und ein Konzept und wie sieht es mit Steuern und Versicherungen aus? Mit solchen Details sind die Mitarbeiter der BA zwar oft überfordert, aber sie können Sie immerhin mit vielen weiteren Informationen versorgen, von entsprechenden Literaturempfehlungen über Hinweise auf Websites bis zu Adressen von Existenzgründungsbüros. Auch die Datenbank KURS bietet dazu zahl­reiche Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen, die unter be­stimmten Bedingungen gefördert werden (lesen Sie Genaueres im Kapitel „Ausbildung, Weiterbildung und Training“). In München gründeten z.B. Arbeitsamt und die Gemeinnützige Gesellschaft für Gründungsberatung 1996 das Büro für Existenzgründung (BfE). Hier hat jeder – und nicht nur jemand mit Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes – die Möglichkeit, kostenlos in Seminaren und Beratungen das nötige Know-how zu erwerben. Und auch nach der Gründung können die Unternehmer Vorträge von Fachleuten besuchen und über das BfE wichtige Netzwerke aufbauen (http://www.bfe.muen­chen.de).

Eine Warnung: Existenzgründungsberater sind keine Motivationstrainer. Eine tolle Geschäftsidee alleine reicht nicht aus. Das werden Ihnen die Berater klarmachen, wenn sie überprüfen, ob Ihr Konzept markttauglich ist. Da bleibt Frust nicht aus. Zwar muss Sie das nicht abhalten, aber im Münchener BfE begraben gut die Hälfte der Seminarteilnehmer die Idee von der eigenen Firma zunächst wieder, wenn sie wissen, was auf sie zukommen kann. Doch der Erfolg spricht für das BfE: Mehr als 80% aller hier betreuten Unternehmen existieren noch. Gute Beratung und viel Information machen also Sinn. Erkundigen Sie sich, welche Informations- und Beratungsmöglichkeiten Ihr Arbeitsamt anbietet.

Weitere Fördermöglichkeiten

Selbstständigkeit muss nicht immer auch Neugründung heißen: Etwa 80.000 kleinere und mittelständische ­Firmen werden in Deutschland jährlich übernommen. Weitere suchen Nachfolger. http://www.nexxt.org

Neben Existenzgründungszuschuss und dem Überbrü­ckungs­geld gibt es noch weitere Hilfen der BA, die man auch bekommen kann, wenn man keinen Anspruch auf die Zuschüsse hat: Beratung und Informationen z.B., um mit Hilfe des eigenen Profils herauszufinden, ob man sich eine Selbstständigkeit überhaupt zutraut.

Es gibt noch viele weitere Geldmittel: Förderungen des Bundes und der Länder oder nach dem Europäischen Sozialfonds. Die Hilfen reichen von günstigen Darlehen über nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu Coaches, die den Unternehmer während und nach der Gründung betreuen. Oft werden die Mittel auch für bestimmte Zwecke oder Berufsgruppen bereitgestellt, z.B. für Frauen, Handwerker, mittelständische Un­ternehmen usw. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Initiativen und Netzwerke, die Existenzgründer kostenlos oder für wenig Geld nutzen können. So genannte „Business-Angels“ etwa beteiligen sich mit privatem Kapital und Know-how. Wer von seiner Idee sehr überzeugt ist, kann sie auch bei einem Business-Plan-Wettbewerb einreichen. Und wer Mitarbeiter einstellen will, kann beim Arbeitsamt Mittel zur beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmern beantragen – dazu müssen zur Abwechslung mal nicht Sie arbeitslos gewesen sein, sondern Ihr Angestellter. Weitere Informationen zu allen Möglichkeiten bekommen Sie u.a. bei der BA.

Was muss ich vor einer ­Existenzgründung wissen?

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Site der Arbeitsagentur kommen Sie nun beim Recherchieren schneller und einfacher voran; die wichtigsten Links präsentieren sich am linken Bildschirmrand: In der ­Rubrik Stellen- und Bewerberbörse kommen Sie zum Virtuellen Arbeitsmarkt – besonders interessant: Arbeits- und Ausbildungssuchende. Stellenangebote suchen Sie, indem Sie die Berufsbezeichnung und die Art der Nachfrage (Stelle, Ausbildung, Job oder Praktikum) eingeben und ggf. durch einen Postleitzahlenbereich eingrenzen. Zu Ihrem Bewerberprofil gelangen Sie nur nach einer Registrierung (mehr dazu im Abschnitt zum Virtuellen Arbeitsmarkt). Daneben finden Sie viele Informationen, z.B. über die Geldleistungen, Weiterbildung, Existenzgründung oder Arbeiten im Ausland (unter Arbeitnehmer) und zur Ausbildung/Berufs- und Studienwahl. Ihre Agentur für Arbeit vor Ort erreichen Sie ebenso wie die Datenbanken BERUFEnet (zahlreiche Berufsbilder) und KURS (Datenbank für Aus- und Weiterbildung). Eine Übersicht finden Sie mit Service von A bis Z, u.a. direkte Informationen zur Vermittlung, zur Statistik (falls Sie an Daten interessiert sind!) oder zu den Veröffentlichungen der BA (mit Bestellservice!), die allerdings nicht immer ganz aktuell sind. Hier können Sie, wenn Sie alle Neuerungen selbst nachlesen wollen, u.a. Neue Gesetze zum Arbeitsmarkt (Die Hartz-Gesetze, die für Änderungen im Sozialgesetzbuch verantwortlich sind) sowie das Sozialgesetzbuch III; weitere Rechtsvorschriften finden.

Inhalte stehen immer in der Seitenmitte – falls nicht, betätigen Sie einfach weiter die Links an der Seite, bis Sie die gewünschten Inhalte haben. Manchmal finden Sie auch Weiterführende Informationen durch einen Klick auf Link und Dateiliste (im Frame rechts oben). Aktuelle Informationen, z.B. zum Arbeitslosengeld II, stehen am rechten Bildschirmrand. Auch am oberen Rand finden Sie wichtige Links, u.a. HOME (Zurück zur Startsite), PRESSE (Informatio­nen für Journalisten); KONTAKT (Ansprechpartner), ÜBER UNS (Struktur der Bundesagentur) oder HILFE (Lexikon, Übersichtseite und Hilfefunktion).

Schön ist, dass Sie gleich auf der ersten Seite unübersehbar eine Suchfunktion vorfinden, die auch erhalten bleibt, wenn Sie sich dann durch den Internetauftritt klicken. Achtung: Über diese Suchfunktion können Sie Informationen finden, aber keine Stellen. Positiv ist daran, dass Sie Wörter in allen möglichen Variationen eingeben können, etwa ich ag, ICH-AG, Ich-AG usw. Weniger positiv ist das Suchergebnis, das man dann bekommt: Der Suchroboter hat nämlich nicht nur die Website der BA, sondern auch aller Dienststellen durchkämmt und bringt nun Hunderte von Ergebnissen über ICH-AGs in Flensburg, München und an vielen anderen Orten der Republik – und irgendwo dazwischen die Informationen, die man sucht, nämlich: Wie gründe ich eigentlich eine ICH-AG?

Wichtige Abkürzungen


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