Die ARGE kann Empfängern von Arbeitslosengeld II die Leistung kürzen, wenn die bisherige Wohnung zu groß oder zu teuer ist und sie nicht umziehen wollen. Umgekehrt muss bei der ARGE jedoch auch ein Antrag gestellt werden, wenn man selbst umziehen will. Und: Wer seine Wohnung wechseln will, muss verschiedene Wohnungsangebote vorlegen und beweisen, dass er das billigste Angebot herausgesucht hat. Wer diesen Weg nicht einhält, riskiert, dass die ARGE weder die Kosten für den Umzug noch die Miete für die neue Wohnung übernimmt.