Simone | Janson, 28. 08. 2009:
Auch wenn es nicht schön sein mag, dass die ARGE bei Nichterfüllung gewisser Pflichten das Arbeitslosengeld II kürzen kann: Wer sich den Vorgaben der ARGE nicht völlig verweigert und bei Problemen auch den Dialog sucht, hat keine völlige Kürzung der Leistungen zu befürchten.
Wer Probleme bei der ARGE hat, kann sich an den Sozialverband Deutschland (www.sovd.de) wenden: Mitglieder können sich hier für einen Beitrag von 5 Euro im Monat kostenlos zu allen sozialrechtlichen Fragen beraten lassen. Auch Prozesskostenbeihilfe kann man beantragen: Die wird jedoch erst gezahlt, wenn es tatsächlich zur Klage kommt, für vorhergehende Beratungen gibt es jedoch kein Geld.