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Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Umzug und Hartz IV?

Die ARGE kann Empfängern von Arbeitslosengeld II die Leistung kürzen, wenn die bisherige Wohnung zu groß oder zu teuer ist und sie nicht umziehen wollen. Umgekehrt muss bei der ARGE jedoch auch ein Antrag gestellt werden, wenn man selbst umziehen will. Und: Wer seine Wohnung wechseln will, muss verschiedene Wohnungsangebote vorlegen und beweisen, dass er das billigste Angebot herausgesucht hat. Wer diesen Weg nicht einhält, riskiert, dass die ARGE weder die Kosten für den Umzug noch die Miete für die neue Wohnung übernimmt.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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